Neuntes Kapitel.
Da Tacitus am Schluss des vorhergehenden Abschnittes, also in den letzten Worten des S. Kapitels, davon geredet hat, dass die Verehrung der Germanen für weise Frauen nicht soweit gehe, um sie zu Göttinnen zu stempeln, so dient ihm dies zur Veranlassung, um in den beiden folgenden Kapiteln, dem 9. und 10., von dem Gottesdienst der Germanen zu handelu.
Im 9. Kapitel nennt er zuerst einige besonders merkwürdige Götter der Germanen und beschreibt alsdann ganz kurz das von der Götterverehrung der Griechen und Römer Abweichende und den Germanen Eigenthümliche.— Im 10. Kapitel schildert er die Art, wie die Germanen den Willen der Götter in Betreff zukünftiger Ereignisse zu erforschen suchen, und zwar handelt er zuerst von dem den Germanen eigenthümlichen Loosen mit Buchenstäbchen, sodann beschreibt er drei Arten der Auspicien, nämlich die aus dem Vogelfiug, die aus dem Wiehern der Pferde, endlich die aus dem Wettkampf von Kriegern.
Da das Wesen des Germanischen Heidenthums mit dem des Römischen und Griechischen übereinstimmt, so hat Tacitus sich darauf beschränkt, seinen Landsleuten nur die wichtigsten Abweichungen des Germanischen Heidenthums zu beschreiben. Für Leser aber, welche diesen heidnischen Anschauungen fern stehen, wird eine kurze Hinweisung auf das, was den Germanen in der Religion mit andern heidnischen Völkern gemeinsam, was ihnen eigenthümlich war, nicht unwillkommen sein.— Das Heidenthum unserer Vor- fahren war, wie das der übrigen indogermanischen Völker, also auch der Griechen und der Römer, eine Naturreligion, wonach alle Kräfte der sichtbaren und der geistigen Welt, die guten und die bösen, die erwünschten und die gefürchteten, als göttlich anerkannt, wonach ihre Wirksamkeit durch Gebet und Opfer entweder erfleht oder abgewendet wurde. Dass dabei auch— halb unbewusst— ein Zug vom Glauben an einen Gott sich hin- durchzog, ist unverkennbar.— Im Unterschied von der bei Griechen und Römern üblichen Götterverehrung war den Germanen ein sinniger Ernst eigen, der sie vom Bilderdienst und von einem vorwiegend sinnlichen oder vorwiegend ergötzlichen Cultus zurückhielt und


