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1 (1863)
Entstehung
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sowol Deutschlands als auch Scandinaviens tritt nämlich in den nächsten Jahrhunderten die Erscheinung hervor, dass das Fussvolk, der Heerbann, nach Hundertschaften abgetheilt war, während für die Reiterei, welche aus den Gefolgschaften gebildet wurde, eine solche Abtheilung nicht bestand. Ja nicht blos der Heerbann, das Fussvolk, sondern auch das Land selbst war nach Hundertschaften abgetheilt; die Angehörigkeit zu einer solchen Hundertschaft verlieh zugleich die Ehre der Waffen und das Recht der Theil- nahme an vollfreiem Eigenthum. Das Genauere findet sich in Waitz, Deut. Verf. Gesch. I, 32 37. II, 274 276. Die Einrichtung war also genau so, wie sie Tacitus mit den Worten:centeni... honor est beschreibt, nur dass er sie von den delecti zu behaupten scheint, während sie nach den Urkunden späterer Jahrhunderte von dem Fussvolk des Volksheeres galt.

Sollen wir nun glauben, dass Tacitus, der sonst die Sitten der Germanen so treffend schildert, der z. B. auch den Reiterdienst der Gefolgschaften in Kap. 14.(illum bellatorem equum) ganz richtig andeutet, worin ihm Ammian. Marcell. beistimmt, sich hierbei geirrt habe, oder sollen wir annehmen, dass es neben der bei dem Germanischen Fussvolk üblichen Abtheilung in Hundertschaften eine ähnliche Abtheilung der Vorkämpfer nach Hundertschaften gegeben habe? Dies sind nämlich die mir bis jetzt bekannt gewordenen Versuche, den anscheinenden Widerspruch zwischen den Worten des Tacitus und den Ge- bräuchen der nächstfolgenden Jahrhunderte zu lösen.

Da die beiden eben genannten Wege, die Schwierigkeit zu beseitigen, wol für sehr misslich gelten dürften, so will ich versuchen, ob ich zwischen dem, was Tacitus sagt, und dem, was die Urkunden des Mittelalters überliefern, eine Versöhnung zu finden vermag.

Solange man in den Worten des Tacitus:in universum... componitur nur eine Beschreibung der Schlachtordnung, die aus antesignani und acies bestehe, erblickt, wird man nicht umhin können, zu den Worten:definitur et numerus den unmittelbar vor- hergehenden Genitiv:peditum quos... delectos locant hinzuzudenken. Aber ist denn eine solche Auffassung der Stelle nothwendig, ist sie richtig? Schen wir uns die Sache genauer an! Nachdem Tacitus vorher von der Ausrüstung(Waffen und Rossen) gesprochen hat, urtheilt er, dass die Kraft des Heeres im Fussvolk beruhe. Die nächstfolgenden Sätze bis zu den Worten:honor est sind durch die Conjunctionen que und et mit diesem Urtheil verbunden und enthalten Folgerungen zum Beweise für die vorher ausgesprochene Behauptung. Von dem ersten Satze:eoque... locant ist dies wol an sich einleuchtend; aber auch die Worte:definitur et numerus können, wie mir dünkt, als ein neuer Beweis(dies wird durch das Wörtchen: et angedeutet) dafür, dass die Kraft auf dem Fussvolk beruhe, angesehen werden, insofern sie besagen, dass bei dem Fussvolk die Zahl derer, welche aus den einzelnen Bezirken ins Feld rücken, genau bestimmt sei, diese also die Grundlage des Heeres bilden, zu welcher die berittenen Gefolgschaften als Zugabe