Druckschrift 
[1] (1873)
Entstehung
Einzelbild herunterladen

26

der Ordnung, dasz der, welcher die Ehre der Kirche zu verringern suche, auch seinerseits die Ehre verliere, die er zu haben scheine. Und weil er denn, so schlieszt er, als Christ ver- schmäht zu gehorchen und sich nicht zu Gott bekehrt, den er verlaszen hat, weil er Umgang mit Gebannten hat und viele strafbare Handlungen begangen hat¹), weil er meine Ermahnungen verachtet und sich von der Kirche separiert und dieselbe zu spalten sucht: so banne ich ihn mit der Feszel des Anathems, damit die Völker es wiszen und billigen, dasz Du bist Petrus, und dasz auf diesen Felsen²) der Sohn des lebendigen Gottes seine Kirche erbaut hat und dasz die Thore der Hölle nichts über sie vermögen werden.

Im Anfange des Anathems zieht Gregor die Folgerung, dasz ihm, weil er nicht etwa aus Ehrgeiz, sondern vom Volke gezwungen zur päbstlichen Würde gelangt sei, nun auch unbedingt die gesammte Christenheit gehorchen müsze. Aber auch dieser Gehorsam hat seine be- stimmten Grenzen. Im Vertrauen auf die ihm übertragene Schlüszelgewalt spricht er nun den Bann über den König aus. Doch zunächst untersagt er dem Könige die Regierung und entbindet die Unterthanen vom Eid der Treue und verbietet ihnen, ihm als einem Könige zu dienen. Nach welchem Rechte, fragt man, und aus welcher Machtvollkommenheit thut er dieses? Ein Recht hat er dazu durchaus nicht und diese Handlung ist geradezu eine stratbare. Es werden hier zwei sehr verschiedene Dinge mit einander vermengt, nemlich den König zu bannen und ihm das Reich zu nehmen. Mochte man immerhin damals glauben, der Pabst habe ein Recht den König zu bannen; nimmermehr hatte er eins, einen König abzusetzen oder dessen Unter- thanen vom Eid der Treue zu entbinden. Der Bann konnte nichts anderes als eine kirchliche Censur sein ohne politische und bürgerliche Folgen. Aus demselben Grunde konnte nicht gesagt Werden, wie schon oben erwähnt, der König sei schuldig, weil er in amtlichem Verkehr mit den getrennten Räten blieb. Und warum wird der König gebannt und ihm die Regierung untersagt nach den Worten der Bannformel?

1) Weil er mit Excommunicierten umgeht; davon habe ich gesprochen.

2) Weil er multas iniquitates gethan hat; was waren das für welche? Die Verleumdungen der Sachsen, die der Pabst, ohne die Sache zu untersuchen, als baare Münze annahm.

3) Weil er des Pabstes Ermahnungen verschmäht hat; also deswegen nimmt man einem Könige das Reich und entbindet die Unterthanen vom Eid der Treue?

4) Weil er die Kirche hat spalten wollen: d. h. weil er in der Investiturangelegenheit nicht vollkommen dem Pabst willfahren wollte. 2

Wenn man das alles erwägt, so kann man kaum anders sagen, als dasz ein Misbrauch mit der geistlichen Strafgewalt getrieben wurde, als am 22. Februar 1076 der Pabst in der Salvatorkirche zu Rom das Anathem: Beate Petre, apostolorum princeps über Heinrich aussprach.

Bei Paul von Bernried lesen wir nun am Schlusze des Anathems 3): Post haec misit ad diversos epistolas, idem anathema et causas ejus manifestantes, ex quibus has duas interponere praesenti opusculo curamus. Und nun folgt:

1) Der Brief Audistis fratres carissimi und 2) Der Brief Audivimus quosdam, welch letzteren wir bereits genauer analysiert haben.

1) Multas iniquitates faciendo. 2) Nach der Eesart hanc, sonst tuam. 3) Watterich I p. 516 u. 517.