Druckschrift 
[Beginn] (1861)
Entstehung
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Aus demjenigen, was ſich gegen die Mitte des 15. Jahrhunderts zwiſchen dem Landgrafen und dem Abte begab, iſt jedenfalls nicht auf eine uralte Zugehörigkeit irgend einer Art, in welcher Alsfeld zu Fulda geſtanden hätte, zurückzuſchließen. Ueberhaupt finden ſich zwiſchen Alsfeld und Fulda nähere Beziehungen in weit geringerem Maaße, als man bei der Nähe und dem Anſehen der Bonifaciusſtadt erwarten dürfte. Fuldiſche Zehnten kommen dort nur wenig vor, Schenkungen und Stiftungen wandten ſich immer lieber den Johannitern zu Grebenau, den deutſchen Herren zu Marburg oder dem Kloſter Haina zu.

Wie Alsfeld im fünfzehnten Jahrhundert wirklich fuldiſches Lehen geworden iſt, ſo war ihm ſchon im dreizehnten zugedacht geweſen, mainziſches Eigenthum zu werden. Es iſt bekannt, wie in jener Zeit die Erzbiſchöfe von Mainz jeden Anlaß benutzten, um in Heſſen ihre Territorialgewalt weiter auszubreiten. Ganz beſonders günſtig war die Gelegenheit, als nach dem Erlöſchen des thüringiſchen Mannsſtammes ſich der Erbſtreit zwiſchen den Häuſern Brabant und Meißen erhob. Bei den Schwierigkeiten, mit welchen die thatkräftige Sophie zu kämpfen hatte, um die Rechte ihres Sohnes Heinrich I zur Geltung zu bringen, gelang es den mit Bann und Interdict freigebigen Erzbiſchöfen Gerhard und Werner in der That, wenigſtens ihre Lehnsherrlichkeit über die bisherigen Gränzen hinaus auszudehnen. In dem Vergleiche von 1263 bequemte ſich Heinrich, um nur endlich einmal zur Belehnung mit dem Landgericht Maden und deſſen Umgebung zu gelangen, ſeine eignen, durch Erbſchaft überkommenen Städte Grünberg und Frankenberg dem Stifte Mainz für ewige Zeiten als Lehen aufzutragen; er ließ ſich ferner gefallen, daß auch Melſungen und andere als zweifelhaft oder beſtritten bezeichnete Orte in das Lehnsverzeichniß aufgenommen wurden; er willigte endlich ein, daß auch noch weiter nachgeforſcht werden ſolle, ob und wie weit außerdem noch andere Objecte in den mainziſchen Lehnsnexus gehörten ¹).

Auch Alsfeld war gleich Anfangs in den Vergrößerungsplan aufgenommen, nur daß man hierbei die Lehnsfrage aus dem Spiele ließ und direct auf den Beſitz der Stadt losſteuerte. Wir finden hierüber Folgendes. Kaum hat der letzte der thüringiſchen Landgrafen, Heinrich Raspe, auf ſeinem Schloſſe Wartburg die Augen zugethan(17. Februar 1247), ſo ſtellt das Kloſter St. Jakob zu Mainz eine Urkunde folgenden Inhalts aus: Die Stadt Alsfeld gehöre von Alters her und von Rechtswegen ihm an, dieſes Recht ſei aber ſeit geraumer Zeit von einigen Landgrafen(alſo den thüringiſchen) in der Stadt ſelbſt geſtört worden, und das Kloſter trete nun ſein geſammtes Recht über dieſelbe nebſt dem Patronate und allen Appendenzen innerhalb und außerhalb an den Erzbiſchof Siegfried und die Kirche von Mainz dergeſtalt ab, daß dieſe ihm für die Stadt eine von benannten Perſonen zu beſtimmende Vergütung zu leiſten haben. Dieſe Abtretungsurkunde und der vom Domcapitel ausgeſtellte Entſchädigungs⸗ revers ſind beide vom 19. März 1247 5).

Es iſt zu beachten, daß das Jakobskloſter nicht von einem jemals ausgeübten wirklichen Beſitze, ſondern lediglich von alten Rechtsanſprüchen redet, die es überträgt. Um ſo auffallender iſt es, daß es gar nicht erwähnt, worauf ſich dieſe gründen. Man ſcheint dieſelben doch für's Erſte nicht für erweislich genug gehalten zu haben, um ſie ſofort geltend zu machen. Während Grünberg, Frankenberg und andere Orte in den Kämpfen Heinrich's mit Mainz der Lehnsherrlichkeit der Erzbiſchöfe verfallen, iſt von Alsfeld keine Rede. Aber man nähert ſich dem Ziele auf Umwegen. Im Jahre 1276, als Landgraf Heinrich noch in der von Mainz über ihn erwirkten Reichsacht lebte, macht das Jakobskloſter den Verſuch, das doch bereits von ihm abgetretene angebliche Patronatsrecht über Alsfeld in eignem Namen

7) Gudenus I. 702 u. 707. ³) Beide bei Würdtwein III. 278. 279, die erſtere auch bei Kuchenbecker II. 232.