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1 (1863)
Entstehung
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und andern Stellen unwidersprechlich ergibt), 2) in Fesseln zu legen. Ja die Herzoge waren nicht einmal befugt, eine Strafe, die bei den Römern jeder Centurio für geringe Vergehen aussprach und sofort vollzog(man denke ancedo alteram in Annal. 1, 23.), nämlich Stockschläge, aufzuerlegen; von den Priestern dagegen liessen sich die Germanen mit solchen Strafen belegen, weil die Priester für Werkzeuge der Götter galten. Die Worte: in poenam können daher auch nur von einer Strafe, die von der Volksgemeinde oder von menschlicher Obrigkeit auferlegt wird, verstanden werden. Zugleich ergibt sich aber und zwar namentlich aus den Worten:nec ducis jussu, sed velut deo imperante, dass die Priester die Strafe nicht bloss vollstreckten, sondern auch verhängten.

Die Worte:effigiesque et signa etc. schliessen sich, wie man aus der Partikel: que erkennt, unmittelbar an das Nächstvorhergehende an und drücken aus, dass die Germanen, dem Glauben an die Götter entsprechend, d. h. um die Nähe derselben zu veranschaulichen, Bilder und bestimmte Kriegszeichen oder(wenn man mit Jakob Grimm, D. Mythol. 2. Ausg. I, 61. ein à ϑνυον annehmen will) bestimmte bilderartige Kriegszeichen, welche sie aus den(heiligen) Hainen mitgenommen haben, in die Schlacht tragen. Dass nämlichSigna hier als Kriegszeichen, als Erkennungszeichen für eine Kriegerschaar aufzufassen seien, dafür spricht ausser dem Zusammenhang auch eine Stelle des Tacitus Chistor. 4, 22.), wo es von einem theilweise römisch bewaffneten Kriegsheer der Germanen heisst: hinc veteranarum cohortium signa, inde depromptae silvis lucisque ferarum imagines, ut cuique gentis inire proelium mos est. Wir erfahren zugleich aus dieser Stelle, dass diesigna Bilder von wilden Thieren, und zwar nicht beliebige, sondern je nach den Volksstämmen verschiedene waren, was Tacitus in der vorhergenannten Stelle der Germania durch quaedam d. h. bestimmte, aber vom Schriftsteller nicht näher bezeichnete anzudeuten scheint. Was für Thiergestalten es waren, lässt sich wenigstens aus den Zeugnissen des Mittelalters entnehmen. Widukind(I, 11.) erzählt nämlich von einem Anführer der heidnischen Sachsen: Hic accipiens signum, quod apud eos habebatur sacrum, leonis atque draconis et desuper aquilae volantis insignitum effigie etc. Aehnliches findet sich bei Gregorius Turon. 2, 10. von den Franken. Auch dürfen wir aus anderen Ueberlieferungen schliessen, dass es Bilder von Lieblingsthieren der für den Kampf hülfreichen Götter waren, also Bilder von Adlern, Wölfen, Raben u. dgl. Aus diesen Thierbildern sind später die Wappen der Volksstämme hervorgegangen; wir finden also den Ursprung einer Sitte, die bis in unsere Tage dauert, bei Tacitus erwähnt und erklärt. Dass aber beieffigies et signa nicht an Bilder der Götter selbst zu denken sei, ergibt sich aus einer Stelle des Tacitus im 9. Kapitel der Germania, wo es heisst, dass den Germanen das Wesen der Götter zu erhaben vorkomme, um dieselben in Bildern darzustellen. Uebrigens wurden solche zu Kriegszeichen dienende Bilder höchst- wahrscheinlich von den Priestern in dem Krieg getragen. Vgl. Grimm, Deut. Myth. 2. Ausg. I, 80.