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Nunmehr habe Mathilde Heinrich aufgehoben, habe ihre Verwendung zugesagt, sei zum Pabste geeilt und habe diesen zur Nachgiebigkeit bewogen. Als der König vor Gregor erschien, habe er sich mit ausgebreiteten Armen nach der Sitte der Zeit vor dem Pabste gedemütigt:
In cruce se jactans papae saepissime clamans
Parce beate pater! pie parce michi peto plane!
12) Bonitho*) in libro ad amicum verkennt ähnlich wie andere die Lage Heinrichs in Deutschland nach dem Oppenheimer Vertrag und läszt ihn gegen seinen Schwur handeln, den er geleistet habe, indem er sich auf den Weg nach Italien begibt. Nun existiert aber ein solcher Schwur oder ein bindendes Versprechen Heinrichs nicht, unter allen Umständen in Deutschland den Erfolg der Dinge abwarten zu wollen, und darum kann dem Könige wegen seiner Reise nach Italien auch kein Vorwurf gemacht werden. Nach Bonitho macht Gregor von Vercelli den Pabst auf Heinrichs Ankunft in Oberitalien aufmerksam, worauf sich der Pabst nach Canossa begibt. Bonizo beurteilt den König falsch, indem er ihm fortwährend heuchlerische und versteckte Absichten zutraut. Er sagt: Super nives et glacies discalciatus pedibus vollzog der König die Busze et omnes minus sapientes decepit. Am 28. Januar erhielt er die Absolution.
13) Petrus Pisanus?*) umschreibt in seiner Pabstbiographie den Brief Gregors Quoniam pro amore und läszt dann ganz richtig die Promissio Canusina als securitates folgen.
14) Paul von Bernried ³) in seinem Pabstleben hat die Worte Bernolds: Heinrich sei nach Italien gegangen contra praecceptum papae et consilia principum; dann folgt ein Excerpt aus Quoniam pro amore, doch fehlt die Promissio Canusina. Uebrigens vertritt auch Paul von Bernried den Standpunkt Gregors von 1080.
15) Das Registrum Gregorii ¹) IV, 12 enthält den Brief Quoniam pro amore an die Deutschen vom 28. Jan. 1077. Dieser Brief ist die sicherste Quelle, die wir über diesen Gegen- stand haben; für wie wichtig und maszgebend er schon frühzeitig angesehen wurde, erhellt daraus, dasz er vielfach von anderen Autoren benutzt, selbst wörtlich excerpiert worden ist. In ihm gibt Gregor selbst unmittelbar nach der That den Sachbestand folgendermaszen an.
Der Brief Quoniam pro amore.
Wie es mit den Legaten, die von euch an uns geschickt waren, vereinbart war, kam ich nach der Lombardei und zwar ungefähr 20 Tage vor dem festgesetzten Termin, an dem einer der Herzoge an den Clausen mir entgegen kommen sollte. Ich wartete, und der Termin ver- strich, aber niemand kam mir entgegen. Da wurde mir verkündet, unter den obwaltenden Umständen könne das Geleit nicht gegeben werden. Auf andere Weise aber konnte ich doch nicht zu euch kommen. Während ich so bekümmert war, lief die Nachricht ein, der König selbst sci erschienen. Ehe er nach Italien kam, hatte er in bittender Weise Boten an mich gesandt und sich zur Satisfaction gegen die Kirche erboten, Gehorsam versprochen und nur Lossprechung vom Bann begehrt. Ich erwog die Sache hin und her, schob sie hinaus und
1) Bonithonis ad amicum liber ed. Jaffé.— 2) Pontif. Romanor. vit. ed. Watterich Tom. I.— 3) Ibid.— 4) Bibliothec. rer. Germanic. ed. Jaffé II.


