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verae sunt und für ponitur vielmehr agnoscitur. Was die erste Aenderung betrifft, so weicht diese doch, um Billigung zu finden, von den handschriftlichen Spuren zu sechr ab, abgesehen davon, dasz die Cautel ,si verae sunt“ formell und materiell schief wäre, denn gravitas hat doch auch in rebus, quae non verae, sed fictae sunt ihre berechtigte Stelle. Für ponitur aber ag- noscitur zu setzen, wäre(von severe natürlich abgesehen) ein übeler Tausch, da ponitur neben versatur oder cernitur in der Bedeutung: besteht, beruht, zeigt sich, das ganz übliche Verbum bei solchen Begriffsbestimmungen ist. ²)— Die leichteste und einfachste Aenderung ist wol, dasz man statt severe liest: et severis, wodurch auch der Parallelismus mit dem Gegensatz: in turpiculis et quasi deformibus hergestellt wird. Zugleich aber wird durch den Zusatz et severis(was noch wichtiger ist) eine specielle Bestimmung zu honestis in rebus hinzugefügt, die nicht wol entbehrt werden kann. Die gravitas im Gegensatz von jocus liegt im Gebiet des Sittlichguten und hier wieder in der Region des Strengen von durchaus gemeszenem Aussehen; der jocus dagegen mehr im Bereich des Sittlichtadelnswerten oder doch nicht eben Löblichen des Absonderlichen von fast karrikaturartigem Aussehen,— wie dieser Gegensatz dann weiter durch die nachfolgenden Beispiele erläutert wird: durch das eine Witzwort von dem Diener, vor dem man nichts zu verschlieszen braucht, das im Ernst von dem ehrlichen und treuen Sklaven, im Scherz von dem Schalksknecht gilt, gegen dessen Diebs- hand doch nicht Schlosz noch Riegel hilft; wie durch das andere von dem Ehrenmanne, dem sein lahmer Fusz, wie er ihn im Kampfe für das Vaterland davon getragen, bei jedem Schritt ein Zeuge seines Ruhmes ist, und dem Podagristen, dessen Hinken nur zum Spott über seinen politischen Wankelmut Veranlaszung gibt.— Dasz übrigens(um das noch zu erwähnen) der früher angenommene Unterschied von severus und serius, wonach jenes nur von Personen ge- braucht werde, nicht richtig ist, beweist die gleich hernach folgende Stelle§. 250 zur Genüge: nullum genus est ioci, quo non ex eodem severa et gravia sumantur. Für die Verbindung der beiden Begriffe von honestum und severum kann endlich, wenn es dessen bedürfen sollte, noch Cic. de off. II 3, 4 angeführt werden: Summa quidem auctoritate philosophi severe sane at que honeste haec tria genera— distinguunt.
S.
III 25, 99. Licet hoc videre in reliquis sensibus, unguentis minus diu nos delectari summa et acerrima suavitate condilis, quam his moderatis et magis laudari quod ceram quam quod crocum olere videatur.
Crassus sucht eins der Hauptgesetze für die Schönheit stilistischer Darstellung, dasz näm- lich der Ausdruck nicht überladen, sondern einfach und natürlich sei, durch eine allgemeine Sinneserfahrung zu bestätigen. Wie sich das Auge an den grellen, blendenden und üppigen Farben der neueren Gemälde leicht satt sicht, so wird das Ohr der überkünstlichen auf den Effect berechneten Musik, der Triller und Coloraturen des Gesanges gar bald überdrüszig.
2) So z. B. um aur einige Stellen aus Cic. de or. anzuführen I 2, 5. II 29, 129; 32, 138 u. 140; 84, 343.


