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form geſtellt, die auch der Geſchickteſte oft nicht regelrecht auszuführen verſtand. Die Meiſterkoſten für einen Fremden ſtiegen auf zwanzig Thaler. Die Commiſſion beantragte die Abſtellung aller dieſer Mißbräuche und wollte an Wochenmärkten auch linnene Strümpfe und verſchiedene andre Waaren, die ſonſt in den Bann der Schneider gehörten, zugelaſſen ſehen.
Den Aufwand beim Meiſterwerden trieben die Schuhmacher bei Fremden zuweilen bis auf 32 Reichsthaler; dem fremden Geſellen, welcher Meiſter werden wollte, mutheten ſie zu, zuvor zwei Jahre hinter einander bei einem Meiſter in der Stadt zu arbeiten. Mitgebrachte Kinder eingewanderter Meiſter, ſowie Bürgersſöhne, deren Väter nicht ſelbſt Schuhmacher waren, hatten die vollen Taxen der Fremden zu erlegen. Die Commiſſäre erklärten ſich mit aller Entſchiedenheit gegen ſolche Mißbräuche, insbeſondere aber gegen jene Behandlung der Fremden,„welche verurſacht,— ſagten ſie,— daß gute gereiſete Handwerksgeſellen fortgetrieben werden und man hingegen den Eingeſeſſenen, ſo theils nur von ihren Eltern das Handwerk gelernt und von ihrer Wanderſchaft weniger denn nichts zu ſagen wiſſen oder außerhalb etwas erfahren haben, ihre oftmalige böſe Arbeit annehmen und theuer genug bezahlen muß.“
Die Gerber hatten das Privilegium, daß in den Amtsbezirken von Alsfeld, Romrod und Schwarz die Häute nicht auswärts verkauft werden durften, bevor ſie ihnen angeboten waren und vier Tage lang zur Verfügung geſtanden hatten. Dagegen waren ſie in ihrem Abſatz wieder durch die Schuhmacher beſchränkt, die das Recht des Ledervorkaufs hatten. Die Commiſſion ſtimmte für den freien Verkauf der Häute und wenigſtens auch des Sohlenleders, welches die Gerber ohnehin nicht ſelbſt bereiteten, ſondern von außen bezogen.
Die Metzger beklagten ſich über die Beſchränkung auf die ſtändigen Schlachttage und über den Fleiſchverkauf der Landjuden. Hierauf ward begutachtet, ſtatt der beſtimmten Tage Schlachtfreiheit an jedem beliebigen Tage zu geben, damit man nicht genöthigt wäre, ſchlechten Metzgern ihr untaugliches Fleiſch abzunehmen; in der Nachbarſchaft aber ſeien nur wenige Juden, die das Schächten betrieben.
Bezüglich der Hutmacher ward der Wunſch ausgeſprochen, daß feine Hüte, die überhaupt von ihnen nicht gemacht würden, auch außer den freien Märkten von Krämern und Andern feilgehalten werden möchten..
Der einzige Seiler, der damals zu Alsfeld wohnte, ſtand im Rufe, die Leute zu übertheuern. Man fand es deshalb angemeſſen, den Vertrieb von Baſtſeilen, Lappſchnüren, Hanf u. dergl. auch den Krämern zuzuweiſen.
Gegen die Häfner wurde nichts eingewendet, ſondern nur beantragt, daß die großen und bequemen Milchtöpfe von Obergleen auch in der Stadt öffentlich verkauft werden dürften.
Auch die Bäcker kamen glimpflich durch; nur lag auch bei ihnen die Beſchwerde über zu große Koſten für eintretende Lehrlinge und Meiſter vor.
Offenbar im Intereſſe einer freieren Handelsbewegung den Zünften gegenüber hatten die damals noch unzünftigen Krämer geſprochen; aber auch bei ihnen ging das nächſte Streben doch wieder nur auf die Herſtellung einer neuen Zunft. In der Haltung der Commiſſarien läßt ſich nicht verkennen, wie ſehr ſie darauf aus waren, auch zu Gunſten des verbrauchenden Publicums die weitgreifenden Zunft⸗ privilegien in engere Schranken zurückzuweiſen. Das Geſuch der Krämer unterſtützten ſie in folgender Weiſe:„der Kramer halben iſt ſämmtlicher Beigeſetzter Schluß, Wille und Meinung, daß in Anſehung ihrer ſchriftlichen und wohlerheblichen Motiven man in ihr Suchen, jedoch ohnmaßgeblich, wohl gehölen
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