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2 (1862)
Entstehung
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ist es mit der akademischen u. peripatetischen Philosophie, die dem Redner wesentliche Dienste leistet,*) so dasz deren Studium zur Erreichung des höchsten oratorischon Zieles unentbehr- lich zu sein scheint. Gleichwol gehört zum öffentlichen(Gerichts- und Staats-) Redner noch etwas, was auch diese Philosophie nicht geben kann; ihre Sprache, so trefflich sie ist, hat doch wieder ihre besondere Eigentümlichkeit, die sie von der gerichtlichen und forensischen Rede unterscheidet. Diese Behauptung sucht dann Cicero durch Berufung auf das Beispiel der anerkannt groszen Meister der Rede unter den Akademikern und Peripatetikern mit wenigen Worten zu beweisen. Da sollen nun die Worte von quis enim uberior bis pacalior wieder In- terpolation sein!Wozu fragt Campe unbegreiflicher Weise wozu wird die ubertas des Plato, wozu wurden die nervi des Aristoteles, die dalcedo des Theophrast erwähnt, wenn nicht der Gedanke folgt, dasz auch sie nicht zum Redner zu bilden ausreichen? Aber der Gedanke folgt ja auch wirklich; es heiszt ja hernach ganz ausdrücklich; illorum(d. h. der genannten Philosophen) oratio müsze in iudicia translata als pacalior erscheinen. Dabei erwühnt Ci- cero sehr paszend, um des Gegensatzes willen, auf der andern(der oratorischen) Seite auch noch des Demosthenes, der trotzdem, dasz er dem Studium Platos hinsichtlich des allgemeinen Charakters und der Erhabenheit der Worte nach seinem eigenen Geständnis sehr viel zu ver- danken hat, doch in seiner Eigenschaft als öffentlicher(gerichtlicher) Redner eine Sprache führt, wie sie als solche für den Philosophen(in philosophiam translata) weniger sich eignet: sie entspricht der acies forensis, dem offenen Kampf, nicht den stillen Räumen und dem Frieden der Schule. Was aber der Einwurf soll: der Begriff von dulce sei dem pacatum so nahe ver- wandt, dasz beide Begriffe gar nicht in Gegensatz gebracht werden könnten, ist unbegreiflich; beide Ausdrücke stehen hier ja gar nicht im Gegensatz, sondern die oratio des gerichtlichen Redners ist als für den Philosophen zu pugnaæ der philosophischen Diction als für die iudicia zu pacaula entgegengestellt(de off. I 1, 3 f.).

Auch die Interpolationsannahme 5) Bruf. 6, 23 endlich beseitigt sich, wie alle vorausge- henden, bei richtigem Verständnis der Stelle von selbst. Es soll nämlich der Satz dicere enim bene nemo polest nisi qui prudenter iutellegit von fremder Hand in den Text eingeschoben sein. Freilich, wenn man den Gedankenzusammenhang in dem Grad verkennen kann, dasz man be- hauptet, prudenlia wie prudenter intellegere sei von dem Verfaszer gefaszt, als eine Weisheit des Philosophen, der den Menschen über die Zufälle und Wechsel alles Endlichen erhebe, weil sonst der Gedanke qua ne maximis quidem in bellis aequo animo carere quisquam potest eine Ab- surdidät sei: dann ists nicht mehr zu verwundern, dasz man zu dem Mittel der Interpolations- annahme greift, um des unverständlichen Eindringlings sich leichter Mühe zu entledigen. Aber bekanntlich heiszt hier prudenter intellegere etwas ganz anderes: bene dicereseine Gedanken or- dentlich aussprechen sctztklare Gedanken oder die nötigen Sachkenntnisse haben voraus, ohne welche die Worte(die blos formelle Thätigkeit, das dicere) leer und eitel sind.**) Und

*) Or. 3, 12. de or. III 21, 80; 36, 145.

**) de or. I 6, 20 ex rerum cognitione efflorescat et redundet oportet oratio; quae nisi sint ab oratore per- cepta et cognita inanem quandam habet elocutionem et paene puerilem; 11, 48; III 14, 55; 30, 121. Or. 22, 72 sine re nulla vis verbi est.