Druckschrift 
[1] (1873)
Entstehung
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Canossa führte; und in der That, wenn die Tage von Canossa irgend welchen Tadel verdienen, so fällt dieser nicht auf Heinrich, welcher daselbst die Ehre des Reichs zu retten suchte, sondern auf die Häupter derjenigen, welche ihren gesalbten König in der Stunde der Gefahr allein lieszen).

Aus dem Vorhergehenden ergeben sich nun folgende Fragen und Betrachtungen:

1) Wollte Gregor das Lehensverhältnis der Bischöfe und Aebte durch die Investitur, wie er sie beabsichtigte, ändern und sich königliche Rechte anmaszen? Ich glaube nach allem, was vorliegt, annehmen zu müszen, dasz er dieses damals nicht boabsichtigte. An einem anderen Orte mag dieses weiter ausgeführt und bewiesen werden.

2) Lagen nach der Schrift Audivimus quosdam für Gregor zwingende Gründe vor den König zu bannen? Vorausgesetzt dasz dem Pabste überhaupt das Recht zugestanden werden darf, einen König zu bannen, müszen wir doch gestehen, auch wenn wir alle die Hauptpunkte der Schrift durchgehen und gewiszenhaft abwägen, dasz wir keinen Grund entdecken können, der eine Excommunication des Königs in zwingender Weise gefordert haben würde.

a) Heinrich hat nicht auf die Ermahnungen des Pabstes gehört.

Wir wiszen kaum, welcher Art sie waren und was sie eigentlich zum Gegenstand hatten; möglich, dasz der Pabst in denselben zu weit gieng, möglich, dasz er in der Form dem Könige gegenüber fehlte: kurz, hatte der Pabst bisher Nachsicht gehabt, so konnte er sie auch noch ſerner haben.

b) Heinrich gieng wieder mit den gebannten Räten um.

Hatte Heinrich dieselben als erfahrene Männer, wie einen Eberhard von Nellenburg, im Rate des Reiches nötig, so hatte kein Pabst das Recht, ihn vom geschäftlichen Verkehr mit denselben auszuschlieszen, auch wenn diese im Bann waren, also einer rein kirchlichen Censur unterlagen; am wenigsten hatte der Pabst das Recht, den Konig deshalb in den Bann zu thun. Das letztere konnte geradezu als Misbrauch des Bannes angeschen werden. Das Interesse des Reiches konnte dadurch gefährdet werden, wenn der König seine besten und getreuesten Räte aufgeben sollte, vor allem konnte das Wol des Reiches geschädigt werden, wenn er statt seiner treuesten und brauchbarsten Räte Werkzeuge der Hierarchie in seinen Rat aufnehmen sollte.

1) Ich habe bei dem Briefe Audivimus quosdam den Text zu Grunde gelegt, der sich in den epp. coll. b. Jaffé II p. 535 etc. findet. Zu vergleichen ist dasselbe Schreiben bei Paul v. Bernried Watterich p. 517 521 in derselben Form, desgleichen bei Bruno Pertz Mon. Germ. hist. VII p. 354 356. Auch ist zu ver- gleichen im Codex Udalr. Jaffé p. 109 u. 110 Gregors Brief an Bischof Heinrich von Trident, u. epistol. coll. Nr. 13; ferner das Schreiben Gregors vom 25. Juli 1076(Registr. IV, 1)Gratias agimus wo die inauditae pravitates et diversae iniquitates regis erwähnt werden; ferner die Stelle bei Berthold zum Jahre 1075 von: His compertis domnus papa bis omnino separaret, in der sich eine Abhängigkeit vom Briefe Audivimus quosdam kund gibt; ferner Bernold zum Jahre 1076 und Lambert von Hersfeld Pertz VII p. 241; ferner Giesebrecht III Bd. Anmerk. p. 1130 u. Floto II p. 95 u. 96 in den Anmerkungen. Was die Kritik des Audivimus quosdam daselbst betrifft, so bin ich mit derselben nicht überall einverstanden, indem ich den Brief teilweise anders verstehe. Doch kann ich wegen Mangels an Raum hier nicht auf die Sache weiter eingehn. Was endlich kamberts Angabe an- langt, dasz Gregor den König nach Rom habe vorladen laszen, um sich daselbst wegen seiner Vergehen zu verantworten, so steht diese Angabe isoliert in den Qucllen da, ist in sich unwahr und unhaltbar und gibt einen Beleg, mit welcher Vorsicht dieser Schriftsteller zu gebrauchen ist.