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[Beginn] (1861)
Entstehung
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wird zweifeln, daß der Reiter hier, wie auf den größeren Reiterſiegeln überhaupt, den Landesherrn vorſtellt, in unſerem Falle alſo Heinrich das Kind. Nun aber unterſcheidet ſich, abgeſehen von dem Mangel der Krone, die indeſſen auf andern Siegeln der Stadt wirklich vorkommt, dieſes grünbergiſche Siegel von dem gleichzeitigen von Alsfeld durch weiter nichts, als durch den Gegenſtand, auf welchem die Figur ſitzt: das eine zeigt den Fürſten auf ſeinem Stuhle, das andre zeigt ihn zu Roß; die Attribute ſind vollkommen dieſelben, und in den beiden mit Sorgfalt ausgeführten Geſichtern wird ſich ſogar eine gewiſſe Uebereinſtimmung kaum verkennen laſſen. Dem Reiter fehlt, um vollkommen gerüſtet zu ſein, nur der Helm, was offenbar zum Zwecke hat, die Züge deſto freier zu geben. Ein flüchtig gearbeitetes Reiterſiegel der von Heinrich dem Kinde durch Kauf erworbenen Stadt Gießen zeigt einen geharniſchten Mann mit dem Löwenſchilde und einer Lanze; der geſchloſſene Helm iſt mit Büffelhörnern geziert, die Pferdedecken tragen gleichfalls Löwen 6). Auch hier wird man über die Beziehung des Reiters auf den Landgrafen nicht zweifelhaft ſein. Dieſes alles zuſammengehalten, bin ich es eben ſo wenig über die fürſtliche Figur auf dem Siegel von Alsfeld. Sie ſtellt Heinrich den Erſten vor, der außerdem namentlich auch Frankenberg ein Siegel mit ſeinem Löwen verliehen hat. Bald Gunſt, bald begreifliche Politik war es, wenn der Fürſt einer Stadt erlaubte, ſeine Wappenfigur oder ſein ganzes Bild in ihrem Siegel zu führen; die Verwilligung des Bildes aber ſammt allen Attributen gab jedenfalls den größeren Vorzug.

Bequemlichkeit der Handhabung und Erſparniß des Wachſes führten bald für den täglichen Geſchäfts⸗ gebrauch zur Verkleinerung der anfänglich ſehr großen Siegel. Bei der techniſchen Unvollkommenheit der Arbeiter erheiſchte dann der beſchränktere Raum auch eine verminderte Zahl der aufzunehmenden Gegenſtände. Die kleineren Siegel wurden alſo Auszüge der größeren. Das Bild des Mannes und das des Roſſes fielen weg, die Attribute aber blieben entweder ſämmtlich, oder zum Theil. Regelmäßig blieb die Schildfigur, als das Weſentlichſte, nicht immer der Schild ſelbſt. Es iſt nämlich ein Irrthum, wenn man annimmt, daß in Städtewappen die Hauptfigur immer nur auf der Fläche eines Schildes erſcheinen könne. Ein Beiſpiel vom Gegentheil haben wir an einem zweiten Siegel der Stadt Gießen, das, obgleich es ganz in den Größeverhältniſſen der ſogenannten kleinen Siegel gehalten iſt, dennoch die Aufſchriftsigillum maius führt. Auf der freien Fläche des Petſchafts ſchwebt unter einer Mauerkrone der geflügelte Buchſtabe G, aus welchem ein Löwe hervorſpringt. Ein Schild iſt nicht vorhanden.

Das kleine Siegel von Alsfeld mit der Umſchriftsigilum opidi Alsfelt ad causas ſetzt ſich zuſammen aus einem oben rechts geneigten Schilde mit dem gekrönten Löwen, einem von Büffelhörnern mit Blattſtengeln überragten Helme und einem aufgerichteten blanken Schwerte. Das Schwert iſt in Größe und Stellung ſo gehalten, daß es nicht als bloßes Nebenwerk erſcheint; es bildet mit Helm und Schild zuſammen eine Gruppe*). Verglichen mit dem großen, reſumirt alſo das kleine Siegel zwei Attribute desſelben ganz treu und weicht nur in dem dritten, der Fahne, ab, für welche es, vermuthlich weil hier keine Geſichtszüge freizulaſſen waren, den dort fehlenden Helm eintreten läßt. Hier wie dort zeigen ſich alſo die Embleme und Attribute des Fürſten, der die Stadt mit dem Siegel beſchenkt hat.

Im Ganzen habe ich das große Inſiegel ſelten angetroffen, und aus den wenigen Urkunden, die es tragen, läßt ſich nicht erkennen, daß der Gebrauch desſelben ſich an beſtimmte Regeln gebunden habe. Es hängt eben ſo gut an der Acte eines unbedeutenden Rentenverkaufs(1486)), wie an dem feierlichen Creditiv eines Collectors, den die Stadt 1657 ausſandte, um wegen der im dreißigjährigen Kriege

6) Abgebildet bei Günther a. a. O. *) Abgebildet bei Günther a. a. O.. 8) Original im St. A. 3