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von Rolshauſen zu zahlen, die regelmäßige Zahlung an Mainz unthunlich machte, oder ob Hinderniſſe anderer Art eingetreten waren, laſſen wir unentſchieden; das aber ſteht feſt, daß die Stadt wegen ihrer Nichtzahlung von dem Stifte bei dem kaiſerlichen Hofgerichte verklagt, von dieſem vorgeladen und, als ſie an drei Gerichtstagen nicht erſchien, in contumaciam verurtheilt und vom Kaiſer in die Reichsacht erklärt wurde. Kaiſer Siegmund verkündigte unter'm 19. September 1418 von Ulm aus,„daß wir von Römiſcher königlicher Macht und Gewalt die vorgenannten Bürgermeiſter, Schöffen, Rath und Bürger gemeinlich, Mannsgeſchlecht und über vierzehn Jahr alt, zu Alsfeld in unſere und des Reiches Acht gethan und gekündet und aus unſerm und desſelben Reichs Frieden und Schirme genommen und in den Unfrieden geſetzt haben u. ſ. w.“ ²⁴). Wir wiſſen nicht zu ſagen, wie frühe oder wie ſpät ſich die Stadt durch Nachgiebigkeit von der Acht wieder frei gemacht hat; die jährlich laufende Schuld aber erbte ſich noch lange über die urſprünglich beſtimmten ſechzig Jahre hinaus. Als Philipp d. Gr. im Jahre 1523 den Rath ein Verzeichniß der auf den Beden noch haftenden Laſten aufſtellen ließ, erſchienen auch noch die 120 Schillinge für Mainz, eben ſo die 60 Gulden für das Petersſtift zu Fritzlar ²⁵); auch das Salbuch von 1574 führt noch jene mainziſche Schuld auf. Weiter zahlte damals die Stadt auch 57 Gulden an Zinſen für ein Capital, das 1455 dem Landgrafen von dem Erbmarſchall Hermann von Riedeſel darge⸗ liehen und deſſen Forderung dann an das fritzlariſche Stift abgetreten worden war ²⁸³); desgleichen laſteten noch verſchiedene andre Verzinſungen auf den inzwiſchen in den Pfandbeſitz der Stadt über⸗ gegangenen Beden ²⁷).
Unter den übrigen Ereigniſſen des fünfzehnten Jahrhunderts ſei nur noch das eine erwähnt, daß Alsfeld im J. 1474 auch vor einem Vehmgerichte geſtanden hat. Der Freigraf Heinrich Schmidt lud vor ſeinen Stuhl zu Volkmarſen den Bürgermeiſter, den Rath und alle männlichen Einwohner über vierzehn Jahre alt ²⁸), und zwar auf die Klage eines gewiſſen Hermann Waldeck, der ſie beſchuldigte, ihm, einer gerichtlichen Kummerſentenz zum Trotze, bei der gegen einen Fremden vorgenommenen Kümmerung (Beſchlagnahme von Leib und Gut) ungebührlichen Widerſtand gethan zu haben. Die Stadt erſchien vor dem Freiſtuhle, vertreten durch zwei Bevollmächtigte, ächte rechte Freiſchöffen, und leiſtete durch dieſe den Reinigungseid. Es erfolgte hierauf ein losſprechendes Urtheil, und der Kläger ward in die auf zwei und zwanzig rheiniſche Gulden erwachſenen Koſten verfällt ²).
Schließlich iſt noch der Stellung zu gedenken, welche Alsfeld während der Minderjährigkeit Philipp's des Großmüthigen der Regentſchaft gegenüber einnahm. Auf dem Landtage zu Treiſa(1514), wo die verſammelten Stände die bisherige Regentſchaft abſetzte, um Philipp's Mutter, Anna von Mecklenburg, an die Spitze der vormundſchaftlichen Regierung zu berufen, waren Grafen, Ritterſchaft, Prälaten
24) Orig. im St. A.
²s) Orig. im St. A., ein ſehr vermodertes Papierheft.
26) Urk. v. 11. Nov. 1455. Copie im St. A.
²²) Namentlich 25 Gulden Zinſen an die Kirche von Wieſeck, modo Georg von Langenſtein, laufend ſeit 1451 (Urk. im St. A.), und 25 Gulden Zinſen an die Erben von Happel Schaufuß, welcher 1449 dem Landgrafen 500 Gulden geliehen hatte(Copie im St. A.).
²)„Die Erſamen Borgermeiſter radt gemeynde wertliche vnwiſſende manßperſonen poben vierzehin Jar ald zeu Alßveld“.
²⁰) Urk. v. 1474, Donnerst. nach Mariä Reinigung. Original im Rathsarchiv.


