Druckschrift 
[2] (1858)
Entstehung
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kann sich natürlich eben nur auf die genera, die Hauptgattungen, auf die allgemeinen Formen z. B. des menschlichen Fuszes, Kopfes oder der Brust, der Hand u. s. W. als Typen des Einzelnen und Individuellen, und auch da nur auf die wichtigsten und feststehenden Objecte, wie z. B. in der Bildhauerkunst auf den Kopf des Zeus, des Apollo, des Bacchus, der Hera. der Aphrodite oder auch auf den Kopf eines Löwen, eines Pferdes, eines Stiers, eines Adlers u. s. W. richten. Wer in diesen allgemeinen Formen und Typen gehörig unterrichtet ist, der wird auf Grund dieser seiner allgemeinen Kunstfertigkeit alles Weitere ganz bequem, ohne erst für jedes Einzelne einer besondern Unterweisung zu bedürfen, von selbst fertig bringen.

Die Behauptung Ellendts, dasz per se, das in der Vulgatlesart vor non incommode steht, handschriftlich nicht begründet sei, ist nicht ganz richtig. Der Erlangensis II(in dem, wie im Abrincensis und Erlangensis I die Worte non incommode ausgefallen sind) hat per se(denn etwas anders kann das apbreviiert geschriebene Wort dort nicht bedeuten) tuentur. Es ist aber per se um des nachdrücklichen Gegensatzes gegen das vorhergehende a doctore tradi und discere nicht zu entbehren und steht hier gerade so, wie später II 88, 360 neque verum est, quod ab inertibus dicitur, opprimi memoriam imaginum pondere et obscurari etiam id, quod Der se(d. h. ohne die technische Hülfe der Mnemonik) natura tenere potuisset. Seine richtige Stellung findet es dann hinter incommode, und da hat es auch ursprünglich gestanden. Das folgende Verbum aber ist nicht persequi, sondern adsequi gewesen, ganz wie gleich im Folgen- den c. 20, 84 sed si hoc in iure civili, si etiam in parvis aut mediocribus rebus doctiores ad- sequi possunt oder c. 41. 176 si vero adsequetur, ut talis videatur qualem se videri velit.) Wie leicht hinter per se namentlich am Ende der Zeile die Silbenad se wegfallen konnten, liegt auf der Hand und läszt sich diese Auslaszung durch zalreiche Analogieen bestätigen. So schrieb man per se und zu Anfang der folgenden Zeile quuntur(oder wie wir gleich sehen werden quentur) woraus im Erl. II per se tuentur, in den übrigen Handschriften hernach persequuntur geworden ist. Als äuszere handschriftliche Bestätigung dieser Vermutung darf übrigens vielleicht auch die Lücke angesehen werden, die in einigen sehr wertvollen Handschriften an dieser Stelle vorhanden ist. Der Abrincensis nämlich wie der Guelf. A. hat gegen das Ende der Reihe p. dann einen Zwischenraum von etwa 78 Buchstaben, worauf die folgende Reihe mit tur fort- fährt. Auszerdem führt die Lesart des Erl. II tuentur auf das futurum adsequentur, was als Ausdruck der Versicherung, dasz dies dann unzweifelhaft eintreten werde, hier jedenfalls den Vorzug verdient. Nur ist dann auch mit einer ganz leichten Aenderung im unmittel- bar Vorhergehenden didicerint statt didicerunt zu schreiben; ähnlich wie in dem auch dem Inhalte nach verwandten Satz c. 17, 73 in his operibus si quis illam artem comprehen- derit quemadmodum minora illa opera facere discat non laborabit.

1) Vgl. 1 29, 132; 51, 261.