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Fortsetzung und Schluß (1862)
Entstehung
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könnte, nämlich daß ein jeder unter ihnen nach ſeinem Belieben handeln und wandeln möchte, wie er wollte, und weil man nicht weiß, was Ihre Fürſtliche Durchlaucht der bisherigen Zunftordnungen halben endlich noch entſchließen möchte, iſt derentwegen noch zur Zeit mehrers nicht reſolvirt worden, als daß die Kramer immittels unter ſich ſelbſten eine Bruderſchaft machen und ſich deren gemäß verhalten könnten.

Auch in ihrem Begleitungsſchreiben an den Landgrafen bezeichneten die Beamten das Zunftweſen, wie es zu Alsfeld in ihrer Unterſuchung ſich dargelegt hatte, als einfaſt mißbräuchliches und zwar dem gemeinen Nutzen in vielen Stücken ſehr verhinderliches.

Es blieb indeſſen noch lange bei'm Alten. Als 1665 die Wollenweber einem Manne, der zwar ihr Handwerk nebſt der Färbekunſt erlernt hatte, aber nicht zünftig war, um dieſes letzteren Umſtands willen auch das Färben der Tücher wehren wollten, kam auf die Beſchwerde desſelben von oben nur die Weiſung an die Beamten, den Weberngütlich zuzureden und dann zu berichten. Ferner hatten verſchiedene Perſonen, und unter dieſen der Rentmeiſter, der Bürgermeiſter, der Inſpector und der Pfarrer, es vorge⸗ zogen, bei ihrem Hausſchlachten ſtatt der zünftigen Metzger ſich andrer Perſonen zu bedienen, die ſie auf den Taglohn bezahlten. Auf die Beſchwerde der Zunft erging 1666 von der Regierung zu Gießen der Befehl an das Amt, die Metzger bei ihren Privilegien gegen die Hausſchlächter zumanuteniren. Dieſer Hausſchlächter aber gab es nur zwei, von welchen der eine ein ſiebzigjähriger, für ſein Geſchäft unfähig gewordener Leinweber war. Eben ſo wurden 1670 die Wollenweber bei ihren alten Rechten gegen die Krämer geſchützt,damit die Schafzucht emporgebracht werde, die Wolle und das Geld nicht aus dem Lande gehe für ſchlechtes Tuch, das hereingebracht wird, und damit die Tuchmacher nicht um der Krämer und Wucherer willen in Noth kommen.

Endlich im Jahre 1675 drangen die Krämer mit ihrem Begehren durch. Sie wurden als Zunft anerkannt und erhielten neben den Wollenwebern den Gewandſchnitt, ſollten aber keine geringeren Tücher verkaufen, als dieſe machten, und auch vorzugsweiſe von dieſen ihre Waare beziehen. Gleichzeitig wurde den Ausländern das Hauſiren verboten. Hierbei wollten ſich indeſſen die Wollenweber nicht beruhigen. Noch aus dem Sommer 1685 liegt uns eine an den Landgrafen Ernſt Ludwig gerichtete Supplik vor, worin ſie über drohende Verarmung klagen und den Krämern gegenüber bei ihrem alten Herkommen gelaſſen zu werden bitten. Wir erfahren hierbei, daß es in Alsfeld damals nur drei Krämer, aber acht und dreißig Wollenweber gab. Beiderlei Geſchäfte haben ſich in der Folge beträchtlich vermehrt, und beide haben ihr gutes Auskommen gehabt, bis endlich in neueſter Zeit die Tuchmacherei der Einzelmeiſter zu Alsfeld eben derſelben Kriſis unterlag, wie an ſo vielen andern Orten ¹³).

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¹3) Im Jahre 1817 beſtand dieWollenweberzunft aus 113 Meiſtern, von welchen aber nur 60 ſelbſtſtändig arbeiteten; gegenwärtig zählt Alsfeld 53 berechtigte Tuchmachermeiſter, und von dieſen treiben nur 16 ihr Geſchäft. In weit beſſerem Stande hat ſich die Leinweberei erhalten, die auch in der Umgegend ſeit vielen Jahren fleißig betrieben wird.