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renatum consul habuisset“ offenbar eine aus demselben Satz hergeholte zu vermeintlicher Erklä- rung hier beigesetzte Randbemerkung, die plumper Weise später in den Text eindrang und schon seit Schütz als dahin nicht gehörig bezeichnet wurde.— Ferner kann man dem neuesten Herausgeber nur beipflichten, wenn er 9) 67, 236 in der handschriſtlichen Lesart„Is laborem quasi cursum forensem diulius non lulit“ die Worte„quasi cursum“ als einen hier störenden Zu- satz betrachtet, der der Rücksicht eines Grammatikers auf die Schluszworte des§.„et ex eo tempore quasi revocalus in cursum lenuit locum' seine Entstehung verdanken mag.— Auch 10) 80, 276 hat neuerdings H. Sauppe Conieclurae Tullianae(vor dem inder schol. Gotling. hib. 1857— 58) die Worte„sive quod non posset“ meines Erachtens mit vollem Recht verworfen. Es wird in der Characteristik des Redners M. Calidius von Cicero bemerkt, dasz er von den drei Cardinaltugenden des Redners, dem docere, delectare und movere die beiden ersten in ausrei- chendem Masze beseszen habe; die dritte aber, das Feuer der begeisternden, den Willen des Zuhörers zur That entflammenden Rede habe man an ihm vermiszt; sei es— fügt Cicero hin- zu— dasz er(wie Rutilius Rufus) grundsätzlich ein solches auf den Effect abzielendes Reden für verwerflich gehalten, also nicht so reden gewollt, oder dasz ihm die dazu nötigen natür- lichen Bedingungen z. B. die eines vollen, starken Organs gefehlt(dasz er also nicht gekonnt), oder dasz er drittens nicht so, sondern mehr ruhig, verständig, nüchtern zu reden gewohnt gewesen. Darauf folgt nun in den IHandschriften als vierte Möglichkeit:„sive quod non pos- sef.“ Ist damit wirklich, wie O. Jahn meint, in dem Zusammenhang der Stelle etwas anderes gesagt, als mit dem vorhergehenden„sive quod natura non esset ita factus“? Worin besteht hier das Unvermögen anders, als eben darin, dasz die natürlichen angebornen Bedingungen zu je- nem oratorischen Pathos fehlen! Nein, es sind nur die drei Kategorieen des nicht wollens, des nicht könnens und des nicht gewohntseins, die Cicero anführt und die vermeintlich vierte sive quod non posset ist nichts, als ein superkluger Zusatz der zur Unzeit geschäftigen Hand, der wir schon mehrmals begegnet sind.— Dieselbe Hand verrät sich dann auch 11) 93, 321 in den Worten„et in his post aedililatem annis,“ die bereits Ellendt, dem Jahn gefolgt ist, als von Ci- cero nicht herrührend gestrichen haben wollte. Oben 92, 319, wo der Zeitpunkt angegeben wurde, in dem Iortensius und Cicero zum ersten Male als ebenbürtige Gegner sich gegenüber- standen, war es ganz angemeszen, darauf hinzuweisen, dasz Hortensius damals designierter Con- sul, Cicero designierter Curulädil gewesen. Darnach aber geht Cicero gleich auf das allmähliche Sinken der Beredsamkeit seines Nebenbuhlers und die näheren Ursachen davon über. Ciceros Stern hingegen war im Steigen begriffen. Als hauptsächlichsten Beweis hierfür führt dann Ci- cero an, dasz er die in den eben geschilderten Zeitraum fallende Erlangung der Prätur der Gunst des Volks, die er sich eben durch seine Beredsamkeit erworben, zu verdanken ge- habt habe.—
Auszer den angeführten Interpolationen sind hernach noch einige andere zu erwähnen.*)
*) Noch mehrere andere Intecpolationen nimmt(nach Bakes Vorgang) Kagser an; aber man kann auch in die- ser Hinsicht zu weit gehen, wie diesz dem um die Kritik der rhetorischen Schriften Ciceros so verdienten Gelehrten meines Erachtens in seiner Recension meiner Ausgabe von cicero de oratore in den Gel. Anzeigen der k. baycrischen Akademie der W. 1859 N. 38— 41 an nicht wenigen Stellen begeguet ist.


