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[Beginn] (1861)
Entstehung
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in Heſſen für Gerichtsbeamte in weiteren oder engeren Bezirken öfters vor, ſowie auch das Daſein von Vice⸗ oder Unterſchultheißen keinem Zweifel unterliegt. In jenem Documente iſt nun der advocatus durch den Zuſatzin Alsfeldia hinlänglich bezeichnet, und dieſes alles kann nur auf das Schultheißenamt paſſen, da von ſolchen Vögten, wie ſie ſich in biſchöflichen oder königlichen Städten finden, in der Territorialſtadt Alsfeld keine Rede iſt).

Der Schultheiß war, wie anderwärts ³), ſo auch in Alsfeld, landesherrlicher Beamter und wurde mithin auch vom Landgrafen ernannt. Aus den älteſten Zeiten habe ich zwar hierfür kein directes Zeugniß, für das fünfzehnte Jahrhundert aber ſteht es ſicher ³)

Manche Schultheißen finden wir mehrere Jahre hinter einander, oder doch nach kurzen Zwiſchen⸗ räumen in ihrer Amtswürde aufgeführt; auf Lebensdauer aber erfolgte, wenigſtens in der erſten Zeit, die Ernennung nicht, denn es findet ſich, daß ein Konrad Husmann, welcher 1264 Schultheiß war, im J. 1270 wieder nur Schöffe iſt. Anders war es ſpäter. Ein Beiſpiel hierfür gibt uns Eghard Leymbach, der von Ludwig I 1415 auf Lebenszeit ernannt wurde ¹⁰).

Mit und unter dem Schultheißen wirkten die Schöffen(scabini). Ihre Zahl tritt in der älteſten Zeit nirgends beſtimmt hervor, da die Zeugenbenennungen gewöhnlich nur einen Theil der Geſammtheit namhaft machen. Doch laſſen ſich aus einer Urkunde von 1270 mit Sicherheit wenigſtens zwölf Schöffen herauserkennen ¹¹); möglicherweiſe ſind es aber auch vierzehn. Der im Eingang des Documentes genannte Villicus iſt in keiner dieſer Zahlen mitbegriffen. Jedenfalls macht ſich hierin inſofern ein Unterſchied gegen andere heſſiſche Städte bemerklich, als ſonſt in der gewöhnlichen Zwölfzahl auch der Schultheiß enthalten zu ſein pflegt 12). Daß aber das Jahr 1429 zu Alsfeld nur zwölf Schöffen vorfand, ſteht urkundlich feſt, und eben ſo, daß von da an aus der Mitte dieſer Zwölf der Bürgermeiſter genommen wurde.

Die Schöffen ſcheinen auch ſchon vor dem Korebrief von 1429, der wenigſtens für die Folgezeit dieſes ganz deutlich beſtimmt, auf Lebensdauer beſtellt worden zu ſein. Dafür ſpricht die Erſcheinung, daß in den Urkunden, beſonders des dreizehnten Jahrhunderts, dieſelben Schöffennamen oft eine ganze Reihe von Jahren hindurch ſtändig wiederkehren. So erſcheint Rudolph von Ohmes von 1259 bis 1270, Sifrid Schaufuß von 1266 bis 1278, Nikolaus Schaufuß von 1290 bis 1340, Ludwig Elſäſſer von 1270 bis 1285, Konrad Pfannkuche von 1270 bis 1305, Hartmud Kaſtelan von 1285 bis 1305. Kleinere heſſiſche Städte, wie Wolfhagen und Allendorf an der Lumda, hatten auch wohl einjährige Schöffen ¹³).

Die Frage, von wem zu Alsfeld die Beſtellung der Schöffen ausging, läßt ſich nicht mit voller Sicherheit beantworten. In den deutſchen Städten herrſchte in dieſem Punkte große Verſchiedenheit. An dem einen Orte ernannte ſie der Schultheiß ¹⁴), an einem anderen galt die Selbſtergänzung

) Selbſt in biſchöflichen Städten kam die Vertauſchung des Namens vor. So in Köln: Advocatus noster, qui in eodem privilegio Scoltetus archiepiscopi Coloniensis nominabatur. Walter, Deutſche Rechtsgeſchichte I. 228.

8) 1260.Sophia, Lantgravia etc..... in presentia.... Heinrici dicti Kirchwedel, nostri scultheti(in Frankenberg). Hiſtor. Nachricht des deutſchen Hauſes in Marburg. Beil. S. 7.

) 1415. Ernennung des Eghard Leymbach durch Ludwig den Friedſamen, Orig. im St. A.

¹1⁰) S. die vorhergehende Note.

) Baur, Heſſ. Urk. S. 96.

¹²) In Marburg 1280 elf Schöffen. Hiſt. Nachr. v. teutſchen Hauſe. Beil. S. 33.

¹3) Kopp I. 332 u. Beil. S. 157.

¹¹)Scultetus habet instituere scabinos. Du Fresne, v. Scultetus.