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In diese Lage der Dinge griff ein Schreiben des Direktors Dr. Winterstein entscheidend und klärend ein. Er äusserte, er wolle vorerst von der Direktorwohnung absehen. Dem Pedellen sei im unteren Stock, in dem ursprünglich die Herrichtung einer Direktorwohnung in Aussicht genommen war, eine Dienstwohnung zu beschaffen. Daraufhin lässt der Stadtrat die geplante Aufführung eines Seiten- baus fallen,„bis das Bedürfnis oder die Erfahrung das Aufgreifen der Verhandlungen wieder nötig machen sollten.“ Das neue Gebäude wird also wohl im Laufe der Monate Mai oder Juni 1843 be- zogen worden sein. Abgesehen von dem Werte des Bauplatzes und von der für das Simon Kolb’sche Haus gezahlten Kaufsumme beliefen sich die Gesamtkosten in runder Summe auf 12050 Gulden.
Der Hof von 207 Fuss Länge und 90 Fuss Breite wurde im Jahre 1843 mit einer Mauer eingefasst und im April 1844 zum Turn- und Spielplatz eingerichtet. Juni 1844 regt Reallehrer Gerlach die Anpflanzung einer Ahorn-Allee an, und 1845 werden die dazu nötigen Mittel im städti- schen Budget vorgesehen. So bietet der Schulhof noch heute einen schönen und schattigen Aufent- halt für unsere Jugend und dürfte bezüglich seiner Lage und seiner sonstigen Vorzüge nicht leicht von einem anderen Schulhofe übertroffen werden. Zu bedauern bleibt nur, dass wegen mangelnden Gefälles das Wasser bei feuchtem Wetter ungefähr in der Mitte des Hofes sich ansammelt und namentlich im Winter die freie Bewegung der Schüler beeinträchtigt.
Da die Dotierung der kleineren Realschulen hauptsächlich aus Gemeindemitteln erfolgte, und sie deshalb mit den lokalen Interessen in innigerer Verbindung standen als die drei‘ Provinzialreal- schulen, so beschloss die Staatsbehörde, den Lokal- und Bezirksbehörden eine grössere Einwirkung auf diese Anstalten einzuräumen, als sie bisher hatten. Am 28. Oktober 1844 wurde daher auch für Alzey die Bildung einer Lokalkommission„provisorisch und bis auf weitere Verfügung“ durch das Ministerium angeordnet. Ihre Konstituierung erfolgte am 5. Dezember 1844 auf dem Stadthause zu Alzey. Zu Mitgliedern wurden ernannt der Grossh. Kreisrat als Präsidierender, der jeweilige Direktor der Realschule und der jeweilige Bürgermeister der Stadt Alzey, den im Verhinderungsfalle der Bei- geordnete zu vertreten hatte. Die ersten Mitglieder waren der Grossh. Kreisrat Müller als Vor- sitzender, Realschuldirektor Dr. Winterstein und Bürgermeister Peerrot, den der erste Beigeordnete Eller vertrat.„Diese Lokalkommission hat die nächste Aufsicht über die Realschule zu führen und zu ihren Rechten und Pflichten gehört, die Interessen der Anstalt in jeder Beziehung unter Weg- räumung der obwaltenden Hindernisse nach Kräften zu wahren und zu befördern und zu diesem Ende von allem, was die Anstalt betrifft, somit auch von den Leistungen der Lehrer und den Fortschritten der Schüler Kenntnis zu nehmen. Zu diesem Behufe ist der Lokalkommission namentlich das Budget, sowie der Lektionsplan jedesmal zur Einsicht und Beratung vorzulegen, und wird dieselbe wegen aller wesentliche Interessen der Anstalt berührender Punkte stets mit ihrem Gutachten gehört werden. — Wenn auch diese Lokalkommission der Realschule gegenüber die Eigenschaft einer wirklich vor- gesetzten Behörde nicht hat, ihr namentlich eine eigentliche Disziplinargewalt gegen dieselbe nicht zusteht, so hat dieselbe doch das Recht und die Verbindlichkeit, gegen Lehrer, welche ihre Pflichten nicht erfüllen, mit Vorstellungen und Ermahnungen vorzuschreiten, sowie sich zu bemühen, die sich bei der Anstalt etwa ergebenden Kollisionen und Anstände im Wege der Güte auszugleichen und zu beseitigen.“
Als im Jahre 1848 die Kreisämter aufgehoben worden waren, wurde der Kreis Alzey zuerst der Regierungskommission in Mainz und dann der Regierungskommission in Worms zugeteilt, und die Berichte der Lokalkommission wurden an diese Behörde gerichtet. Am 9. Januar 1850 wurde Kreisgerichtspräsident Stephani zu Alzey zum vorsitzenden Mitgliede der Lokalkommission ernannt. An seine Stelle tritt am 9. Mai 1854 der Grossh. Kreisrat Hallwachs als Vorsitzender der Lokal- kommission, da die Regierungskommissionen aufgehoben, und die Kreisämter vom 1. August 1852 an wieder eingesetzt worden waren.


