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und erklären die Stelle so, dass hervorragender Adel und Verdienste der Vorfahren selbst ganz jungen Leuten die Werthschätzung von Seiten eines Häüptlings verschafften sodass dieser einen solchen noch nicht erprobten jungen Menschen denjenigen, welche schon erprobt seien, in seinem Gefolge gleichstelle.
Prüfen wir nun, welche von beiden Ansichten den Vorzug verdiene! Zunächst ent- steht die Frage, ob nicht sprachliche Gründe für die eine oder andere Ansicht sprechen. Da muss nun vor allen Dingen angeführt werden, dass dignatio bei Tacitus in der Regel die Bedeutung von dignitas hat und Würde bedeutet(die meisten in Bött. lexicon Tacit. angeführten Stellen sprechen dafür); aber andererseits lässt sich auch nicht leugnen, dass dem Worte: dignatio seiner Ableitung nach eine verbale Bedeutung inwohnen muss, und dass es daher dem Begriff: Werthschätzung nicht fremd ist(Beispiele für eine solche Bedeutung sind: Liv. 10, 7. Suet. Calig. 24. Justin. 28, 4.), ja dass bei Tacitus selbst Stellen vorkommen(nämlich Annal. 4, 16. und Hist. 3, 80.), in welchen dignatio eher die Bedeutung: Werthschätzung, als die Bedeutung: Würde zu haben scheint. Wenn aber dignatio, von einem transitiven Verbum abgeleitet, auch die Bedeutung: Werthschätzung hat, so folgt daraus, dass es sowol mit einem Genitivus subjecti als auch mit einem Genitivus objecti verbunden werden kann. Allerdings lässt sich in Tacitus kein weiteres Beispiel auffinden, wo dignatio mit einem Genitivus subjecti verbunden wäre, aber deshalb ist es doch möglich eine solche Verbindung hier anzunehmen. Kurz, aus sprachlichen Gründen lässt sich weder die eine, noch die andere Ansicht verwerfen, wenngleich dignatio in der Bedeutung: Werthschätzung weit seltener bei Tacitus vorkommt, als in der Be- deutung: Würde.— Fragen wir nun, was der Zusammenhang über die Auffassung unserer Stelle lehre, so ist in dem Fall, wenn man principis dignatio als Häuptlings-Würde auffasst, nicht abzusehn, warum von der Ertheilung dieser Würde bei der Wehrhaftmachung geredet werde, während am Ende des 12. Kapitels nach den Worten:»eliguntur... et principes« davon hätte die Rede sein sollen. Sodann entsteht in diesem Fall die Frage, wie die Germanen dazu kommen konnten, ganz jungen Leuten das wichtige Amt eines Häuptlings zu übertragen. Wenn man dieser Frage dadurch aus dem Wege zu gehen sucht, dass man annimmt, den jungen Leuten von hervorragendem Adel sei nur eine Anwartschaft auf die Würde zuerkannt worden, so bleibt man erstlich den Beweis schuldig, dass ad- signare soviel als:»Anwartschaft ertheilen⸗ bedeute(in den bei Bötticher angeführten Stellen heisst es nur: ⸗-zutheilen«); sodann ruft man die weitere Frage hervor, wie es zu erklären sei, dass die Germanen einem Jüngling, der vorher noch kein Recht auf die Häuptlingswürde hatte— wie denn ein solches überhaupt nicht bestand— bei seiner Wehrhaftmachung eine Anwartschaft auf eine solche vernünftiger Weise ertheilen konnten. Dafür findet sich im germanischen Alterthum keine Analogie. Denn die Beispiele von Kindern königlichen Geschlechts, für welche bis zur Zeit ihrer Mündigkeit eine vormund- schaftliche Regierung geführt wurde, gehören nicht hierher. Ein weiterer Grund endlich wird sich uns ergeben, wenn wir die Frage behandeln, ob im folgenden Satz-ceteris- oder
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