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Fortsetzung und Schluß (1862)
Entstehung
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Juden am Sabbath zu dienen oder ihnen die Cloake zu fegen u. ſ. w. Ein ſeltenes Curioſum ereignete ſich im vorletzten Jahre des Krieges. Ein dreiundachtzigjähriger Greis, Hans Knierim, hatte ſich nämlich vor zehn Monaten mit einer ſiebenundfunfzigjährigen Matrone verlobt, und der Kirchenrath lud beide jetzt vor ſich und gebot ihnen, zur Hochzeit zu ſchreiten. Hierzu war denn auch der Bräutigam bereit, nicht aber die Braut, weil ſie ſeit dem Verlöbniſſe nicht nur durch die Uebel des Krieges, ſondern auch durch ihren Verlobten ſelbſt, der nicht der beſte Haushälter ſei, faſt ihr ganzes mäßiges Vermögen eingebüßt und für die Ehe nichts mehr übrig habe. Weiteren Verhandlungen entzog ſie ſich durch eine Entfernung über die Gränze, und die Angelegenheit ging an die landgräfliche Kanzlei. Dort hat man vermuthlich die Entſcheidung dieſes ſo zarten Falles kirchlicher Disciplin dem Alles ausgleichenden Tode anheimgegeben. Dergleichen Vorgehen lag aber ganz im Geiſte der Zeit. Und auch da, wo ſelbſt der offenbare Unverſtand oder ein Anfall von Geiſtesverwirrung ſich gegen Sitte und Schieklichkeit vergingen, hat die Kirchenzucht doch mehr als einmal ihre materielle Sühne in Anſpruch genommen 34). Uebrigens entſprach das Benehmen der Geiſtlichen ſelbſt keineswegs immer der Würde ihres Standes. Einmal z. B. war in einer Pfarrconferenz des Inſpectorates Alsfeld über die Buße wiſſenſchaftlich disputirt worden. Der zweite Pfarrer Schwarzenau machte ſich nun Abends in trunkenem Zuſtande über die Theſen, die Reſpondenten, die Opponenten und den Vorſitzer der Conferenz in wegwerfender Weiſe luſtig. Die Sache kam vor den Convent, und ſämmtliche Paſtoren hatten vor, da Schwarzenau ſich nicht verantworten konnte oder wollte, ihm Ohrfeigen zu geben, was der Inſpector nur mit Mühe verhinderte. Schwarzenau aber wurde gebührendermaßen durch einhelligen Beſchluß bis zum Austrag der Sache vor dem Superin⸗ tendenten von allen Conventen ausgeſchloſſen.

Die von Lesle auferlegte Brandſchatzungsſumme war nach drei Jahren noch immer nicht vollſtändig abgetragen. Im Auguſt 1639 forderte Königsmark bei ſeiner Annäherung gegen das heſſen⸗darmſtädtiſche Gebiet den ganzen Reſt ein, ließ ſich jedoch mit einer von den Landſtänden verbürgten Summe von 60,000 Thalern einſtweilen abfinden ³⁵).

Das folgende Jahr(1640) brachte wiederum große Quartierlaſten über Alsfeld. Gleich um Neujahr legte ſich das Regiment Canofsky ein, nahm alle brauchbaren Pferde weg und ließ ſich vier Monate lang auf's Beſte verpflegen 36). Dann lagerte im Junius General Baner mit acht Regimentern zwei Tage lang in der Aue an der Schwalmbrücke, ließ die Felder abmähen und belaſtete die Bürgerſchaft

³4) Man nehme z. B. folgenden Fall aus dem Jahre 1664. Der Inſpector Happel ſchreibt:Apotheker Kleppe iſt citirt, dieweil er unter dem grauſamen Donnerwetter am 13. Julii grauſames Fluchen geführt, ſich ſelbſten verflucht und geſagt; O. Donner, ſchlag drein, erſchlag mich, meine Frau, mein Kind, verbrenne Haus und Hof. Item andern Tags hat er Weib und Kind aus dem Haus gejagt, und als ich, der Inſpector, von Reiberteroda kommen und vor der Apotheken fürüber passiret, hab ich gehört, daß er mit Blut, Sacrament, Donner, Hagel und gräulichen Flüchen tumultuiret, habe derentwegen im Fürübergehen ihm in Güte zugeredet: Ei ei, Herr Apotheker, das ſeind ja ſchreckliche Reden, das lautet übel. Alsbald antwortet er trotzig, ich ſolle ihn ungeſchoren laſſen. Ich replicirt, das wäre meines Amtes nicht, böſe Geſellen ꝛc. Er fing noch einmal an, ich ſollt ihn ungeſchoren laſſen, und als ich fragte, was ihm fehlete, ſagte er mit zornigen Geberden, Stöße mangelten ihm. Iſt dießmal für den Kirchenrath eitirt, aber ſich ins Bett gelegt und die Unmöglichkeit fürgewendet worden. Iſt beſchloſſen, ad Carcerem ihn zu bringen. Heutzutage würde man einem ſolchen Menſchen wohl eher den Arzt holen, oder ihn in's Irrenhaus bringen.

³6) Rommel VIII, 572. Happel's Predigt. ³⁶) Chorographie S. 174. Happel's Predigt.