11
die überflüszigen Gedanken tilgt,— den übrigen gesunden Keimen Luft und Licht zu machen suchen.
II 41, 176. Si vero adsequetur, ut talis videalur, qualem se videri velit, et animos eorum ita adſiciat, apud quos aget, ut eos quocunque velit, vel trahere vel rapere possit, nihil profecto praeterea ad dicendum requirel. 1
Wie eben vorher ein einzelner Ausdruck„in summa ubertate“ das Auffallende, das er bpei unrichtiger Interpunction hat, sofort verlor, sobald wir nur die einzelnen Theile des Satzes richtig verbanden: so schwindet an dieser Stelle das scheinbar Störende, das der ganze Satz auf den ersten Anblick hat, sobald man nur den Gedankengang in seinem lebendigen, raschen Fortschritt recht betrachtet. Und so wenig wir dort Ursache hatten, dem vermeintlichen Uebel- stande durch Veränderung des betreffenden Wortes abzuhelfen, so wenig werden wir uns hier dazu zu verstehen brauchen, wie Bake schol. hypomn. II p. 163 f. will, vorstehenden Sat=z ganz auszustoszen, oder ihm eine andere Stelle am Schlusz des§. 178 anzuweisen, an die er nicht gehört.
Antonius hat eben eine kurze systematische Uebersicht der rhetorischen Topik gegeben (c. 39, 163— c. 41, 174). Am Schlusze dieser theoretischen Exposition, wie sie die Schulrhetorik nach Aristoteles zu geben pflegte, war es dann ganz an seinem Orte, über die Brauchbarkeit dieser Lehre von den locis argumentorum für den praktischen Redner einige Winke zu geben, und überhaupt im Gegensatz gegen die Schulrhetoriker, die jene abstracten Kategorieen bei weitem überschätzten, darauf aufmerksam zu machen, was die gegebene Theorie zu leisten vermöge, und was nicht; wie dies in ganz ähnlicher Weise nach der kurzen Darstellung des rhetorischen Schulsystems Crassus gethan hatte(I 32, 145 ff.)„Die Topik zeigt eben nur die Fundstätten, wo man das edle Metall zu suchen hat; nun darnach graben, die Schätze heben und an's Tageslicht bringen, das ist Sache selbsteigener Thätigkeit und Arbeit.“ Dann fährt Antonius§, 175 fort:„Welche der angeführten Kategorieen für die Beweismittel aber für jeden einzelnen Fall in Anwendung zu bringen sei, das läszt sich nicht durch besondere theo- retische Vorschriften und Regeln lernen, sondern dazu gehört vielmehr natürlicher Verstand und Urteil. Der reine Theoretiker mag auch das in den Bereich seiner Technik ziehen; das ist aber hier unser Standpunkt nicht, die theoretischen Winke, die wir ertheilen, sollen stets auch praktische Bedeutung haben.“ An diesen Gedanken, dasz für die Wahl der jedesmal passendsten Beweis-Kategorieen im Einzelnen keine besondere Regel zu geben sei, schlieszt nun Antonius, wie in einem Resumé, zur Angabe dessen, was nun eigentlich die Topik dem prak- tischen Redner leiste, die folgende Worte an:„Stehen nun die angeführten(hi) loci unerschüt- terlich im Gedächtnis fest, und sind sie dem Redner sofort bei jedem Thema lebendig gegen- wärtig, so gewähren sie ihm den wesentlichen Vorteil, dasz ihm Angesichts dieser Alles um- faszenden Kategorieen nicht leicht etwas entgehen kann,“ wie das Antonius schon oben c. 34, 147 in ähnlicher Weise ausgesprochen hatte. Um jedoch auch nicht im entferntesten den Schein
zu erregen, als sei damit nun Alles gethan, sondern um schon hier, wenn auch vorläufig nur 2*


