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Ein Schullehrer Director, oder Rector, wäre, und die deutsche Sprache, die Rechtschreibekunst, und das Briefeschreiben lehrte; sodann Zween Schullehrer für die christliche und Sittenlehre, bürgerliche und häusliche Pflichten, Zween Schullehrer für die vollkommene Uebung im Schreiben, im Zeichnen, und in den Kenntnissen der Naturlehre, ernannt würden.
§ 151. So wenig es in den Knabenschulen gestattet werden kann, dass ein Lehrer 50, Zahl der
70 oder mehrere Kinder unter seiner Lehre und Autfsicht habe, ebenso wenig kann dieses auch in den weiblichen Realschulen(es betreffe nun a) den Gegenstand der wissenschaftlichen Erkenntnisse oder b) jenen der Handarbeiten) mit zZweckmässigem Erfolge bestehen. In Rücksicht des ersten Gegenstandes ward die Erklärung schon oben gegeben(§ 50.). In Ansehung der Handarbeiten aber, welches(§ 149) der zweite Gegenstand ist, wird es sich vielleicht bei der Ausfürung zeigen, dass noch weit mehrere Lehrerinnen, als Lehrer in den Knabenschulen, angestellt werden müssen, wenn es anders darum zu thun ist, dass die Mädchen eine solche Fertigkeit in den verschiedenen Arten ihrer Arbeiten erreichen sollen., wodurch sie einst ihre Versorgung oder Unterhaltung mit Zuversicht erwarten können. Es giebt überall viele von Noth und Mangel sehr bedrückte Witwen und andere Weibspersonen, welche von keinem anderen Gewinnste leben, als den sie täglich von den Eltern solcher Kinder erwerben, die sie in den Nähe- und Putzarbeiten, im Stricken, Knöpfen etc. unterrichten. Und dennoch wird man unter diesen sehr wenige finden, welche auf einmal mehr als 10, oder höchstens 12 Mädchen in die Lehrstunden annehmen. Obschon ihnen eine grössere Anzahl einen ergiebigeren Gewinnst verschüfe, so wagen sie es doch nicht, wenn sie mit ihrem Unterrichte einigen Ruhm zu verdienen ge- denken, über allzu viele Kinder die gehörige Aufsicht auszubreiten, eines jeden seine Arbeit mit genauem Augenscheine zu prüfen, jedem die Verbesserungen seiner Fehler deutlich zu er- klären, und sich bei eines jeden seiner Stelle(wie es hier weit nothwendiger dann bei den Knaben-Uebungen ist) als eine kritische Zuschauerinn aufzuhalten. Es könnte in diesem Be- trachte leicht zutreffen, dass für 400 Mädchen 20 Lehrerinnen erfoderlich wären, deren jede 20 Kindern ihre Unterweisungen gäbe. Da aber auch diese Zahl einer Lehrerinn zu stark scheinen möchte: so käme es darauf an, dass unter 20 Töchtern sich etwa 4 befänden, die sich in der 1. Klasse ihrer Arbeiten z. B. im Spinnen, durch eine besondere Anwendung, her- vorgethan bätten: diese dienten nun der Lehrmeisterinn im Unterrichte der übrigen so lang zur Hilfe, bis wieder 4 andre in dieser Arbeit einen Vorzug erhielten. Hierauf gingen die 4 ersteren, samt denjenigen, welche durch ihre Beihilfe das Spinnen z. B. vollkommen begriffen, zu einer schwereren Klasse über, und so würde, auf gleiche Weise, von Stufe zu Stufe ge- schritten. Die Geschickteren rückten immer voran, ohne in ihrem Fortgange durch das Zau- dern derjenigen aufgehalten zu seyn, welche die Lehren härter begreifen.
§ 152. Bei alle diesem wäre das Erwünschlichste, wenn man, in der weiblichen Schule auch für die Sittenlehre und andre wissenschaftlichen Kenntnisse Weibspersonen, statt der Männer, zum Lehramte rufen könnte. Viele Hundert Köpfe und Herzen des männlichen Ge- schlechtes sind schon oft von tugendhaften und klugen Müttern, Muhmen, Schwestern, und sogar auch von Gattinnen, mit bester Wirkung gebildet worden— warum sollten sich also Weibspersonen nicht am besten dazu schicken, junge Geschöpfe ihres eigenen Geschlechtes zu bilden? Es würde von ihnen die Lehre mit mehrerer Neigung angenommen, auf eine dem Ges chmacke dieses Geschlechtes angemessenere Weise eingeflösset, überhaupt aber auch mit
Lehrerinnen.
Lehrerinnen verdienen an der Mädchen- schule den Vorzug.


