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[Beginn] (1861)
Entstehung
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Um ſo auffallender iſt es, wenn Weſſel in ſeinem heſſiſchen Wappenbuche, ſelbſt auf den Grund jener lateiniſchen Verſe, den rothen Löwen in ein ſchwarzes Feld geſtellt wiſſen will. Hierin wird er nur etwa von Karl Dieffenbach überboten, der, indem er die Untreue des Ueberſetzers rügt, ſeinerſeits folgende Ueberſetzung vorſchlägt:

Hier ſieht man einen Leuen kühner Art Im ſchwarzen Feld, mit blau und roth gepaart 14).

In dem Wappenveſen iſt die urſprüngliche Bedeutung des Schildes als eines Waffenſtückes und die Gleichberechtigung des Schwertes neben ihm nachgerade hinter die dem Schilde zugewieſene Beſtimmung, für die Erkennungszeichen des Hauſes und der Familie gleichſam Feld und Rahmen zu ſein, ganz zurück⸗ getreten. Der Helm im Wappen dient vornehmlich als Träger der Standesabzeichen; das Schwert, weil es keine Unterſcheidungsmerkmale trägt, wurde ſo gut als gänzlich beſeitigt. Da, wo es, wie in Alsfeld, beibehalten ward, macht es, wenn man ſich nicht die Art der Entſtehung dieſes Wappens gegenwärtig hält, beinahe den Eindruck eines auffallenden Nebenwerks, das nicht zu Schild und Helm gehöre; man iſt verſucht, ihm eine gewiſſe Selbſtſtändigkeit beizumeſſen und nach ſeiner beſonderen Bedeutung zu fragen. Es will mir ſcheinen, daß in dieſem Wappenſchwerte und in der ſitzenden Mannesfigur des großen Inſiegels, der einzigen in Heſſen, die Keime zu ſuchen ſeien, aus welchen die Fabel von Karl d. G., ſeinem Schwerte und Alsfeld's oberſtem Landgerichte, deſſen Zeichen das Schwert geweſen, hervorwachſen konnte. Gerſtenberger's Chronik ſtempelte, was früher vielleicht nur Einzelne zur Erklärung abweichender Erſcheinungen herausgeklügelt hatten, zur allgemein geglaubten Geſchichte; und war der Glaube einmal da, ſo ließ ſich leicht wohl auch ein alterthümliches Schwert finden, das man als das wiedergefundene zur Feier der einſtigen Größe im Saale des Rathhauſes aufhängen konnte. Doch ſind dieſes natürlich nur Vermuthungen, auf die ich ſelbſt weiter kein Gewicht lege; ſie können fallen, ohne daß darum Karl's des Großen der Stadt erwieſene Auszeichnungen zur hiſtoriſchen Wahrheit werden.

IV. Territorial⸗ und Lehnsverhältniſſe.

Alsfeld hat, ſoweit ſeine beglaubigte Geſchichte hinaufreicht, nie einer anderen Herrſchaft als den Herren des Landes Heſſen angehört. Es fragt ſich nur, ob dieſes ein Patrimonial⸗, oder ein Feudalbeſitz war. Brower, in ſeiner Geſchichte von Fulda, nennt Alsfeld ein oppidum origine Fuldanum. Dieſe Behauptung des fuldiſchen Jeſuiten, der ſich weder durch hiſtoriſche Treue, noch durch Gründlichkeit empfohlen hat, bietet eben ſo wenig einen beachtenswerthen Anhalt, als das Verfahren Schannat's, der in der von ihm entworfenen Charte des alten Buchoniens Alsfeld ohne Weiteres in die fuldiſchen Gränzen gezogen hat. Doch iſt Beiden oft nur allzu bereitwillig geglaubt worden ¹). Wir müſſen, um über Alsfeld's Verhältniß zu Fulda klar zu werden, die Epochen wohl unterſcheiden. Allerdings hat es einen Zeitpunkt gegeben, von welchem ab die Landgrafen von Heſſen bei Thronwechſeln ſtets auch Alsfeld und die benachbarte Altenburg als fuldiſches Lehn anerkannt und die Lehnserneuerung deshalb entgegengenommen haben. Dieſer Zeitpunkt lag in der Mitte des fünfzehnten

¹4) Geſchichte der Stadt Alsfeld, S. 23.

¹) Auch Schmidt(Geſch. des Gr. Heſſen, I. 206) nennt mit Berufung auf Schannat. Clientel. Fuld. p. 207. 208 Alsfeld ohne weitere Unterſcheidung ein fuldiſches Lehen.