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welchen Tacitus vom 11. bis 14. Kapitel ausführlicher redet, aber Adel wurde bei ihm nicht erfordert. Dass er nur für einige Zeit erwählt wurde, versteht sich in republikanisch regierten Volksstämmen wol von selbst, wird aber auch durch das, was Tacitus von dem Walten der erwählten Herzoge erzählt, noch bestätigt. Insbesondere das tragische Ende des berühmtesten aller Herzoge, des Befreiers Arminius, kann dafür als Beleg gelten (Tac. Ann. 2, 88). Noch deutlicher geht es aus dem hervor, was Beda histor. ecclesiast. 5, 10. erzählt„antiqui Saxones... tempore belli ducem sequuntur, peracto autem bello, rursum aequalis potentiae omnes fiunt satrapae“(d. h. principes). Die Art der Erhebung wird von Tacitus(histor. 4, 15) beschrieben, als er der Wahl des Canninefaten Brinno gedenkt; sie war wahrscheinlich von der Art, wie man die Könige auf den Schild erhob, nicht verschieden, da im Mittelalter diese Art der Erhebung bei den Germanischen Königen ganz allgemein vorkam.
Die Gewalt der Herzoge ist übrigens mehr eine auf sittlichen Beweggründen, als auf Gehorsam beruhende. Sie wirken, wie Tacitus sagt, durch ihr Beispiel und, wenn sie recht viel erreichen, durch Bewunderung.„Admiratio“ steht nämlich im Verhältnis der Steigerung zu„exemplum“. Diese beschränkte Macht der Herzoge wird auch durch das, was Tacitus von der Kriegsleitung des Arminius und Anderer erzählt, nur bestätigt. Vgl. Ann. 1, 68. 2, 14.(„Sine cura ducum abire“), histor. 4, 76.(„Germanos... non iuberi, non regi, sed cuncta ex libidine agere“).
Die Strafgewalt stand, wie Tacitus ausdrücklich sagt, allein den Priestern zu. Die abweichende Angabe Caesars(de bello Gall. 6, 23.), dass die für den Krieg erwählten Obrigkeiten die Gewalt über Leben und Tod gehabt hätten, ist wol so aufzufassen, dass Caesar die Befugnisse der erwählten Obrigkeiten und der Priester nicht unterscheidet.— Im Allgemeinen tritt aber in der Schilderung des Tacitus die politische Bedeutung des Priesters nicht als bedeutend hervor. Sie strafen auf dem Kriegszug und in der Volks- versammlung(German. 11.„silentium per sacerdotes, quibus tum et coercendi ius est, imperatur.“) den Frevler— dhne Zweifel, weil dieser als Uebertreter des den Göttern heiligen Heerfriedens und Volksfriedens galt—; ausserdem erforschen sie mit dem König oder bei den republikanisch regierten Stämmen mit dem Häuptling des Stammes den Willen der Götter. Dies scheinen aber auch die einzigen Fälle zu sein, in welchen die Priester politischen Einfluss übten. Jakob Grimm(Deut. Rechts-Alterthümer 1. Ausg. S. 750. u. w.) ist allerdings geneigt, ihren Einfluss als bedeutender anzunehmen. Diese Ansicht mag vielleicht die richtige sein; nur lassen sich aus Tacitus und aus gleichzeitigen Quellen keine Beweise dafür beibringen. So denkt auch Waitz(D. V. G. 1, 116.) über diesen Punkt.
Den Priestern also, und nicht den Herzogen, stand es nach des Tacitus Worten zu, 1) die Todesstrafe zu verhängen(diese Bedeutung hat nämlich„animadvertere“ bei Römischen Schriftstellern und namentlich bei Tacitus, wie sich aus histor. 1, 68. 4, 49.


