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1 (1863)
Entstehung
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zu betrachten seien. Die eigentliche Beschreibung der Kampfweise würde demnach bei Tacitus erst mit den Worten:acies per cuneos beginnen. Diese Auffassung scheint mir den Worten des Tacitus mehr zu entsprechen, als die andere, wonach die Worte:eoque . honor est schon zur Beschreibung der Kampfweise gezogen werden; nur steht eine Schwierigkeit entgegen. Darf man, während vor dem Satz:definitur et numerus der Genitiv:peditum, quos... delectos... locant unmittelbar vorhergeht, nicht den Genitiv: peditum delectorum, sondern nur den Genitiv: peditum(des Fussvolks im Allge- meinen) hinzudenken? Die Entscheidung über den Sinn der Stelle hängt davon ab, wie man auf diese Frage antwortet. Aber sollte es denn nicht zulässig sein, bei einem Schrift- steller, wie Tacitus, der sich so oft kühn ausdrückt, zunumerus den allgemeinen Begriff: peditum, welcher, so zu sagen, der ganzen Stelle zu Grunde liegt, statt des nächstvorhergehenden Genitivs hinzuzudenken? Wird aber dies als zulässig zugegeben, dann stimmt die Stelle auf das Besste mit den mittelalterlichen Zeugnissen überein, So dass Tacitus nicht blos gegen den Vorwurf des Irrthums geschützt ist, sondern sogar auch hier den Ruhm behauptet, die Sitten der Germanen in treffendster Weise geschildert zu haben. Eine von der hier gegebenen abweichende Erklärung unserer Stelle, wonach Hundert- schaft sowol Name für die Abtheilungen der antesignani, als für die Abtheilungen des Heerbanns sein soll, findet sich in Haupt's Zeitschrift X, 551 53.

Das Wort: pagus hat nur die ziemlich unbestimmte Bedeutung: Bezirk und wird deshalb von Landstrichen sowol grösseren als auch kleineren Umfangs gebraucht.

Die Worte:per cuneos, mit welchen nach meiner Ansicht die Beschreibung der Kampfweise beginnt, bezeichnen nicht, dass die Germanen keilförmige Heeres-Abtheilungen gebildet hätten, sondern das Wort: cuneus bezeichnet nur eine Abtheilung des Fussvolks, wie turma eine Abtheilung der Reiterei. Dies erhellt aus den Worten des folgenden Kapitels: non fortuita conglobatio cuneum aut turmam facit. Vgl. Rühs S. 226.

Cedere loco etc.. Diese Worte deuten an, dass die Germanen mit Ueberlegung, ja nach einem Plan, nicht blos mit ungestümer Kraft kämpfen. Zur Erläuterung dient, was Tacitus im 30. Kap. von den Chatten erzählt.

Der Ausdruck: dubia proelia steht euphemistisch für Schlachten mit ungünstigem Ausgang. Dass übrigens die Deutschen auch bei solchen Schlachten ihrer Todten nicht vergessen, ist ein weiterer Beweis ihres mit Besonnenheit verbundenen Muthes.

Der Verlust des Schildes war nicht blos eine Schmach, wie bei Griechen und Römern, sondern schloss auch von allen religiösen Feierlichkeiten, sowie von allen politischen Rechten aus. Das Letztere ergibt sich aus den Worten: nec.. aut concilium inire fas. Dennconcilium bedeutet wol jede Volksversammlung zur Verhandlung öffentlicher Ange- legenheiten, sei es Hundertschafts-, Bezirks- oder Stammes-Versammlung. Vgl. Dahn, die Könige der Germanen I, 84.

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