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Fortsetzung und Schluß (1862)
Entstehung
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die von Trubenbach verſetzte 13); wohl aber übernahm dieſelbe ſchon in demſelben Jahre, für Otto den Schützen, ſofern dieſer ſeinen Vater überleben ſollte, jährlich 70 Mark löthigen Silbers an den Land⸗ grafen Hermann zu zahlen ¹⁴). Nach dem baldigen Tode Otto's verglich ſich Heinrich mit dem Stephans⸗ ſtifte zu Mainz wegen des Gerichtes Niederohmen, der Dörfer im Ebsdorfer Grunde und andrer Objecte, die er auf 60 Jahre vom Stifte zu Lehn nahm, auf eine Jahresgülte von 250 Schillingen guter alter Turnoſen, von welchen Marburg 130 und Alsfeld 120 zu Frankfurt allemal zwiſchen Lätare und Judica zu zahlen übernahmen ¹⁵). Die Anweiſung des Landgrafen lautet auf ſeine rechte Bede zu Alsfeld und ſagt die Stadt für jedes Jahr, in welchem ſie die 120 Schillinge zahlen werde, quitt, ledig und los von dieſer Bede ¹⁶). Nichts deſto weniger erfolgte ſchon im nächſten Jahre wieder eine Anweiſung für Hans Stebin im Betrag von 20 Pfd. Hlr.auf unſerer Stadt zu Alsfeld Bede und Geſchoſſe ¹⁷). Und wiederum ein Jahr ſpäter verſchrieb Heinrich abermals aus ſeinerrechten Bede ſechzig Gulden jährlich, zahlbar an das Petersſtift zu Fritzlar 18). Hermann's des Gelehrten Geldnoth griff nach dem Sternerkriege zu dem Auskunftsmittel, das Gericht auf dem Houg ſammt Zubehör für 600 Schilling Turnoſe an Ditmar von Liederbach zu verſetzen 19). Dieſe Verpfändung betraf zwar nicht eigentlich die Stadtgemeinde, ſondern nur den Landbezirk, der jenem Gericht angehörte; aber bald ward auch die Stadt ſelbſt mit Grünberg und Romrod in eine Pfandſchaft gezogen, als Hermann in ſeiner Fehde mit Mainz, Thüringen und Braunſchweig ſich den Beiſtand der Herren von Biembach um 400 Gulden erkaufte ²2⁰). Bei ſeinem Vergleiche mit Henne von Eiſenbach ſetzte Hermann ferner dieſen auf eine Leibrente von. 500 Gulden, von welchen Marburg, Alsfeld und Grünberg je 100, Homberg, Kirchhain, Frankenberg und Gießen aber je 50 Gulden tragen ſollten 2¹²). Wenige Jahre nachher verpfändete er auch an Erwin von Ufhuſen ſeine Höfe und Vorwerke in Alsfeld und deſſen Umgegend, wiederlösbar um 670 Gulden ²²).

Unter allen für die Landesherren übernommenen Verpflichtungen iſt keine von ſchlimmeren Folgen für die Stadt geweſen, als diejenige, nach welcher an das Stephansſtift zu Mainz jährlich 120 Schillinge zu zahlen waren. Aus einem Vergleiche, den die Stadt im J. 1409 mit dieſem Stifte abſchloß, ergibt ſich, daß damals ein bereits auf 470 Gulden angelaufener Rückſtand vorlag. Die Stadt verſprach jetzt, in der Herbſtmeſſe zu Frankfurt jedesmal 50 Gulden bis zur vollen Tilgung des Rückſtandes zu zahlen, gleichzeitig aber in der Oſtermeſſe die fortlaufenden 120 Schillinge zu entrichten 24). Ob nun etwa die inzwiſchen hinzugekommene Auflage, binnen vier Jahren 800 Gulden für den Landgrafen an Holzapfel

¹³) Baur, H. U. 969.

¹4) Ebendaſ. S. 663.

¹5) Würdtw. III. 293. Die Urkunde iſt v. 1. Mai 1370.

¹6) Copie im St. A., von demſelben Datum.

¹1) 22. März 1371. Urk. im Rathsarchiv.

¹8) Mittw. nach Michaelis 1372. Vidimirte Abſchr. des Schadlosbriefs im St. A. Vgl. Baur, H. U. 701.

¹5) 1377. Baur, H. U. 733.

²⁰) 1387. Wenck II, U. B. 462. Wenck gibt hier nur einen Extaact und nennt nicht etwa beſtimmte Gegenſtände in den drei Städten, ſondern die Städte ſelbſt als Pfandobject, was doch in Anbetracht der nicht ſehr erheblichen Summe etwas auffällig iſt.

21) 1397. Baur, H. U. 841.

*²) 1406, Freit. vor Simon u. Juda. Orig. im St. A.

*3) 1409, tertia feria proxima post dom Judica. Orig. im St. A.