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1 (1863)
Entstehung
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angenommen wurde, den Namen Asciburgium(diese Lesart ist beglaubigter als Astiburgium), welcher einen 13 Römische Meilen südlich von Castra Vetera(Nanten) nach Gelduba hin selegenen Ort(wahrscheinlich das heutige Asberg bei Mörs) bezeichnete(Siehe Forbiger Handbuch der alten Geogr. III, 250.), mit ihrer Ansicht in Verbindung brachten, lässt sich nur vermuthen. Vielleicht leiteten sie das Wort von oxst" und Fvoyôös ab. In den Worten: aram quin etiam Ulixi conservatam möchte der Dativ Ulixi nach einer bei Tacitus gar nicht ungebräuchlichen Ausdrucksweise den Urheber des Altars, nicht den Gegenstand der Verehrung bezeichnen, weil ja nur, wenn man Ulysses als Urheber ansieht, dessen Anwesenheit dadurch als nachgewiesen angeschen werden konnte. Vgl. den Aufsatz von Schweizer-Sidler in den Philologischen Jahrbüchern Bd. 85. u. 86. II. S. 118.

Was endlich die aus Griechischen Buchstaben bestehenden Inschriften auf den Grenzen Germaniens und Rhätiens betrifft, so haben wir keinen Grund, das Vorhanden- sein derselben zu bezweifeln; nur darf daraus kein Schluss gezogen werden, als hätten sich Griechen bei den Germanen niedergelassen, weil wir aus Caesar(de bello Gall. I, 29. und VI, 14.) wissen, dass die Celten in allen nichtreligiösen Angelegenheiten sich Griechischer Schriftzeichen bedienten, die Rhätier aber ein hauptsächlich aus Celten bestehendes Volk waren.

Viertes Kapitel.

Dieses Kapitel bildet den Schluss der mit dem zweiten Kapitel begonnenen Erörterung über die Abstammung der Germanen. Tacitus wiederholt die im Anfang des zweiten Kapitels von ihm ausgesprochne Ueberzeugung, dass die Germanen weder eingewandert, noch mit andern eingewanderten Völkern gemischt seien, und begründet sie, indem er die Eigenthümlichkeit der Germanen, soweit dieselbe sich im Aeusseren zeigte, schildert und damit wenigstens den letzten Theil seiner Behauptung rechtfertigt.

Ipse steht, um den Gegensatz zu den vorher genannten Ansichten anderer Schrift- steller auszudrücken.

Aliis ist vor aliarum allerdings ganz unnöthig; da es aber durch die Handschriften überliefert ist, so behält man es wol bei, da es den Sinn, der aus dem Vorhergehenden vollkommen klar ist, nicht peeinträchtigen kann.

Zu dem Ausdruck: truces oculi vergleiche man Caesar de bello Gall. I, 39, wo die Gallier Aehnliches von den Germanen erzählen, und Plut. Mar. 11, wo die truces oculi durch xαπτπm τόν συν⁴ενανν(sonst Beiwort für die Löwen) bezeichnet werden.

Caerulei oculi der Germanen werden auch Horat. Epod. XVI, 7. und Juvenal. Satir. XIII, 164. erwähnt.

Rutilae comae goldgelbe Haare, wie Rühs(die zehn ersten Kapitel des Tacitus S. 148.) sagt, werden auch in der vita Agricolae 11. Sueton. Calig. 47. und Juven.