Druckschrift 
2 (1874)
Entstehung
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Daraus erklärt sich das lange Schwanken Gregors und die dreitägige Busze Heinrichs, keines- wegs liesz Gregor Heinrich so lange warten, frieren und büszen, um sich etwa am Anblick seines Opfers zu weiden. Auf der anderen Seite konnte Gregor aber auch, wie Giesebrecht treffend anführt, sich nicht dem sittlichen Zwange verschlieszen, den ihm Heinrich durch die freiwillige Busze anthat; hätte da Gregor noch ferner widerstehen wollen, so hätte er sich im Urteil aller religiös Gesinnten, ja in der öffentlichen Meinung sittlich ruiniert. Die freiwillige Busze Heinrichs, die seiner Würde nichts schadete, weil sie dem Geiste der Zeit entsprach, kam Gregor sehr ungelegen. Sie war eine fein durchdachte Politik Heinrichs, welche ihn ehrt. Gregor selbst sagt, dasz Heinrich die Lossprechung vom Banne zu Canossa eræwengen habe, und so liesze sich nicht mit Unrecht scherzhaft behaupten, dasz des Königs Busze zu Canossa in gewissem Sinne eine Belagerung des Pabstes zu Canossa war, die von günstigem Erfolg für Heinrich begleitet gewesen ist.

2. Die Securitates und die Promissio Canusina.

Was hat Heinrich eigentlich zu Canossa versprochen? Darüber sind die Ansichten von je geteilt gewesen und sind es noch.

Lambert gibt die conditiones in seiner Weise mit rhetorischem Redepomp so an, wie sie im Sinne der Wahl Rudolfs am günstigsten lauten konnten. Er schreibt der Hauptsache nach:

1) Heinrich soll sich zu Augsburg stellen und hier die Entscheidung des Pabstes abwarten.

2) Bis dahin soll er ohne die königlichen Abzcichen leben.

3) Inzwischen sollen alle Unterthanen noch vom Eid der Treue entbunden sein.

4) Seine treuen Räte, namentlich Robert von Bamberg und Ulrich von Godesheim, sollen für immer von ihm entfernt werden.

5) Er soll dem Pabste gehorsam sein und die Investitur im Sinne der Kirche dem Pabste zurück geben.

Einiges Wahre und viel Falsches ist hier bunt mit einander vermengt. Stenzel hält I, p. 408 an Lamberts Darstellung fest.

Wie nun aber aus der Schrift Quoniam pro amore hervorgeht, sind die securitates, quae inferius scriptae sunt, nichts anderes als die Promissio Canusina selbst, die hinter denselben her folgt. Uebereinstimmend damit findet sich auch die Sache bei Paul von Bernried aufge- faszt, wo jedoch die Promissio Canusina fehlt, desgleichen bei Petrus Pisanus, wo sie als der Inhalt der securitates hinter Quoniam pro amore abgedruckt ist, bei Hugo von Flavigny p. 445, wo sie ebenfalls als Inhalt der descriptae securitates hinter dem erwähnten Brief her folgt, bei Bernold p. 433, wo der Inhalt der Promissio Canusina kurz angeführt wird, und bei Berthold, p. 290, wo als feierliche Verpflichtung, der sich der König zu unterziehen hat, der Inhalt der Promissio Canusina sich findet. Die Auffaszung Gförers, wornach dieselbe blosz Hauptpunkte enthalten soll, an die sich weitere Verpflichtungen angeschloszen hätten?*), läszt sich nicht quellenmäszig belegen, wenn man nicht Lamberts Darstellung ein Gewicht beilegen-

1) Gfrörer, Pabst Gregor VII. u. s. Zeitalter, Band VII, p. 580, 581 etc.Das Angelöbnis des Königs ent- halte nur die Hauptsumme dessen, was vertragen worden ist. Im Einzelnen teilt die Artikel Lambert mit«.