Druckschrift 
2 (1874)
Entstehung
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und empfichlt ihn dem Reichstage. Man möchte fast hiernach annehmen, dasz auch auf den Pabst bereits eine Einwirkung der Kaiserin und Mathildens zu Gunsten Heinrichs stattgefunden habe. Gregor will den König nicht gern fallen laszen, übrigens fordert er Garantieen, und diese sind:

1) Entfernung der schlechten Ratgeber,

2) Erwählung von Ministern in kirchlichem Sinne,

3) Der König soll die Kirche hinfort nicht als Magd behandeln, sondern als seine Herrin anerkennen,

4) Der König soll sich in der Investiturfrage dem Willen des Pabstes fügen.

Wenn Heinrich diese Garantieen gibt, so will der Pabst sofort darüber benachrichtigt, sein und dann weiter entscheiden. Und nun kommt auch hier wieder die schon erwähnte Stelle: ut nullus vestrum praesumat eum ab excommunicatione absolvere, quousque, eis quae praediximus nobis indicatis, apostolicae sedis consensum et iteratum responsum recipiatis. Dann heiszt es weiter: Will Heinrich diese Garantien nicht geben, so musz ein anderer König gewählt werden, der sie gibt; Gregor will über dessen Person, Gesinnung u. s. w. informiert sein und dann seine Bestätigung der Wahl erteilen. Sodann berührt Gregor den der Kaiserin früher geleisteten Eid und schlieszt hier mit der auffallenden Bemerkung: Tunc aut nostro communi consilio assensum praebebit(scil. Agnes imperatrix), aut apostolicae sedis auctoritas omnia vincula, quae videntur justitiae contradicere, removebit. Also auch wenn die Kaiserin schlieszlich auf ihrem Rechte besteht, so weisz der Pabst doch Mittel zu finden, den Widerstand derselben zu bréchen und zu seinem Ziel zu gelangen! Zuletzt wird bestimmt, dasz die anderen Ex- communicierten, wenn sie Busze thun, absolviert werden dürfen, nur der König darf es nicht ohne specielle Genehmigung des Pabstes Damit wird eine Spaltung unter Heinrichs Partei herbeigeführt, und es läuft diese Politik auf ein Divide et impera hinaus.

Ueber die Vorgänge zu Tribur und Oppenheim gibt uns Lambert von Hersfeld ausführlich Aufschlusz, doch ist seine Darstellung mit groszer Vorsicht zu benutzen*). Die Verhandlungen begannen den 16. October und zogen sich sieben, pach Berthold zehn Tage hin; auch nennt Berthold nicht Tribur als Ort der Zusammenkunft, sondern Parthenopolis ²), eine Bezeichnung, die jedoch in der Chronik von Muri fehlt. Unter diesem Parthenopolis ist übrigens nicht das sächsische Magdeburg zu verstehen, sondern wie Giesebrecht richtig anführt, Madenburg bei Trifels s). Nach Lambert wird nun im Lager der Vasallen das ganze Sündenregister des Königs mit rhetorischem Wortschwall und in einem Stil besprochen, der nicht selten poetische Reminiscenzen aus den Oden des Horaz und aus der Aeneide des Vergil enthält. Der langen Rede kurzer Sinn ist: Es musz ein anderer König gewählt werden, und damit kennzeichnet Lambert genau seinen Standpunkt. Die Schilderung Heinrichs im Folgenden entspricht wenig dem wahren Character des Königs; nur wo er, der Verhandlungen müdde, zum Schwert greifen will, da wird sein Character richtig getroffen. Und als dies der König will, da geben die Vasallen nach. Hier ist eine Lücke in der Darstellung, und hier gehört das Eingreifen Hugos von Cluny hin, der durch seine Wirksamkeit inzwischen den Ereignissen einen andern Gang gegeben hat). Die Bedingungen, die dem König gestellt werden, lauten nach Lambert:

1) Pertz, Mon. VII. p. 252 etc. 2) Pertz, M. VII. p. 286. 3) Giesebrecht III. p. 1131. 4 cf. Ber- thold, Pertz M. VII. p. 289. Giesebrecht VII. p. 1132.