Druckschrift 
[Beginn] (1861)
Entstehung
Einzelbild herunterladen

13

auszuüben: es ernennt vermöge dieſes Rechts den Canonicus Emircho dictus Judaeus zum Pfarrer daſelbſt, das Archidiaconat inveſtirt den Ernannten und der Erzbiſchof Werner beſtätigt ihn ²). Es findet ſich aber nirgends, daß Emircho auch wirklich aufgezogen wäre. Das Patronat nahmen die Landgrafen eben ſo gut in Anſpruch, wie das Territorialrecht, und übten es unbekümmert um das Jakobskloſter. Nach Rudolph's I Tod blieb der Kaiſerthron zehn Monate lang ledig. Man konnte über den Nachfolger nicht einig werden. Endlich ſetzte Erzbiſchof Gerhard von Mainz den armen Grafen Adolph von Naſſau durch, deſſen unbedingte Ergebenheit ihm verbürgt ſchien. Vierzehn Tage vor Adolph's Wahl erſchien nun der Vorſtand des Jakobskloſters vor dem erzbiſchöflichen Gerichte von Mainz(judices sanctae Moguntinae sedis) und ließ eine beglaubigte Copie(Transſumt) von einem Schriftſtücke ausfertigen, worin Pfalzgraf Konrad und deſſen Gemahlin Irmengard bekennen, daß ſie das Eigenthumsrecht an ihrempredium Adilſvelt, welches ſie nach Vernunft und Recht(rationabiliter et juste) beſeſſen, um ihres Seelenheiles willen an das Stift St. Jakob zu Mainz übergeben haben ¹⁰). Pfalzgraf Konrad hatte von 1156 bis 1195 regiert. Dieſe Vergangenheit war lange genug, um ohne große Gefahr etwas hinein verlegen zu können. Es läßt ſich nicht verkennen, daß das Kloſter dieſe Copieertheilung nur zu dem Zwecke erwirkte, um aus der Schenkung des ehemaligenPrädiums⸗ ſeine inzwiſchen auf den Erzbiſchof übertragenen Rechtsanſprüche auf das nunmehrige oppidum Alsfeld darzuthun.

Bodmann 1¹¹) will ſich von der handgreiflichen Unächtheitbeider Actenſtücke(d. h. wohl der Transſumtionsacte und auch der ihr einverleibten Urkunde), von welchen man ihm ſogar dieUrſchriften vorlegte, überzeugt haben. Bei der unklaren Weiſe, in welcher er ſich hierüber ausſpricht, iſt indeſſen weder zu erkennen, ob ſein Urtheil mehr auf den Inhalt, oder auf die Form der Actenſtücke ſich gründet, noch auch, ob es die Schrift von 1292, oder die angebliche Urkunde Konrad's iſt, welche er als gefälſcht betrachtet. Früherhin hatte man zu Mainz unter dem praedium Adilsfelt(in Abſchriften ſteht auch Ailfelt) gemeinhin das im Rheingau gelegene Elfeld verſtanden; ſeit Würdtwein aber hatte man es auf Alsfeld bezogen. In Alsfeld aber, meint Bodmann, habe Pfalzgraf Konrad ſo wenig etwas zu ſuchen gehabt, als in Elfeld. Dieſes kann ſchon zugegeben werden ¹²), ohne daß darum das Ganze entſchieden iſt.

Ich muß bezweifeln, daß Bodmann das wirkliche Original in Händen gehabt habe; er würde ſonſt nicht Adilfelt, ſondern. Adilffelt geſchrieben haben. Das Original befindet ſich gegenwärtig im Staatsarchive zu Darmſtadt. Ich habe es geprüft und keine Kennzeichen der Unächtheit daran gefunden. Daß die Haarſtriche etwas verblichen oder röthlich ſind, während die Grundſtriche ſchwärzer erſcheinen, kann nicht verdächtig ſein; es deutet höchſtens auf ein ſpäteres Auffriſchen der letzteren hin. Das anhängende Siegel iſt wohlerhalten. Wenn wir nun die Transſumtionsacte von 1292 als ächt anerkennen zu müſſen glauben, ſo iſt es doch nicht dasſelbe mit dem ihr einverleibten Schriftſtücke. Dieſes iſt ein geſchmiedetes Machwerk, dergleichen der Klerus des Mittelalters, wo es ſeinen Zwecken diente, anzufertigen nicht ſehr verſchämt war. Man weiß, daß ſelbſt den berühmten Erzbiſchof Hincmar von Rheims der

*) Original im St. A. Abgedruckt bei Baur, Heſſ. Urk. S. 104.

¹⁰) Bei Würdtwein III. 279 findet ſich ein etwas ungenauer Abdruck. Wir geben in der Beilage I den Text nach dem Original im St. A..

¹¹) Rheingauiſche Alterthümer, Abtheil. I. S. 131.

¹²) Konrad ſelbſt war ein Hohenſtaufe, ſeine Gemahlin Irmengard eine Tochter des Grafen von Henneberg (Walther, im Arch. f. Heſſ. Geſch. II. S. 145); weder von den Staufen, noch von den Hennebergern iſt, meines Wiſſens, ſonſt irgend eine Begüterung in Oberheſſen behauptet worden.