Druckschrift 
2 (1874)
Entstehung
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a regio prorsus se subtraxere consortio, in nullo communicantes. Insuper in multis accusantes eum criminibus infamia denotabant. Interim consilio sanctissimi Cluniacensis abbatis, Agnetis quoque regiae matris, nec non sapientissimae jam dictae Mathildae statuitur generale collo- quium inter ipsos, regem et apostolicum, pacis ac justitiae causa. Hiernach nahm sich des Königs Mutter Agnes, desgleichen die Groszgräfin Mathilde des Königs an; und in ihrem Auf- trag begab sich Hugo von Cluny, Heinrichs Pathe, nach Tribur und vermittelte hier dergestalt, dasz von der Majorität beschloszen wurde, die Sache auf einem Reichstage zu Augsburg, am 2. Febr. 1077, in Gegenwart des Pabstes zu entscheiden. Es sollte also ein päbstliches Schieds- gericht stattfinden. Agnes muste ein ganz natürliches und besonderes Interesse hsben, ihrem Sohne die Krone des Reichs zu erhalten. Merkwürdig ist ihr Brief an Bischof Altmaun von Passau, den wir bei Hugo von Plavigny lesen¹), und der mit den Worten schlieszt: Filium meum regem ob haec(d. h. weil er den Pabst abgesetzt hatte) et- quia excommunicatis com- municavit et quia de sceleribus suis poenitentiam agere recusat, regia dignitate privavit et anathematis gladio percussit omnesque, qui sibi juraverant, juranento absolvit. Es könnte hart erscheinen, das⸗ die Mutter in so rein objectiver Weise an den befreundeten Bischof schreibt; und es ist natürlich, dasz sie durch ihr späteres Wirken für ihren Sohn durch Hugo von Cluny die mütterlichen Rechte wahrte.

Wie stand nan der Pabst zu der Entscheidung, die in Tribur getroffen werden sollte? Hierher gehört der Brief vom 3. Sept. 1076 ²), der an die Deutschen gerichtet ist. Ob dieser Brief durch Kadalaus, einen Laienbunder aus St. Blasien im Schwarzwalde, der Reichsversamm- lung zu Tribur übermittelt wurde, wie Floto ³) angibt, ist sehr fraglich; ebenso scheint es mir nicht glaublich anzunehmen, wie Giesebrecht will), dasz das Schreiben schon den zu Tribur versammelten Fürsten bekannt sein muste. Mir scheint am richtigsten die Annahme, dasz dieser Brief den Legaten des Pabstes, Sieghard von Aquileja und Altmann von Passau gegeben wurde, um auf der bevorstehenden Reichsversammlung eine sichere schriftliche Grundlage für die Gesichispumkte zu bilden, die der Pabst fest gehalten haben wollte. Die Zeit der Abfaszung würde dafür sprechen, sowie der Inhalt des Schreibens. Dagegen liesze sich anführen, dasz im Schreiben weder zu Anfang noch zu Ende sich eine Bemerkung findet, die speciell darauf hinweist, dasz der Brief den Legaten unmittelbar mitgegeben oder ihnen alsbald zur Einhändi- gung nachgeschickt sei. Der Inhalt des Briefes ist kurz folgender.

Im Eingang läszt der Pabst durchblicken, dasz die Vasallen eigentlich consequenter Weise in Folge der Bannformel einen andern König zu Tribur wählen müsten. Dann fährt er aber fort: Weil uns jedoch nicht weltlicher Hochmut gegen ihn bewegt und nicht eitle Weltlust, sondern heiliger Eifer und Sorge für die Kirche, so ermahnen und bitten wir euch: Nehmt den König gütig auf, wenn er sich von ganzem Herzen zu Gott bekehrt, und laszt nicht nur Ge- rechtigkeit walten, sondern zeigt auch Barmherzigkeit, die viele Sünden zudeckt. Denkt an die menschliche Sehwäche und Hinfälligkeit und an die hohen Verdienste seiner Eltern. Hier nennt der Pabst nicht nur fortwährend Heinrich König und betrachtet ihn noch als solchen, sondern er tritt sogar in gewisser Beziehung als sein Sachwalter auf, nimmt sich seiner an

1)''ertz, Mon. X. p. 435. 2) Registrum Gregorii IV, 3; ed. Jaffé II. p. 245 etc. 3) Floto II. p. 114. 4) Giesebrecht III. p 1131 unten.