Druckschrift 
1 (1863)
Entstehung
Einzelbild herunterladen

2

omnium conjuges parvosque liberos consistere a tergo jubet, hortamenta victoriae vel pulsis pudorem. Ut virorum cantu, feminarum ululatu sonuit acies, nequaquam par a legionibus cohortibusque redditur clamor. Der von Tacitus berichtete Zug, dass die Germanischen Frauen sich die Pflege und Heilung der Wunden angelegen sein liessen, tritt auch in der Zeit des Ritterthums besonders hervor. Ja selbst in der neuesten Zeit hat es bei den Völkern, die völlig oder theilweise germanischer Abkunft sind, nicht an einzelnen Frauen gefehlt, welche das Kriegslager aufgesucht haben, um die Verwundeten zu verpflegen.

Zu dem Ausdruck: hortamina kann man auch die von Grimm(Deutsch. Mythol. 2. Ausg. S. 370.) aus Deutschen Gedichten des Mittelalters gesammelten Stellen vergleichen, in denen die Wirkung geschildert wird, welche der Gedanke an die geliebte Frau auf den Kämpfenden ausübt.

Der Ausdruck: sanctissimi ist im Sinn von:unbestechlich, zuverlässig, der Aus- druck:exigere im Sinn dessen, was wir unter:exact machem verstehen, daher als:genau prüfen und beurtheilen aufzufassen.

Achtes Kapitel.

Dieses Kapitel bildet den Schluss der Schilderung vom Kriegswesen. Da Tacitus am Ende des vorigen Kapitels der Mitwirkung der Frauen erwähnt hat, so weist er in diesem Kapitel zur Bestätigung des Gesagten zunächst auf einige Erfolge hin, welche die Frauen durch ihre Einwirkung auf die Männer im Kriege erreicht hätten. Leider ist uns von diesen Erfolgen keiner näher bekannt. Denn was Plutarch im Leben des Marius (Kap. 27.) von dem Widerstand erzählt, welchen die Frauen der unzweifelhaft germanischen Cimbern den Römern geleistet haben, ist zwar ein Zeugnis von der Tapferkeit der germanischen Frauen, aber keineswegs von einem durch sie herbeigeführten günstigen Erfolg, wenn gleich soviel daraus hervorgeht, dass ein solcher durch ihren Heldenmuth leicht herbeigeführt werden konnte. Die Erzählung von den Frauen der Ambronen(Plut. Mar. 19.), welche übrigens im Ergebnis mit der anderen Erzählung übereinstimmt, kann noch weniger als Zeugnis gelten, da es keineswegs ausgemacht ist, dass die Ambronen germanischer Abkunft waren. Was die Stelle bei Caesar(de bell. Gall. 1, 51) betrifft, So besagen die Worte:(mulieres) in proelium proficiscentes milites passis manibus flentes implorabant, ne se in servitutem Romanis traderent eine Handlung, welche doch wol allen Frauen in gleicher Lage ganz natürlich ist, und können daher nicht zum Beweis vom Heldensinn der Germanischen Frauen angeführt werden. Dagegen liessen sich aus der Geschichte der folgenden Jahrhunderte manche Beispiele anführen; ich begnüge mich jedoch auf das zu verweisen, was Rühs a. a. O. S. 255. in dieser Beziehung sagt.

5