Druckschrift 
2 (1874)
Entstehung
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1. Hergang der Sache.

1) Am ausführlichsten erzählt Lambert von Hersfeld¹), aber nicht am sichersten und un- parteiischesten. Nach ihm tritt Heinrich, als er den Boden Italiens betreten hat und entschloszen war, sich dem Pabste zu unterwerfen, zuerst wahrscheinlich von Reggio aus mit der Groszgräfin Mathilde in Verbindung. Diese bittet er um ein colloquium und bewegt sie dann, im Verein mit seiner Schwiegermutter Adelheid, mit deren Sohn und mit Abt Hugo von Cluny, vermittelnd zwischen ihm und dem Pabste aufzutreten. Mathilde übernimmt den Auftrag, und nun erzählt Lambert in seiner breiten redseligen Weise, wie zwischen dem Pabste und Heinrich hin und her verhandelt wurde. Doch hat gerade diese Partie geringen historischen Wert. Der Pabst hält dem Antrag Heinrichs auf Lossprechung vom Bann, der von der Thronfrage anfangs noch nicht getrennt wird, den Einwand entgegen, er könne nicht in Abwesenheit der Kläger ein- seitig in dieser Sache entscheiden. Dagegen weisen des Königs Gesandte auf die Dringlichkeit, der Angelegenheit hin, dasz der Jahrestag des Bannspruches bevorstehe und dasz die leges palatinae eine Absolvierung des Königs vor diesem Termin erheischten²); dasz der König zu jeder Satisfaction bereit sei und ja nur vom Banne befreit sein wolle. Auch jetzt widersteht noch der Pabst und macht dann nach weiterem Drängen den Vorschlag, Heinrich möge ihm die Krone und die Reichsinsignien übergeben und sich des königlichen Namens unwert bekennen. Dieses Ansinnen weist der König, auch im Unglück seiner Würde und Verpflichtungen noch eingedenk, mit Entrüstung zurück, und dann erst gibt Gregor endlich nach ³). Heinrich wird am 25. Januar nun zwischen die erste und zweite Mauer eingelaszen, während sein Gefolge noch auszerhalb derselben bleibt. Rex deposito cultu regio nihil praeferens regium nudis pedibus jejunus a mane usque ad vesperam perstabat. Hoc secundo, hoc tertio die fecit. Erst am 4. Tage wird er vor den Pabst gelaszen, und nun erfolgt die Lösung vom Bann.

2) Berthold⁴), dem wol die meiste Glaubwürdigkeit beizumeszen ist, erzählt, dasz der König ohne jegliche Einladung von Seiten des Pabstes nach Canossa kam. Hier stand er nun laneis indutus, nudis pedibus, frigorosus usque in diem tertium foris extra castellum. Der Pabst zögerte mit der Absolution. Er wollte nicht teuschen aber auch nicht geteuscht werden. Darum werden nun erst die Bedingungen festgesetzt. Der König findet sie hart, doch fügt er sich. Darauf bekommt er Zutritt zum Pabste und wird absolviert.

3) Bruno ³) hebt hervor, worauf man in Sachsen groszes Gewicht legte, Heinrich habe gewust, dasz, wenn er nicht binnen Jahresfrist vom Banne befreit sei, er das Reich notwendis verlieren müsze; er habe das gewählt, Was noch einige Hoffnung verspreche, nemlich er habe laneis indutus, nudis pedibus etc, die Busze zu Canossa übernommen und sei dort vom Banne befreit worden.

4) Bernold ²) führt an, Heinrich habe sich dem Reichstag entziehen wollen und sei gegen. die Vorschrift des Pabstes und die Beschlüsze der Fürsten heimlich nach Italien entwichen. Zu Canossa habe er sich den Schein unerhörter Demut gegeben und habe endlich die Wieder-

1) Perlz Mon. VII. 2) Leges palatinae von der hier angeluhrten Bedeutung existierten nicht. Alte Be- stimmungen ähnlichen Inhalis aus dem Gerichtsbann gab es allerdings, aber diese konnten nicht auf den vorliegen- den Fall angewendet werden. Vergl. Giesebr. III. p. 390 und 1132. 3) Vix et aegre exoratus annuit, ut com- minus veniret. 4) Pertz Mon. VII. 5) lbid. 6) Pertz Monum. VII.

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