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[Beginn] (1861)
Entstehung
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jederzeit entſetzbaren Schöffen beſtehen ſollte ³⁵); der Gemeinde entzog er die Wahl der zwei Bürger⸗ meiſter, die Innungen ſchaffte er auf mindeſtens drei Jahre ab; Jedermann ſollte in ſeinem Hauſe frei kaufen und verkaufen dürfen. So ſchwer traf die Ungnade des Fürſten nicht nur die municipalen Freiheiten der Stadt, ſondern auch die erſt von ſeinem Vorfahren gegebenen Privilegien der Zünfte. Auch in Melſungen ſetzte Hermann einen neuen Rath nach eignem Ermeſſen ein.

Ganz anders behandelte Hermann die Städte Oberheſſens, namentlich Gießen und Alsfeld. Ein Bürger von Gießen, Eckhard Holzſchuher, hatte ihm einſt in der Fehde der alten Minne das Leben gerettet. In Alsfeld baute ſich Hermann ein ſtattliches, mit einer Mauer umgebenes Haus und nahm daſelbſt zeitweiſe ſeine Reſidenz 40). Auch der Leonhardsthurm am Fulderthore iſt unter ihm zur Verſtärkung der Befeſtigungen aufgeführt worden(1386). In Alsfeld ward 1395 auch jener Fürſtentag gehalten, auf welchem der Landgraf mit den Erzbiſchöfen von Mainz und Köln, dem Biſchof von Paderborn, dem Landgrafen von Thüringen und dem Herzog von Braunſchweig einen Landfrieden errichtete). Bei aller Begünſtigung der Stadt zeigte er indeſſen auch hier ſeine Abneigung gegen complicirte und dabei doch keiner rechten Controle unterworfene Rathsbehörden, die ſich nur aus den Geſchlechtern und Begüterten zuſammenſetzten. Selbſt der damalige Bürgermeiſter, Kunz Schaufuß, gehörte dem älteſten Patriciat an. Die niederen Bürgerſchichten, insbeſondere was aus den Handwerkern ihnen zugehörte, waren unvertreten und lebten mit dem Rathe im Streite. Hermann reducirte den Rath, ſtellte aber die Stadtverwaltung nicht, wie die zu Kaſſel, unter ſeine und ſeiner Beamten unmittelbarſte Einwirkung, ſondern ließ aus der Mitte der Gemeinde, d. h. ganz vorzugsweiſe aus den Zünften, jährlich vier Männer wählen, an deren Mitwirkung und Controle die Thätigkeit des Raths gebunden ſein ſollte. Da Hermann's eigne Urkunden hierüber nicht mehr vorhanden ſind, ſo müſſen wir, um Licht über das Einzelne zu gewinnen, uns an zwei Documente ſeines Sohnes halten, von welchen das erſte die Anordnungen des Vaters aufhebt, das zweite aber im Weſentlichen wiederherſtellt.

Hermann der Gelehrte ſtarb am 23. Mai 1413; es folgte ihm ſein elfjähriger Sohn Ludwig unter der Vormundſchaft des Herzogs Heinrich von Braunſchweig dem ein Regentſchaftsrath aus dem heſſiſchen Adel beigegeben war. Die Regentſchaft bewies ſich, als die Städte nach gewohnter Weiſe um Beſtätigung ihrer Rechte und Freiheiten einkamen, dem Rathe der Stadt Alsfeld freundlich auf Koſten der Verordnungen Hermann's. Der Beſtätigungsbrief iſt vom 16. Junius 1414 ⁴²). Darin fällt es nun gleich im Eingang auf, daß man den jungen Landgrafen ſagen läßt, er habe mit ſeinen Räthen nicht nur die alten Briefe der Stadt Alsfeld, ſondern auch neue Briefe und Satzungen, die ihr Landgraf Hermann gegeben habe, angehört, und daß dann mit Hinweiſung auf die mancherlei Gebrechen, die ſich in allen oberheſſiſchen Städten zeigten), die nachfolgenden Beſtimmungen der Urkunde eingeleitet werden. Der weſentliche Inhalt derſelben iſt folgender: Hinfort ſoll in der Stadt ein ganz vollkommener Rath ſein und bleiben, wie das von Alters hergekommen iſt; die Viere, die die Gemeinde bei den Rath gegeben und geſetzt hata, ſind abgeſchafft. Der Rath ſetzt, ſelbſtſtändig und ſo oft es nöthig iſt, auf ſeinen Eid Bede, Geſchoß, Steuer und Hülfe, gleich

³⁰) 1384. Samml. Fürſtl. Heſſ. Landesordn. Th. I. S. 5 ff.Der Raid, daz ſin die Schepfin.(§. 5. vgl.§. 8). 40) Handſchr. Chorographie. Winckelmann, Beſchr. v. Heſſen, Thl. II. S. 200.

) S. die Convention bei Gudenus III. 613.

) Original im Rathsarchiv zu Alsfeld. S. die Beilage II. 1

42») Es heißt in der Urkunde:dieſſeits des Spießes, womit am häufigſten Niederheſſen bezeichnet wurde. Daß dieſe Bezeichnung übrigens keine ſtändige Geltung hatte, ſondern daß es auf den Standpunkt des Redenden ankam, hat Landau in ſeiner Abhandlungder Spieß(Zeitſchr. f. Heſſ. Geſch. u. Landesk. Bd. II. S. 160) erörtert. Die gegen⸗ wärtige Urkunde iſt offenbar in Oberheſſen ausgeſtellt; niederheſſiſche Zuſtände würden kein hierher gehöriges Motiv abgeben.