Druckschrift 
2 (1874)
Entstehung
Einzelbild herunterladen

— ²—

Schluszbetrachtung.

Am Ende dieses Abschnittes in dem vielbewegten Leben Heinrichs IV. angelangt wenden wir unseren Blick erst noch einmal rückwärts nach den sehr bedeutungsvollen Verhandlungen von Tribur. Es steht fest, dasz die vermittelnde Partei Hugos von Cluny daselbst endlich durchdrang und einen Compromis herbeiführte, zu dem dann jede Partei noch für sich ihre besonderen Clauseln wenigstens im Hintergrunde des Herzens haben mochte. Der eigentliche Zweck der Sendung Hugos war der: erstlich sollte ein Aufschub in den Verhandlungen von Tribur herbeigeführt werden; es sollte sich bewähren: Zeit gewonnen, viel gewonnen; und zweitens wollte Hugo seiner Stellung gemäsz auch dem Pabste gerecht werden, und darum entfernte er sich nicht mit seinem Antrage von den Intentionen der römisch hierarchischen Reformpartei. Wie verhielt sich nun Heinrich zu diesem Antrage? Der erste Teil, die dilatorische Tendenz, muste ihm unstreitig sehr genehm sein; aber den Pabst zur letzten Instanz in Streitigkeiten zwischen sich und dem Reiche zu machen, das muste mit Fug und Recht seiner Auffaszung von den Rechten des Königtums im innersten Grunde seiner Seele zuwider sein. Uebrigens mochte Heinrich die Sache überlegen wie er wollte, er konnte und- durfte jedenfalls Hugos Vorschläge nicht ignorieren. Indem nun der König dadurch auf die Bahn neuer Unterhandlungen sich einliesz, mochte er erwägen, wie er den letzten Consequenzen des Vertrages entgehen konnte; und dabei kam er zu dem Resultat, dasz er sich überhaupt lediglich von politischen Rücksichten bestimmen laszen müsze. Uebrigens liesz er sich dabei— die Aenderung in dem Schreiben an den Pabst abgerechnet, über dessen eigentlichen vollen Inhalt, die Absicht der Aenderung und des Königs Beteiligung dabei ein gewisses Dunkel schwebt,— keineswegs von unedler List, von heimlichen Ränken oder einem Spiel mit seinem gegebenen Worte leiten. Er war weder der schwächliche Büszer, der sich vor den Schrecken des Bannes so tief vor dem Pabste zu Canossa demütigte, noch der verschmitzte und ränke- süchtige, eines tieferen sittlichen Haltes bare Intrigant, der den Pabst mit allen Mitteln zu überlisten strebte; er war vielmehr ein Regent von weisem Verstand, von groszem und edlem Herzen und hohem Mute, der mit den gegebenen Verhältnissen zu rechnen verstand, der an seiner erhabenen königlichen Aufgabe unter allen Umständen festhielt und der, indem er sich auch einmal von der Macht der Ereignisse treiben liesz, ohne ihnen da eigensinnig zu wider- streben, wo ein solcher Widerstand nichts nützen konnte, doch thatsächlich durch die sittliche Energie seines Willens und durch seine geistige Kraft dieselben bemeisterte und beherrschte. Wenn wir die verschiedenen Bedingungen, die man dem Könige nach dem Zeugnis der Quellen- schriftsteller auferlegte, genau prüfen, so fällt es uns auf, dasz sie, alles in allem erwogen, einen Widerspruch enthalten. Denn einmal verlangte man vom Könige, dasz er sich am 2. Februar 1077 auf einem Reichstage vor Fürsten und Pabst stellen sollte, damit hier über seine Sache entschieden würde; und ⸗zweitens dasz er, wenn er bis dahin, wie Bruno speziell angibt),

1) Brnno bei Pertz VII. p. 364: Nostrates singuli sacramento firmaverunt, ut nisi Heinricus quartus in Februarii mensis initio a banno per apostolicum absolutus fuisset, nunquam amplius ullo ingenio suo rex eorum nec appellaretur nec esset.