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flucht genommen und die doch sehr gewagte Vermutung geäuszert, dasz statt— ne iuncta vielleicht nemini nola zu lesen sei.*) Die Ereignisse, auf die sich Crassus Vertheidigungs- rede bezog und was weiter damit zusammenhieng— die Niederlage des O. Serrilius Caepio durch die Cimbern im J. 105, die darauf erfolgende Anklage des Cäpio durch den Volkstribun C. Norbanus im J. 95, der Tumult bei der Verurteilung Cäpios, der nach Smyrna ins Exil gieng; ferner die Anklage des Norbanus durch Sulpicius und die Vertheidigung des erstern durch den Redner Antonius— alles diesz war doch der Art, dasz sich die Erinnerung daran sobald nicht verwischte.**) Mit der Erinneruug an die Thatsachen aber erhielt sich sicher auch bei vielen das Andenken an die mit den Thatsachen aufs engste zusammenhängende damalige Vertheidi- gungsrede des Redners Crassus. Stand doch die suasio legis Serriliae noch immer in dem grösten Ansehen: der Urheber dieser leæ iudiciaria war ja aber kein anderer, als der nachmals verurteilte Consul O. Servilius Caepio: muszte nicht der fortdauernde Ruhm jener suasio des Crassus auch das Andenken an dessen Vertheidigungsrede für Servilius Cäpio wach erhalten? Nein, dasz die erwähnte defensio Caepionis(zu Ciceros Zeiten) nemini nola gewesen, konnte Ci- cero unmöglich behaupten.
Der Stelle ist viel leichter und einfacher zu helfen. Im Text der Handschriften war nach einem sehr häufigen Versehen defensione geschrieben statt defensio; der Fehler wurde jedoch bald bemerkt und daher in der üblichen Weise die Endsilbe durch darunter gesetzte Punkte als ungültig bezeichnet, zugleich aber, um darauf aufmerksam zu machen(wie diesz öfters vor- kommt), gleichsam als Erkennungszeichen an den Rand gesetzt ne punca d. h. die Silbe ne hat Punkte als Tilgungszeichen und wird damit als nicht in den Text gehörig bezeichnet, die Silbe ne gilt nicht— oder was auf dasselbe hinausläuft, man wollte den Text unangetastet laszen und schrieb ue puncla an den Rand. Später setzte ein unkundiger Abschreiber ne und puncta, das nun in iuncta abgeändert ward, in den Text u. so entstand das unsinnige defensione iuncla.
Zu den bisher angeführten Mitteln der Emendation des Textes kommt noch die Annahme von Interpolationen, zu der man sich jedoch neuerdings öfters nur allzubereit gezeigt hat. Wie bedenklich es aber ist, bei scheinbaren Widersprüchen oder Ungereimtheiten einer Stelle gleich durch Annahme einer Interpolation den Knoten zu zerhauen, statt zuvor den Versuch
*) So Campe Beiträge zur Kritik des Cicero I(Programm des Friedrich-Wilhelms-Gymnasiums zu Greif- fenberg in Pommern) 1860. S. 20.
**) Zudem hatte Cicero selbst de or. II 401, 197; 48, 199 die Erinnerung daran wieder aufgefrischt.


