Druckschrift 
2 (1864)
Entstehung
Einzelbild herunterladen

25 Finitimae gentes« sind keineswegs nur nichtgermanische, wie ein Ausleger des Tacitus meint, sondern, was auch die Worte selbst besagen, je nach den Verbindungen mit Nachbarn, sowol germanische, wie nichtgermanische Völkerschaften. In den Worten:-jam et pecuniam accipere docuimus- scheint mir Tacitus einen Tadel sowol für die Römer, wie für die Germanen aussprechen zu wollen. Einen ähnlichen Tadel spricht auch Tutor(Tac. Hist. 4, 76) gegen die Germanen aus.

Uebersicht über den Inhalt der Kapitel vom 16. bis zum 27.

Diese Kapitel enthalten, wie bereits in dem zur Anknüpfung vorausgesandten Vorwort gesagt wurde, die Schilderung des häuslichen Lebens der Germanen, nachdem in den vorhergehenden vom 6. bis zum 15. das öffentliche Leben derselben beschrieben worden ist.

Einen deutlich hervortretenden Uebergang von dem einen Gegenstand zum andern finden wir bei Tacitus nicht; ebensowenig hat er sonst den Gang seiner Darstellung durch absichtliche Andeutungen bezeichnet: aber der Inhalt selbst lässt doch den Plan, welcher dem Schriftsteller bei der Beschreibung des häuslichen Lebens vorgeschwebt hat, ziemlich deutlich erkennen. Dieser scheint folgender zu sein:

Auf die Beschreibung der Wohnung im 16. Kapitel folgt die der Kleidung im 17. An diese anknüpfend schildert Tacitus die Heiligkeit der ehelichen Verbindung im 18., sowie die Keuschheit der Frauen im 19. Kapitel.

Sodann bespricht er die Erziehung und Behandlung der Jugend beiderlei Geschlechts, ferner das Erbrecht im 20., die Verbindung des Erbrechts mit der Blutrache, sowie end.ich das Gastrecht im 21. Kapitel.

Mit dem 22. Kapitel beginnt die Schilderung des häuslichen Lebens mehr nach seiner inneren Seite. Es werden nämlich im 22. die täglichen Zustände und Verrichtungen (Schlaf, Waschen, Frühstück, Gastmahl), im 23. Getränke und Speisen, im 24. die Lust- barkeiten, im 25. die Verhältnisse der Dienerschaft, im 26. die Arten des Erwerbs und Besitzes, im 27. Kapitel endlich wird die Bestattung der Todten beschrieben.

Bei der Erklärung dieser Kapitel werde ich mich jedoch weit kürzer fassen müssen, als bei den bisher behandelten Kapiteln, da der einem Gymnasial-Programm zugemessene Umfang eine solche Beschränkung nothwendig macht. Sollte deshalb manche für das Verständnis des Folgenden erforderlich scheinende Erläuterung vermisst werden, so bitte ich diesen Mangel aus dem eben angeführten Grund zu entschuldigen.

4