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2 (1864)
Entstehung
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erscheinen mussten, während durch den Beisatz: nisi quid fortuitum etc. das gebotene Ding, zu welchem besondere Einladung erfolgte, angedeutet wird.

Die-certi dies« wurden stets nach dem Mond bestimmt, was Tacitus in den folgenden Worten ausdrücklich sagt, und was durch die germanischen Gesetze der folgenden Jahr- hunderte vielfach bestätigt wird. Vergl. Waitz 1, 57. etc.»Inchoatur luna« geht auf den Vollmond, wofür ausser der lex Bojuvariorum 2, 15.»ut placita fiant per calendas aut post quindecim; dies« auch die Stelle des Sidonius Apollinaris 7, 452. spricht. Vrgl. Grimm RA. 821.

Der in den folgenden Worten: nam agendis rebus etc. ausgedrückte Glaube, dass das Zunehmen des Mondes von günstigem Erfolg für das Thun der Menschen sei, herrscht noch bis auf den heutigen Tag unter unserem Volk in Bezug auf Säen und Pflanzen, auf Abschneiden der Nägel u. s. w.; Grimm Deut. Mythol. 676 678.; auch ist die Frage noch unentschieden, ob nicht wirklich das Zunehmen oder Abnehmen des Mondes auf das Wachsthum der Pflanzen und Anderes einen Einfluss ausübt. Vrgl. Wuttke der Deutsche Volks-Aberglaube S. 25. und 26.

Die von der Römischen abweichende Sitte, die Zeit nach Nächten zu bestimmen, lässt sich noch in manchen Ausdrücken unserer Zeit erkennen, wie Fastnacht, Weih- nachten u. dgl.

Constituere und condicere sind juristische Ausdrücke der Römer für: festsetzen und Zusage ertheilen.

Die Worte:»nox ducere diem videtur« lassen sich so erklären, dass den Germanen die Nacht den Tag einzuleiten schien, indem sie von der Einwirkung des Mondes die günstige oder ungünstige Beschaffenheit des Tages ableiteten. Vrgl. Grimm Deut. Mythol. 2. Aufl. S. 671.

Von der Säumnis, mit welcher die Einzelnen erscheinen, geben auch manche spätere Gesetze der Germanen Zeugnis, indem sie über den Zuspätkommenden harte Strafen ver- hängen. Waitz 1, 58.

Der Anfang der Verhandlung wird von der versammelten Menge bestimmt, wie, nach meiner Ansicht, aus den Worten: ut turbae placuit, considunt etc., deutlich hervor- geht. Döderlein in seiner Ausgabe des Tacitus will freilich die Partikel: ut als Be- zeichnung der Art und Weise, nicht der Zeit, auffassen und alsdann folgern, dass sich die Menge so, wie es ihr beliebte, gesetzt habe. Aber er führt gleich selbst den Hauptgrund- gegen seine Meinung an, indem er beifügt, dass ein solches Verfahren im Widerspruch mit den sonstigen Gewohnheiten der Germanen stehe. Die von Becker vorgeschlagene Lesart:-ut turba placuit« entbehrt erstlich der Auctorität der Handschriften und fördert auch den Sinn nicht, da man zu turba placuit aus dem Vorhergehenden kein anderes Object als turbae zu denken hat abgesehen davon, dass turba den Begriff einer zureichenden Menge schwerlich haben dürfte.

Nachdem die versammelte Menge sich gesetzt hat, stellt sie sich unter eine höhere