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Fortsetzung und Schluß (1862)
Entstehung
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Es kam die Zeit, wo im Schooße des Gewerbeſtandes ſelbſt nicht weniger als im Publicum das Beengende der Zunftſchranken, das Drückende der Zunftmißbräuche immer fühlbarer wurde. Der eine Gewerbszweig ſah ſich durch die Privilegien des andern in der Freiheit ſeiner Bewegung gehemmt, die vorhandenen Meiſter erſchwerten den Zutritt neuer, der beabſichtigte Schutz der Arbeit ward vielfach auch zum Schutze der Bequemlichkeit und des Schlendrians, der Conſument war in ſeinen Ausgaben, der Producent in ſeinen Einnahmen mehr oder weniger von den Zünften abhängig. Gegenwärtig, wo die Kriſis der Gewerbekrankheit noch immer nicht überſtanden iſt, wird es vielleicht nicht ohne Intereſſe ſein, einige Wahrnehmungen und Erwägungen, die ſich unſeren Vorfahren bereits vor zweihundert Jahren über dieſe Gebrechen aufgedrängt haben, in einzelnen Zügen kennen zu lernen ¹²).

Im Sommer 1662, bald nach dem Regierungsantritt Ludwig's VI, trat auf fürſtlichen Special⸗ befehl zu Alsfeld eine Commiſſion zuſammen, um die gegebenen Zunftordnungen zu durchgehen, die beſtehende Praxis zu prüfen und dann gutächtlichen Bericht hierüber zu erſtatten. Dieſe Commiſſion war zuſammengeſetzt aus den ſämmtlichen Beamten, ſechs Rathsperſonen und ſechs Gliedern der Gemeinde. Es beſtanden damals erſt nur elf Zünfte, da Sattler, Schreiner und Krämer noch unzünftig waren.

Zuerſt wurde die Wollenweberzunft vorgenommen, die einen ganzen Tag in Anſpruch nahm. Sie war die angeſehenſte und bedeutendſte und genoß neben anderen Vergünſtigungen ſchon ſeit Philipp's des Großmüthigen Zeiten auch das Recht des Wollenvorkaufs im ganzen Amte vom 1. Mai bis zum 13. Julius. An Streitigkeiten mit den Wollenhändlern, die zur Ausfuhr aufkauften, hatte es nicht gefehlt. Ferner war der Gewandſchnitt ganz in den Händen der Tuchmacher, die, ſeitdem der Verbrauch ſich nicht mehr auf heſſiſches Tuch beſchränkte, auch engliſches, lündiſches und andres fremdes Fabricat feil hielten und ſomit in dieſem Zweige ganz in den Geſchäftskreis der Kaufleute eintraten. Jedem Einheimiſchen, der nicht in ihrer Zunft arbeitete, wehrten ſie ſelbſt an freien Markttagen alle Concurrenz, und ſelbſt einzelne Zunftangehörige beſchwerten ſich darüber, daß ihnen von den Prüfungsmeiſtern ganz tadelloſe fremde Tuche aus Neid verworfen und mit Beſchlag belegt würden. Die Aufnahmekoſten endlich gingen weit über die geſetzlichen Taxen hinaus; für einen Fremden beliefen ſie ſich nahezu auf dreißig Reichsthaler. Auch das bloße Aufdingen koſtete für Wein, holländiſche Käſe, Handkäſe und Wecke für Meiſter und Meiſterskinder etwa vier Thaler.

Gegen des Tuchmonopol der Wollenweber reichten bei dieſer Gelegenheit die Krämer zu Alsfeld, ſechs an der Zahl, eine Vorſtellung ein. Die Wollenweber ſagten ſie ſeien ihnen des Gewand⸗ ſchnitts wegen ſtets hinderlich geweſen, auch ihrerſeits zu einer Zunft zu gelangen. In Gießen, Grünberg und anderwärts werde ausländiſches Tuch ungehindert von den Krämern verkauft. Auch in Alsfeld dürfe an den freien Jahrmärkten der fremde Krämer ſolche Waare verkaufen, nur der einheimiſche ſei ausgeſchloſſen, müſſe ſich kümmerlich ernähren und ſehe ſich verachtet ohne Zunft. Die Zeit habe ſich geändert, auch das Publicum verlange Aenderung, und die Wollenweber ſelbſt müßten eingeſtehen, daß ſie den Anforderungen nicht mehr genügen können.Wann aber, heißt es dann weiter, die Kramer ſolchergeſtalt eingeſchränkt und neben viel andern allhieſigen löblichen Zünften allein ohne Ordnung zunftlos, wie bishero geſchehen, leben ſollten, ſo iſt leichtlich zu erachten, daß bei ſo bewandtem gezwungenen Handel die Commercien an dieſem Ort einen als den andern Weg geſperret bleiben werden

¹²) Die nachfolgenden Einzelheiten ſind ſämmtlich aus Acten des geh. Staatsarchios entnommen, insbeſondere aus Abth. X Abſchn. 7. Convol. 32.