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mahl in dieser Form aus. An diese Darstellung Lamberts sind nun mancherlei Vermutungen in alter und neuer Zeit geknüpft orden, die durch die llaltlosigkeit der ganzen Darstellung bei Lambert selbst hinfällig werden.
Eine andere Auffaszung waltet bei Berthold vor. Ilier heiszt es, p. 290: der Pabst habe den König zu sich gerufen und ihm die Ilostie gereicht, der König aber habe versichert, er sei derselben nicht Wurdig. Und so heiszt es: incommunicatus digreditur. Giesebrecht hült diese Auffaszung füͤr die richtige. Er meint, Gregor sei durch die Weigerung lleinrichs mis- trauisch geworden, und dies habe Lambert nun weiter ausgeführt?). Floto hält sich merk- wuͤrdiger Weise bei der Darstellung der Abendmahlsscene an Lambert²), übrigens meint er, es sei schwer zu einer festen Ansicht über dieselbe zu kommen, nicht einmal das stehe fest, ob Heinrich die Hlostie genommen habe oder nicht. Bonizo und Donizo behaupten, lleinrich habe die Hostie genommen, auch Walram führt es an. Dagegen behaupten Lambert und Berthold, der König habe die Ilostie nicht genommen. Stenzel, der überzeugt ist, es habe alles einen solchen Verlauf genommen, wie Lambert erzählt, greift wegen der Abendmahlsscene Gregor heftig an ³).
Eine eigentümliche Auffaszung hat Bonitho*²). Dieser sagt: Iloc modo fecit(regem) particibem divinae mensae. Wenn der König sich geistig demütige, wie er es leiblich gethan, wenn er glaube, dasz Gregor wirklich Dabst, er selbst aber mit Recht excommuniciert gewesen sei und durch das Sacrament absolviert werden könne, so solle ihm das Abendmahl zum eil gereichen u. S. W. Dann folgt: Quid plura? Celebrata missarum celebritate convivium commune habuerunt. Floto übersieht bei Anfuührung dieser Stelles) das si se jure crederet pontiticem seque vero esse excommunicatum, wozu nochmals jure zu beziehen ist; dadurch erhält die Stelle einen anderen Sinn. Auch ist dem Quid plura? die an jener Stelle zugeschriebene Be- deutung nicht beizulegen. Diese Redensart konnnt bei Bonizo häufig vor. Er bricht damit absichtlich an dieser Stelle vom Gegenstand ab, um zu etwas anderem überzugehen. Gegen Lambert und für Bonizo trat Döllinger in seiner Kirchengeschichte auf, sowie llefele in seiner Conziliengeschichte ⁹).
Die Darstellung Lamberts leidet an innerer Unwahrheit. Die Scene, vie sie Gregor zu Canossa soll autgeführt haben, entspricht weder seinem Character, noch seinen Anschauungen. noch seinen übrigen Handlungen.. Ich glaube, Gregor selbst hat das Abendmahl nicht in dem von Lambert angegebenen Sinne genommen; und wenn er dies gethan hätte, so bin ich über- zeugt, hat er Tleinrich nicht ein ähnliches Anerbieten gemacht. Es wäre dies sehr unpolitisch von ihm gewesen, denn wenn für leinrich der Erfolg ein günstiger gewesen wäre, so wäre ja dann der König mit Einem Male von allen Anklagen seiner Gegner hefreit gewesen, undl es wäre ja erst recht jeder Grund zu einer Reichsversammlung weggefallen. Auch schweigt Gregor von all diesen Dingen in seinen Briefen; und doch hätte ja Gregor, wenn lleinrich die Ilostie zurückgewiesen hätte, einen triftigen Grund gehabt, dies in seinen Briefen wenigstens in späterer Zeit als eine Hauptanklage gegen ihn zur Sprache zu bringen.
Bei Berthold hat die Abendmahlsscene nicht den Character eines Gottesgerichtes und
1) Giesebrecht III. p. 1133.— 2) Floto II. p. 133.— 3) Stenzel I. p. 409, 410 und 4tl. 1) Lib, ed amic ed. Jaffé p. 96.— 5) Floto II. p. 133.— 6) Giesebrecht III. p. 1133.


