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allerdings mit den zugehörigen Dorfgemeinden der Reformation zugewendet; aber ihre Verhältniſſe befanden ſich noch in großer Unordnung. Alle geiſtlichen Güter waren eingezogen und in einen ſoge⸗ nannten„gemeinen Kaſten“ zuſammengelegt worden, aus welchem Kirchen⸗ und Schuldiener beſoldet und Arme unterſtützt werden ſollten. Hierüber aber waren mannichfache Streitigkeiten entſtanden, die auch Luther's angerufene Vermittlung ſo bald nicht zu erledigen vermochte. In einem Schreiben an den Kurfürſten aus dem Sommer 1523 klagt Luther, daß noch nach Jahresfriſt„in Leisnig kein Sold vorhanden iſt, damit man Prediger, Pfarrer und andre Aemter enthalte, dazu auch die Armen indeß mangeln müſſen“ ¹⁵). Dieſen Stand der Dinge traf Schnabel bei ſeiner Ankunft zu Leisnig an und hat wahrſcheinlich noch längere Zeit darunter leiden müſſen. Noch am 24. November 1524 ſchreibt Luther an Spalatin:„Die Leisniger werden Thilemann am Ende noch gar durch den Hunger austreiben. Der brave Mann beſchwert ſich höchlich. Warum thut der Kurfürſt nichts in der Sache? Nach ſolchen Vor⸗ gängen werden tüchtige Männer ihre Pfarreien wohl aufgeben, wenn man ſie ſo ohne Hülfe läßt. Dieſes ſo ganz ſchlimme Beiſpiel, das, wie es das erſte war, ſo auch das beſte hätte ſein ſollen, geht mir unendlich nahe; auch Dir ſollte die Sache ein großes Anliegen ſein“ ¹⁶).
Wir wollen nicht unterſuchen, wie lange Schnabel zu Leisnig in dieſer Weiſe noch weiter gedarbt haben mag; als aber Philipp nach der Synode von Homberg die Reformation in Heſſen förmlich einführte, gedachten die Alsfelder auch wieder ihres geliebten Thilemann. Der Landgraf hatte denjenigen Städten, deren Treue im Bauernkriege am meiſten hervorgetreten war, die Bitte um beſondere Gnadenbezeigungen geſtattet, und während nun die anderen Städte ſich materielle Vortheile wählten, bat Alsfeld nur um die Berufung Schnabel's zu ſeinem Seelſorger. Die Bitte ward gewährt.„Man ruft Dich nach Heſſen,— ſchrieb Luther an ſeinen Freund,— folge dem Rufe.“ So kehrte denn Schnabel zurück und beſtieg jetzt als verordneter Pfarrherr die Kanzel eben derſelben Stadt, die er vor wenigen Jahren als unberufener Prediger hatte räumen müſſen ¹). Fünf Jahre ſpäter, als in Heſſen die ſechs Viſitationsſprengel feſtgeſtellt wurden, ward Schnabel auch zum Superintendenten der Diöceſe Alsfeld ernannt ¹s). Oft ſehen wir ihn in der Folge mit Arbeiten betraut, welche die Weiterbildung der kirchlichen Organiſation des Landes zum Gegenſtand hatten; an den Synoden nahm er, auch als er ſein Superintendentenamt bereits wieder abgegeben hatte, noch immer Theil, und 1530 gehörte er auch unter die zehn Theologen, welche dem Landgrafen ein Gutachten über das Recht der Gegenwehr gegen den Kaiſer auszuſtellen hatten ¹⁹).
¹⁵) Ueber dieſe Verhältniſſe zu Leisnig ſ. Luther an Spalatin, 25. Sept. 1522(de Wette II. 252) u. Luther an den Kurfürſten, 11. u. 12. Aug. 1523(de Wette II. 379 ff.).
¹6) De Wette II. 567.
¹1) Nothw. ausf. Special⸗Widerlegung S. 257. Suſemihl, im Heſſ. Hebopfer St. 41. S. 5 ff. Happel, Wahl⸗ u. Wappenpredigt S. 45.
¹) Die Ernennung der Superintendenten wird gewöhnlich in das J. 1537 geſetzt; Rommel dagegen(Phil. d. Gr. II. 127) hat geltend gemacht, daß die erſte Ernennung ſchon 1531 erfolgte, die dann 1537 beſtätigt wurde.— Zum Viſi⸗ tationsſprengel von Alsfeld gehörten: Alsfeld, Homberg a. d. Ohm, Grünberg, Ulrichſtein, Schotten, Nidda, Stornfels, Ziegenhain, Burggemünden, Neukirchen, Schwarzenborn, Treiſa, ſämmtlich nebſt den zugehörigen Ortſchaften.(Samml. Heſſ. Landesordn. I. 100.) Der Sitz des Superintendenten blieb übrigens nicht immer in Alsfeld, ſowie ſpäter bei der Landestheilung auch der Umfang der Diöceſe vermindert wurde.
¹) Haſſencamp, Heſſ. Kirchengeſch. II. 559. Aus d. Archiv zu Kaſſel. Auch bei dem Convent zu Schmalkalden 1537 und bei der Synode zu Kaſſel, die 1548 das Interim ablehnte, war Schnabel anweſend.
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