Tacitus in diesem Fall nicht geschrieben habe: tres surculos deinceps, so dient zur Antwort, dass wahrscheinlich vor jedem Aufheben eines Stäbchens Aufblicken und Gebet vorhergieng.
Soweit ist Alles klar; es bleibt nur die Schwierigkeit übrig, wie wir uns die Merk- zeichen, welche auf die Stäbchen eingegraben wurden, vorzustellen haben.
Einige, wie Rühs(Erläuterung der Germania S. 330), Orelli, Döderlein, nehmen nur Zeichen für Ja und Nein an und bestimmen alsdann die Zahl der Stäbchen auf sechs, von denen drei mit Ja, drei mit Nein bezeichnet gewesen seien, sodass eine vierfache Antwort habe stattfinden können, nämlich so dass von den aufgehobenen Stäbchen alle drei, oder dass zwei Stäbchen auf Ja, oder umgekehrt dass entweder alle drei oder zwei Stäbchen auf Nein lauteten. Andere sind der Ansicht, dass die bei den Germanen üblichen Runen als Merkzeichen gedient hätten. Für die erstere und gegen die letztere Ansicht wird angeführt, dass sich für die Zeit des Tacitus, ja noch für mehrere folgende Jahrhunderte hinaus eine Anwendung der Runen zum Schreibgebrauch gar nicht nachweisen lässt. Diese Thatsache muss allgemein zugestanden werden, aber Liliencron, der in der vorher angeführten Schrift: zur Runenlehre S. 23— 25. diese Thatsache anerkennt, weist mit schlagenden Gründen nach, dass man die Runen ursprünglich nicht als Zeichen zum Schreiben, nicht als Alphabet, sondern als Anlautszeichen für sechszehn bestimmte Wörter gebraucht und dass man erst viel später, nachdem man mit dem Alphabet der Römer bekannt geworden sei, etwa im S. oder 9. Jahrhundert angefangen habe, jene Anlauts- zeichen auch als Schreibrunen zu gebrauchen. Damit ist jener Einwand in soweit beseitigt, als nun blos die Frage zu entscheiden ist, ob wol die Germanen zur Zeit des Tacitus die Runen als Anlautszeichen bei ihren Loosungen gebraucht haben könnten. Dies macht aber Müllenhoff in derselben Schrift: zur Runenlehre(besonders Seite 34. 39— 41) in hohem Grade wahrscheinlich, indem er zeigt, dass die Germanen in den Zeiten des Heidenthums sich bei Loosungen gewöhnlich nicht der Merkzeichen für Ja und Nein, sondern der Runen zu bedienen pflegten, und dass dieser Gebrauch ein in der Sprache selbst überlieferter und uralter sei. Die Runen dienten nämlich dazu, den Anlaut eines Wortes zu bezeichnen, welches vermöge des sogenannten Stabreims oder der Alliteration die Grundlage eines Spruches bildete. Die sechszehn ältesten Runen erinnerten also an sechszehn allbekannte Sprüche, welche für den Zweck dessen, der die Zukunft zu erforschen wünschte, entweder als zusagend oder als verbietend gedeutet werden konnten. Dem- gemäss spricht die Wahrscheinlichkeit dafür, dass bei der Loosung sechszehn mit Runen verschene Stäbchen gebraucht wurden. Man vergleiche auch Grimm Gesch. der Deutschen Sprache S. 158— 159.
War die Vorprüfung durch das Loos günstig ausgefallen, so wurde zu derselben(in diesem Sinn steht adhuc«) die Beglaubigung oder Bestätigung durch Auspicien(fides auspiciorum) erfordert. Fiel dagegen die Entscheidung durch das Loos ungünstig aus, so unterblieb an demselben Tag jede weitere Befragung des Götterwillens. Dass consultatio so zu verstehen sei, ergibt sich aus dem Zusammenhang ganz unleugbar.
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