3) Der Ausspruch Floto's*):»Es ist das grosze, welthistorische Moment im Leben Gregors, dasz durch ihn die Schwäche des Reichs und aller Lehnsstaaten an den Tag kam«, hat seine volle Berechtigung. Leider! schloszen sich in dem Conflict zwischen Kaiser und Pabst die deutschen Vasallen zum groszen Teil an letzteren an, statt dasz sie, wie es die Ehre des Reichs und ihre eigne und der Eid der Treue, den sie dem König geleistet hatten, erforderten, Stellung auf Seiten des Königs gegen die Uebergriffe der päbstlichen Gewalt genommen hätten. Wo war irgendwie die nationale Ehre durch den König verletzt, so dasz das Verfahren der Vasallen nur irgendwie den Schein der Berechtigung hätte haben können? Was varf man dem Könige vor? Dasz er die unbotmäszigen Sachsen endlich mit Gewalt zur Ruhe brachte? Das war doch wol seine Pflicht. Dasz er in seinem sittlichen Lebenswandel manchen Anstos⸗ gab? Dies gründete sich zum grösten Teil auf reine Verleumdung. Oder dasz Heinrich sich dem Pabste nicht willfähriger zeigte und ihm gleich die ganze Investitur mit all ihren Consequenzen opferte? Gerade dafür hätten die Vasallen dem Könige müszen dankbar sein, dasz er so die nationale Ehre wahrte. Mag man die Sache betrachten, wie man will, man wird zu der Ueberzeugung kommen, dasz das damalige Verhältnis der Vasallen zu Gregor ein nicht normales war, und das hat den König in so kritische Lage gebracht, nicht der Bann des Pabstes. Hätten die deutschen Vasallen zu ihrem Könige gestanden, wie es Pflicht und Ehre und der Eid der Treue von ihnen erheischte, der Bann des Pabstes wäre diesseits und jenseits der Alpen spurlos verhallt.
II. Teil.
I. Die Verhandlungen von Trihur(Oppenheim) und ihre Folgen.
Drei Richtungen waren es, welche sich zu Tribur geltend machten, wie dieses Dr. Oscar Grund in seiner Schrift: die Wahl Rudolfs von Rheinfelden zum Gegenkönige ²) im V. Abschnitt: »Der Tag von Tribur und seine Folgen«(p. 54 etc.) nachgewiesen hat. Die eine Partei bildeten die groszen Vasallen des Reichs, die süddeutschen Herzoge und die sächsischen Fürsten; diese waren gekommen, um den König abzusetzen und einen neuen zu wählen; die andere bildeten die päbstlichen Legaten, der Patriarch Sieghard von Aquileja und Bischof Altmann von Passau; das Haupt einer dritten vermittelnden Partei war Hugo von Cluny. Ohne das Vorhandensein einer solchen dritten Partei läszt sich manches in den Quellen, namentlich auch die Darstellung bei Lambert nicht verstehen. Giesebrecht hat hierauf hingewiesen und die lange übersechene Stelle bei Arnulf citiert s). Desgleichen geht Grund in seiner Schrift*) ausführlicher darauf ein. Die Stelle bei Arnulfs) lautet: Eodem tempore gens Teutonum illa barbarica, praecipue Bertaldus, Rodulfus et Welfo cum comitibus et episcopis, cognita excommunicatione romana,
1) Floto, II p. 92 und 94.— 2) Leipzig, Duncker und Humblot, 1870.— 3) Giesebrecht III, p. 1132.— 4) Grund p. 61.— 5) Pertz, Mon. X. p. 30. 1*


