Druckschrift 
[1] (1873)
Entstehung
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5) Die Beschuldigung Gregors wegen unerlaubten Umgangs mit Mathilde war eine Brand- fackel, die aus leidenschaftlicher Erregung hervorgieng, und entbehrt eines jeden realen Grundes.

6) Die getadelte Weiberregierung ist auf eine sehr unschuldige Sache zurückzuführen, indem Gregor mit Beatrix, Mathilde und Agnes in einer Weise verkehrte, die durchaus tadellos war, und weil er sich politisch nicht von ihnen bestimmen liesz.

Was also bleibt übrig als Hauptbeschuldigung? Die unrechtmäszige Wahl Gregors mit dem, was damit in Verbindung steht, und es war durchaus nicht politisch, nach so langer Zeit darauf zurück zu kommen. Der Beschlusz der Bischöfe zu Worms ist also das Resultat leiden- schaftlicher Erregung und nicht ein Document ruhiger und nützlicher Staatsraison.

2) Aehnliches läszt sich von Heinrichs Brief an die Römer sagen und von seinem Absetzungs- decret an den Pabst ¹).

a) Der Brief an die Römer beginnt mit einer nachdrücklichen Betonung der wahren Treue, die Heinrich, wie er hofft, bei den Römern stets finden werde. Sie zeige sich darin, dasz man

gleiche Freunde und gleiche Feinde habe. Und da nun der Mönch Hildebrand so wird Gregor nunmehr genannt des Königs Feind geworden sei, so fordert Heinrich die Römer

zur Feindschaft gegen ihn auf. Dann folgt in kurzem der Inhalt des Briefes an den Pabst. Hierin wird hervorgehoben, dasz Gregor des Königs Erwartungen nicht entsprochen, dasz er sich mehrfacher Eingriffe in des Königs und der Bischöfe Rechte erlaubt und dasz er des Königs Nachsicht und Langmut für Feigheit und Furcht gehalten habe. Dann folgt die Stelle: in ipsum caput insurgere ausus es, mandans quae nosti scilicet ut tuis verbis utar, quod aut tu morereris aut mihi animam regnumque tolleres. Sodann fährt er fort, dasz er dem Drängen der Reichsfürsten nachgegeben habe, indem er die Versammlung derselben zu Worms gehalten ²), dasz von ihnen der Beschlusz der Absetzung Gregors gefaszt und von ihm bestätigt sei. Darum fordere er nun die Römer auf, sich gegen Hildebrand zu erheben, jedoch nicht sein Blut zu vergieszen, sondern ihn, wenn er nicht freiwillig abdanken wolle, zur Abdankung zu zwingen.

Dieser Brief verfolgt, wie deutlich zu ersehen ist, eine aufreizende Tendenz. Wie viel Gewicht auf den Vorwurf zu legen ist, dasz Gregor geäuszert habe, er volle entweder selbst sterben oder Heinrich Leben und Reich nehmen, ist schwer zu entscheiden. Wahrscheinlich hat er in dieser scharfen Faszung nicht stattgefunden, wenn er überhaupt gethan worden ist.

b) Der Brief an Gregor selbst beginnt: Heinricus non usurpatione*) sed pia dei ordinatione rex Hildebrando jam non apostolico sed falso monacho. Dann folgt in der Anklage gegen den Pabst eine Uebertreibung in allgemeinen Redensarten, mit denen nicht viel gesagt ist. Daran reiht sich der Vorwurf, Gregor habe den Episcopat becinträchtigt, habe nach Gunst beim Volk gestrebt, Hochmut und Selbstüberhebung an den Tag gelegt, Heinrichs Langmut für Furcht gehalten und die Drohung ausgestoszen, dasz er ihm das Reich nehmen wolle, gleich als ob er dazu ein Recht habe. Er sei widerrechtlich Pabst geworden und habe

1) Dieselben finden sich Fertz leg. II p. 46 und 47; ſerner bei Bruno(Pertz VII p. 352 und 353) oder Watterich vit. Rom. pont. I p. 377. 379(aus Bruno genommen); speciell der Brief Heinrichs an den Papst sieh Cod. Udalr. ed Jaffé p. 101 und 102. 2) Generalem conventum omnium regni primatum ipsis supplicantibus habui 3) So bei Pertz, dageg. bei Bruno und im Cod. Udalr. usurpative.