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Das Salbuch von 1574 ſagt über die Bürgermeiſterwahl Folgendes 46):„Item, es ſey zu Alsfeld gebräuchlich und Herkommens, daß auf einen jeden Neuenjahrstag nach Verläutung der Bürgerglocke Bürgermeiſter, Rath, Zünfte und ganze Gemeinde in der Pfarrkirche zuſammenkommen, da werde ihnen ſämmtlichen im Beiweſen unſeres gnädigen Fürſten und Herrn Beamten der„Chuerbrieff“ vorgeleſen. Nach demſelben gehen Zünfte und Gemeine zuſammen, beſinnen ſich auf einen Bürgermeiſter, und wenn ſie der Stimmen einig, kommen ſie zu den Beamten, vermelden ihnen den neuen gewählten Bürgermeiſter. Wofern dann den Beamten der von der Gemeine vorgeſchlagene Bürgermeiſter gefällig, laſſen die Beamten denſelben öffentlich vor der Gemeine verkündigen, im Fall aber die Zünfte und Gemeinde einen angeben, ſo unſerm gnädigen Fürſten und Herrn nicht anzunehmen, müſſen ſie einen andern erwählen. Nach dieſem erwählet der neue Bürgermeiſter einen Baumeiſter oder Unterbürgermeiſter aus den zweien Gemeindsmännern, ſo des vergangenen Jahrs beim Rath geſeſſen, darnach die Gemeinde wiederum einen Weinmeiſter und ſonſten einen Gemeindsmann ⁴⁷). Vielgemeldter Bürgermeiſter ſammt den andern elf Schöffen, auch Baumeiſtern und gemeinen Männern müſſen nun unſerm gnädigen Fürſten und Herrn jährlich drei Ungebot, den 18., Walpurgis und Michaelis, nnd zu jedem Ungebot drei Gericht halten, auch ſonſten Rath und Recht mittheilen, dargegen wird ihnen jährlichen gegeben drei Gulden zur Zehrung.“
Der Verleſung des Korebriefes und dem Wahlacte ging Gebet und Predigt voraus. Eine ſolche Wahlpredigt war es, in welcher am 2. Januar 1648 der Inſpector Happel, wie oben bemerkt worden iſt, das Wappen der Stadt gewiſſermaßen zu Text und Thema nahm. Sie erſchien gedruckt in demſelben Jahre und iſt gewidmet dem zeitigen„regierenden“ Bürgermeiſter Johannes Fink und deſſen elf Collegen im Stadtrathe.
Daß Landgraf Ludwig I die„Vier aus der Gemeinde“ auch in Gießen und Marburg eingeführt hat, erfahren wir aus einer Urkunde von 1482, durch welche ſein Sohn Heinrich III für Grünberg, wo Bürgermeiſter und Rath mit Zünften und Gemeinde im Streite lagen, ein Gleiches verfügt*). Auch in Frankenberg und wahrſcheinlich noch an vielen anderen heſſiſchen Orten finden ſich dieſe Vier ¹*).
Im Fortgang der Zeit, als ein Theil der Patricier in den Stand der Burgmannen und des Adels überging, andere Geſchlechter ganz erloſchen und wieder andere in ihrem Wohlſtand herabkamen, während ſolche, die früherhin unbegütert geweſen waren, durch Glück oder Fleiß ſich hoben, verwiſchte ſich der Standesunterſchied unter den bürgerlichen Bewohnern der kleineren Städte immer mehr, und die Maſſe wurde gleichartiger. Es kam jetzt weniger darauf an, woher Jemand abſtammte oder welches Geſchäft er trieb, als darauf, ob er durch Vermögen oder perſönliche Eigenſchaften ſich geltend machen konnte. So wurde auch in Alsfeld das Schöffenthum und ſelbſt die Bürgermeiſterwürde in den letzten Jahrhunderten
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Scheffen, Rath vnd wir die vier von der gemeynde wegen zu A.(Staatsarchiv). 1501: Wir Burgemeyſter redt vnnd gantz gemeynde der Stadt A.(Staatsarchiv). 1511: Wir burgemeiſter Scheffen vnd Radt tzu Alsfelt vnd dy vyer der gantzen gemeyn wegen(Rathsarchiv zu A.). 1523: Wyr die Burgermeynſter Scheffenn vnd rath der Stath Alffelt (Staatsarchiv). 1525: Wir Burgermeiſter, Rath vnd gantze gemeine der ſtat Alffelt(Rathsarchiv). 1535: Wir die Burgermeiſter, Radt vnd vier vs der gemein zu A.(Staatsarchio). 1566:(Verkauf eines Gutes zum Beſten der Schulen) Wir Pfarher, Burgermeiſter vnd Rath Sampt den Caſtenuorſtheern vnd Viermann von Zünften vnnd Gemein zu A.(Urkunde zu Fiſchbach). 1558: Bürgermeiſter, Rath und vier Mannen von Zünften und Gemeinde(Staatsarchiv).
⁴) Fol. 10.—
¹¹) Die Vier wurden damals alſo nicht fährlich ganz erneuert, was nach dem Korebrief zuläſſig war. Das Verhältniß geſtaltet ſich ſo: Zwei ſind aus dem vorigen Jahre da, aus welchen der eine zum Unterbürgermeiſter genommen wird, zwei neue werden hinzugewählt, nämlich ein Weinmeiſter und ein andrer ohne beſtimmtes Amt, wodurch die Vierzahl immer bleiben muß.—
4s) Urk. im Arch. f. Heſſ. Geſch. Bd. III. Nr. 3. S. 12. Glaſer, Geſchichte v. Grünb. S. 57.
49) Emerich, Sammlung ac. b. Schmincke Mon. Hass. II. S. 682.


