2 er ſelbſt erſt um Karls d. G. Zeit wieder etwas zu erwähnen weiß, was aber nicht beſſer begründet iſt, als ſeine erſte Angabe.
Der genannte Kaiſer ſoll nämlich das höchſte Landgericht zu Heſſen an der Löhne(Lahn), das bis dahin zu Alsfeld ſeinen Sitz gehabt, nach Frankenberg verlegt haben, von wo dasſelbe dann ſpäterhin nach Marburg gekommen ſei ²). Auch mit dieſer Behauptung ſteht Gerſtenberger ohne Gewährsmann, wie ohne Wahrſcheinlichkeitsgründe da. Er ſetzt zwar hinzu, daß Karl denen von Frankenberg gleich denen von Alsfeld das Schwert über's Blut zu richten gegeben habe; damit iſt aber nur eine Behauptung zu einer anderen gefügt, und zwar nicht einmal eine mit derſelben verträgliche. Denn wie reimt es ſich, daß der Kaiſer einer Stadt, die den Blutbann bereits gehabt hat, das Zeichen desſelben erſt in dem Augenblick verleiht, wo er ihr den genoſſenen Vorzug abnimmt, um ihn auf eine andere zu übertragen? Freilich wird noch heute im Saale des Rathhauſes zu Alsfeld ein Schwert aufbewahrt, das Jedermann das Schwert Karls des Großen nennt. Es iſt als ſolches von dem Geſchichtſchreiber Winckelmann auch in Verſen gefeiert worden ³). Wer aber dieſe Waffe genauer betrachtet, wird ſchwerlich etwas anderes daran erkennen, als daß ſie eben ein Schwert iſt, und zwar ein ſolches, das, ſeiner ganzen Beſchaffenheit nach zu urtheilen, ohne allen Zweifel nicht in die Zeit des angeblichen Gebers hinaufreichen kann. Nebel, der dieſem Schwerte einen eignen Aufſatz gewidmet hat ⁴), verwirft zwar die Sage von Karl, glaubt aber aus den auf der Klinge eingegrabenen Figuren herausgebracht zu haben, daß es von Kaiſer Lothar von Sachſen dem Richter der Stadt Alsfeld verliehen worden ſei. Ich geſtehe, daß ich in dieſem letzteren Punkte dem gelehrten Forſcher nicht beizuſtimmen vermag und mein Urtheil über die Herkunft des Schwertes bis dahin verſchieben muß, wo eine glücklichere Entzifferung jener Schrift, wenn es anders eine ſolche iſt, Statt gefunden haben wird. Als Beweis für das Alter von Alsfeld wird aber dieſes Schwert vorerſt nicht gelten dürfen.
Nicht nur als bereits im frühen Mittelalter vorhanden, ſondern auch als ſchon ziemlich bedeutſamer Ort würde Alsfeld weiter erſcheinen, wenn es wahr wäre, was Dilich ⁵), Winckelmann ⁶) u. A. berichten, daß nämlich Kaiſer Otto I vor ſeinem Kriegszuge gegen Boleslaus von Böhmen im J. 937 zu Alsfeld neine vornehme Verſammlung und Landtag“ gehalten hätte. Winckelmann beruft ſich hierbei auf Sigebert, Widukind und Thietmar. Schlägt man aber die genannten Chroniſten nach, ſo findet ſich, daß zwar alle drei von dem Zuge gegen Boleslaus, keiner aber von einer Verſammlung zu Alsfeld erzählt. Alsfeld wird von ihnen überhaupt auch bei keiner andern Gelegenheit erwähnt. Vielleicht beruht die ganze Angabe nur auf einer Verwechslung mit Saalfeld, in welchem als einer villa regia unter Otto's I Regierung allerdings mehrmals glänzende Verſammlungen, wenn auch nicht zu dem angegebenen Zweck, Statt gefunden haben).
So vollkommen grundlos nun auch die bisher erwähnten Angaben über Alsfeld's Alter und frühzeitige Bedeutung ſind, ſo haben ſie ſich doch auf langehin einer faſt allgemeinen Geltung erfreut und äußern ſogar noch jetzt eine gewiſſe Nachwirkung. Im Jahre 1530 berichteten alles Ernſtes Bürgermeiſter
²) Frankenberger Chronik, b. Kuchenbecker, Analecta Hass., Collect. V. S. 157.
³) Lobrede der Fürſtlichen Ober⸗Heſſiſchen Statt Alsfeld zu Ehren gedichtet von dem Litterwechsler Stanislaus Mink von Weunshein(Anagramm von Winckelmann's Namen). Gießen 1648.
4) Ueber Schwert u. Siegel d. St. Alsfeld,— im Archiv f. Heſſ. Geſch. Bd. IV, Heft 3, Nr. IX.
5) S. 83..
⁴) Th. VI. S. 162.
*) So bei Widukind II, 15(Pertz V. 442), Thietmar I. II(b. Pertz V. 747), Ekkehard Chron. b. Pertz VIII. 185. Annal. Saxo, b. Pertz VIII. 602.


