Druckschrift 
Fortsetzung und Schluß (1862)
Entstehung
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Mit Luther blieb Schnabel auch nach ſeinem Abgang aus Sachſen in Verbindung, obgleich wir ſeinem Namen in der Correſpondenz des Reformators nur ſelten begegnen. Auf ſeiner Reiſe zum marburger Religionsgeſpräche(1529) übernachtete Luther zu Alsfeld im Gaſthauſe zum Schwan. Man empfing ihn mit großer Ehrerbietung. Die Schuliugend, geleitet von ihren Lehrern, ſang geiſtliche Lieder vor ihm. Luther ſprach freundlich ermahnend zu den Kindern, fügte aber eine Bemerkung hinzu, die, vereinzelt, wie ſie überliefert iſt, uns über ihre nächſte Veranlaſſung im Dunkeln läßt.„O ihr lieben Schüler,— ſprach er,— ihr möget wohl fleißig beten und ſingen. Gott hat zwar dieſe Stadt erleuchtet, daß ſie die erſte Heſſenlandes iſt, welche das wahre Evangelium angenommen; ich habe aber große Sorge, Gott werde ſolches Kleinod wegen eurer großen Undankbarkeit wieder von euch nehmen“ 29). Worauf kann dieſer Vorwurf ſich beziehen? Vielleicht auf vorausgeſetzte oder wirkliche Hinneigung zur zwingliſchen oder doch wenigſtens zur oberländiſchen Abendmahlslehre, zu deren Bekämpfung Luther damals nach Marburg ging? Heſſen war ſolchen Anſichten auch vor dem marburger Geſpräch nicht ganz verſchloſſen, und Schnabel ſelbſt hat ſich wenigſtens ſpäter gefallen laſſen müſſen, von den kaſſeliſchen Theologen, welche 1633 in einer Streitſchrift gegen Darmſtadt die religiöſen Verhältniſſe Heſſens zur Reformationszeit erörtert haben, unter die zwingliſch⸗ geſinnten Prediger gerechnet zu werden ²¹). Doch wir kämen hiermit auf das Gebiet der Möglichkeiten, das wir in Ermangelung feſterer Anhaltspunkte nicht zu betreten gedenken. In keinem Falle war Schnabel's Verhältniß zu Luther für die Dauer geſtört. Schon wenige Jahre darauf finden wir Beide wieder im nächſten Verkehre. Die heſſiſchen Geiſtlichen waren 1533 zu Homberg verſammelt, um über Gegenſtände der Kirchenzucht zu berathen. Hierbei kam auch die mögliche Einführung der Excommunication zur Sprache, und Schnabel fragte deshalb im Namen der Uebrigen ſchriftlich bei Luther um Rath an. Dieſer belobte zwar den Eifer der Verſammelten, hielt aber ein rückſichtsloſes Vorgehen in der Disciplin durchaus nicht für zeitgemäß und warnte vor allen voreiligen Maaßregeln ²²).

Luther hat auch ein Exemplar des hebräiſchen Pſalters(Baſel 1516), mit eigenhändigen Rand⸗ anmerkungen verſehen, ſeinem Freunde zum Geſchenke gegeben. Dasſelbe wurde in der Folge von der Stadtbibliothek zu Frankfurt erworben ²³).

²⁰) Luther's obige Worte hat einer der damals mitſingenden Schüler, der nachmalige Mitprediger M. Heinrich Hölſcher, ſpäterhin öfters nacherzählt; zum erſten Male gedruckt erſchienen ſie, und zwar mit Berufung auf dieſen Hölſcher, in Winckelmann's Lobrede auf Alsfeld(S. 16). Merkwürdigerweiſe zeigt nun ſowohl das Exemplar der hieſigen, als das der marburger Univerſitäts⸗Bibliothek an der oben geſperrt gedruckten Stelle Aenderungen, die mit Feder und Dinte in den Druck hineingezeichnet ſind. In dem hieſigen Exemplare heißt es nämlich:„wann ihr wollet undankbar ſein“,— in dem marburgiſchen aber:„wann ihr werdet undankbar ſein.“ Auch Suſemihl(Heſſ. Hebopfer St. 41. S. 5) gibt auf von Alsfeld aus eingezogene Nachrichten hin, die aber doch wieder auf Winckelmann's geändertem Text beruhen können, die Worte gleichlautend mit dem marburgiſchen Exemplar. Es fragt ſich nun, ob Winckelmann's gedruckter Text auf eine ſichere hiſtoriſche Autorität hin ſeine Abänderung erlitten hat, oder ob dieſe Aenderung vielleicht lediglich dem Wunſche, die Aeußerung des Reformators etwas abzumildern, ihren Urſprung zu verdanken hat. Dieſe Frage wird ſich indeſſen ſchwerlich entſcheiden laſſen.

2²¹) Wechſelſchriften, vff das im J. 1629 wegen der Geiſtlichen Güter außgelaſſene Kayſerl. Edict ergangen ꝛc. Kaſſel 1632 ff. S. 257.

2) 26. Jun. 1533......„Zelum vestrum pro Christo et disciplina christiana vehementi gaudio cognovi: sed in hoc saeculo tam turbido et nondum satis pro recipienda disciplina idoneo non ausim consulere tam subitam innovationem. Man muß furwahr die Bauren laſſen ein wenig verſauſen, und einem trunken Mann ſoll ein Fuder Heu weichen. Es wird ſich ſelber ſchicken, denn wir's per legem nicht mugen treiben.“(de Wette IV. 461.)

23) Heſſ. Hebopfer St. 41. S. 16.