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[Beginn] (1861)
Entstehung
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in acht und dreißig Gruppen zuſammengeſtellt ſind 2). Jede Gruppe ſteht unter dem Namen eines Ortes, der alsSedes bezeichnet iſt. So kommt in derjenigen Gegend, die uns hier angeht, eine sedes in Alsfelt, eine sedes in Heydelbach, eine sedes in Kirchdorff(Kirtorf), eine sedes in Treysa prope Ziegenhayn u. ſ. w. vor, und unter jeder einzelnen wird bald eine größere, bald eine kleinere Zahl zugehöriger Ortſchaften genannt. Dieſe sedes nun nimmt Wenck für Decanatsſitze und baut auf dieſe Annahme wieder weiter ſeine Anſicht über die politiſche Centeintheilung, indem er die Centen geographiſch mit den Decanaten zuſammenfallen läßt ³). Schmidt dagegen will die sedes nur als Pfarreien betrachtet wiſſen). Er macht hierbei mit Recht geltend, 1) daß der Umfang der bezeichneten Bezirke für Decanate viel zu klein ſei(man ſehe z. B. die sedes in Heidelbach, Winnerod oder Frankenau), und 2) daß, mit einer einzigen Ausnahme, an allen dieſen Orten, ſelbſt in Alsfeld, wo man doch am erſten einen Archipresbyter vorausſetze, immer nur Pfarrer, aber keine Landdechanten erſcheinen. Um ſeine Annahme, daß die sedes nur Pfarreien ſeien, zu ſchützen, weiſ't Schmidt den Einwand ab, daß ja doch das Würdtwein'ſche Verzeichniß mancher sedes Orte zurechne, die zur Zeit ſeiner Abfaſſung zweifellos ſchon eigne Pfarrer hatten.Denn nicht ſelten, ſagt er, war es der Fall, daß, wenn Tochterkirchen eigne Plebane bekamen, dieſe doch in einer gewiſſen Abhängigkeit von dem Pfarrer der Mutterkirche, namentlich in Hinſicht auf die Sendverhältniſſe, blieben. Dieſer letztere Satz iſt an ſich ganz richtig, würde aber, ſofern die sedes alſo gewiſſermaßen zu Mutterkirchſprengeln gemacht werden ſollen, den berührten Einwand nur dann entkräften, wenn alle unter einer sedes aufgeführte Pfarrkirchen ſich wirklich auch als früher mit der sedes verbundene Tochterkirchen erwieſen. Dieſes iſt aber keineswegs der Fall. Die Kirche von Zell z. B.(eingeweiht 825) iſt ſicherlich keine Tochterkirche des erſt weit ſpäter vorkommenden Kirtorf, und doch erſcheint ſie in dem Verzeichniſſe unter der sedes dieſes Ortes. Eben ſo wenig iſt irgendwo die Spur eines Filialverhältniſſes zwiſchen Oberrod oder Romrod zu Kirtorf anzutreffen. Die Aufklärung der Sache muß alſo anderswo geſucht werden.

Ein etwas genauerer Blick auf das ſogenannte Archidiaconatsverzeichniß zeigt, daß dasſelbe lediglich ein Hebregiſter für Synodalgefälle im Archidiaconat iſt. Nach dieſer Beſtimmung ſind darum auch Inhalt und Eintheilung desſelben bemeſſen; mit der Gliederung des kirchlichen Organismus als ſolchen hat es nichts zu thun. Kein Ort iſt unter einer sedes genannt ohne Hinzufügung der Sendgefälle, die er zu entrichten hat; iſt an einem Orte nichts zu heben, ſo kommt er gar nicht vor, wie z. B. Homberg an der Ohm, Bernsburg, Arnshain, Liederbach, Winnen u. a. Die einzelnen Dörfer ſtehen im Regiſter nicht nach ihrer Zugehörigkeit zu einem und demſelben Kirchſpiel zuſammen, ſondern ſind oft durch Namen aus anderen Kirchſpielen weit von einander getrennt, wie Romrod und Oberrod, Zell und Billertshauſen; die Pfarrer längſt vorhandener Kirchen werden nur dann erwähnt, wenn ſie Sendgebühren zahlen oder erhalten. Dieſem entſpricht auch, daß ſelbſt einzelne Güter und Perſonen im Regiſter erſcheinen, wenn ſie leiſtungspflichtig ſind, wie z. B. unter Alsfeld ein Konrad von Leußel, der ein Malter Hafer gibt.

²) Dioeces. Mogunt. III. 250 ff.

³) Wenck Bd. II. Abſchn. 4. Ihm folgen hierin Rehm(Handb. der Geſchichte beider Heſſen Th. I. S. 43), Phil. Dieffenbach(Geſch. von Heſſen S. 26), bei welchem nur irrthümlichDiaconate ſtatt der Decanate angeführt werden, und Nebel(Schwert u. Siegel der St. Alsfeld, a. a. O. S. 3). Letzterer hat ſehr geirrt, indem er meint, das St. Jakobsſtift zu Mainz habe über Alsfeld das Archidiaconat geführt, und dieſes ſei 1247 an das Kloſter St. Stephan und Johannis übergegangen. Zu St. Johannes hat Alsfeld niemals in irgend einer Beziehung geſtanden, und die Beziehungen zu St. Jakob betrafen das Archidiaconat nicht, ſondern waren, wie wir oben geſehen haben, ganz anderer Art.

4) Geſch. v. Heſſen I. 193. In dem aus Schmidt's Nachlaß von Steiner mitgetheilten AufſatzeZur Geſchichte der Herrn von Romrod(Archiv f. d. Heſſ. Geſch. B. III. Heft 1 Nr. VI) werden indeſſen die sedes wieder als Decanate behandelt. 1