22 einige Prädicate in der Mehrzahl ohne Subject vor— von: clarescunt bis: exigunt— und es fragt sich nun, ob diese sämmtlich von der Thätigkeit als comites, oder einige auch von der Thätigkeit als principes zu verstehen seien.
Für die erstere Meinung spricht einmal, dass zunächst vor dem in Rede stehenden Satz die Worte: comites pro principe pugnant vorhergehen; ebenso, dass zu exigunt kein anderes Subject hinzugedacht werden kann als comites. Comites ist also das den fraglichen Sätzen zunächst vorhergehende und das zunächst folgende Subject.
Ein weit wichtigerer Grund scheint mir aber darin zu liegen, dass zu den Worten: „magnumque comitatum nonnisi vi belloque« nicht»tuentur« das Prädicat ist, sondern, wie die Auctorität der meisten Handschriften verlangt, tueare. Wenn auch im Codex P. »tuentur« gefunden wird, so ist doch darauf nicht viel Gewicht zu legen, da die Auf- forderung, aus»tueare«»tuentur« zu bilden, durch das Vorhergehende und Nachfolgende sehr nahe gelegt wurde, während gar kein Grund abzuschen ist, wie man dazu gekommen sein sollte, die Lesart:»tuentur« in»tueare« abzuändern. Wäre nun tuentur die beglaubigte Lesart, so könnte als Subject nur das Wort: principes gedacht werden, und es wäre dann kein Grund vorhanden, warum man nicht auch zu clarescunt dasselbe Subject an- nehmen und überhaupt die ganze Aussage auf principes beziehen wollte. Wenn aber tueare Prädicat ist, so ergibt sich, dass die Worte: magnumque comitatum... tueare als Unterbrechung der bisherigen Darstellung anzusehn sind und durchaus keinen Grund abgeben, um aus ihnen das Subject für clarescunt zu bestimmen. Es ist dann weit sprach- gemässer, zu dem Prädicat: clarescunt, welches kein Subject hat, sowol aus den zuletzt vorhergehenden Worten: comites pro principe pugnant, wie aus den folgenden Worten: exigunt u. s. w. das Subject comites zu entnehmen.
Ausser diesen sprachlichen Gründen ist aber ferner noch das hervorzuheben, dass die principes doch gewis nicht blose Anführer im Kriege waren. Wenn. aber nicht, wie konnten sie bei einem ausserheimischen Volke principes sein, wie bei diesem irgend eine Gewalt üben? Für das Gefolge hat dagegen der Uebertritt in ein anderes Land gar keine Schwierigkeit, da es ja auch in der Heimat nicht selbständig war, sondern in der Munt des Häuptlings stand. Kurz, sowol die vorher entwickelten sprachlichen Gründe, als auch das, was sich in Kapitel 11. und 12. der Germania über die principes findet, scheinen mir dafür zu sprechen, dass diejenigen, welche aus der Heimath in ein anderes Land, wo Krieg geführt wurde, übertraten, dort jedenfalls nur als Gefolge, nicht als Häuptlinge, eine Stelle fanden.
Pax und otium, welche im 2. Theil des Kapitels erwähnt werden, unterscheiden sich so, dass pax der Zustand vertragsmässiger Waffenruhe nach aussen ist, otium die Zeit der Geschäftslosigkeit und Ruhe überhaupt; wird letzteres Wort aber, wie hier, dem Worte:
pax entgegengestellt, so bezeichnet es Ruhe im Inneren des Staates. Vrgl. Döderlein Synon. 5, 246.


