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2 (1864)
Entstehung
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Die Worte: equus bellator(das Gefolge diente in der Regel zu Pferd) und framea scheinen als Belohnung erwähnt zu sein, die Pronomina ille und illa haben die Bedeutung des Hochgeschätzten, da ille etc. das Entfernte, somit auch das Hochstehende bezeichnet, während die folgenden Worte anzeigen, in welcher Art das Gefolge durch den Dienstherrn Unterhalt findet. Durch»epulae« wird ein reichliches Mahl, durch»apparatus« wird die Besorgung der weiteren Bedürfnisse an Wohnung, Kleidung u. s. w. bezeichnet.

Durch den Ausdruck: munificentia weist Tacitus auf das zurück, was das Gefolge aus der Hand des Dienstherrn in reichlicher Fülle empfängt: Kleidung, Nahrung, auch wol Belohnung.

Das Wort: raptus deutet auf die bei den Germanen zum Ruhm gereichenden Raub- und Beutezüge in nichtbefreundete Lande. Man vergleiche die weiter oben stehenden Worte: vi belloque.

Wenn in dem letzten Theil des Kapitels, der davon handelt, dass ein solches Gefolge nur Kampf und Krieg für eine ehrenvolle Beschäftigung hält, Tacitus den Ausdruck: vulnera mereri gebraucht, so will er damit ausdrücken, dass der Tapfere, indem er sich Wunden holt, sich damit auch in den Augen seines Dienstherrn, sowie in denen seiner Landsleute ein Verdienst erwirbt.

Piger« heisst, wer abgeneigt, unlustig zu Thaten ist;»iners«, wer dazu ungeschickt ist. Pigrum ist also das, woran ein Tapferer keine Lust, iners das, wozu er kein Geschick haben soll. Vrgl. auch Döderlein Synon. 4, 222.

Fünfzehntes Kapitel.

Dieses Kapitel beschreibt das Leben der Häuptlinge und ihres Gefolges in den Tagen des Friedens und erklärt zugleich, wie die Häuptlinge trotz der Arbeitslosigkeit, welche ihnen durch ihre Stellung zur Pflicht gemacht wird, für sich und die Ihrigen einen aus- reichenden und anständigen Unterhalt finden. Es kann deshalb mit grösserem Recht als Schluss der vorhergehenden Schilderung, denn als Anfang einer neuen angesehen werden. In der von mir auf S. 21 der ersten Abtheilung dieser Beiträge gegebenen Uebersicht habe ich es zur Schilderung des häuslichen Lebens gezogen, aber diese Ansicht will ich hiermit ausdrücklich berichtigen.

Manche Ausleger wollen unter denjenigen, von welchen der erste Theil des Kapitels erzählt, alle freien germ. Männer verstehen, allein dagegen streitet der Zusammenhang mit dem vorhergehenden 14. Kapitel ganz entschieden. In diesem letzteren Kapitel ist nur von principes und comites die Rede, und da das 15. Kapitel gar kein neues Subject nennt, so müssen die vorher erwähnten Subjecte als fortherrschend angesehen werden. Auch der zweite Theil des 15. Kapitels, in welchem nur von principes die Rede ist, dient zur Bestätigung. Nur soviel lässt sich zugeben, dass die Lebensweise der Häuptlinge und ihres Gefolges bei allen Germanen als die ehrenvollere galt, und dass deshalb alle