Druckschrift 
[1] (1873)
Entstehung
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offen und entschieden mit dem Pabste zu brechen, und man fragt sich: Wie kam es, dasz dieses Schreiben den König in so ungewöhnliche Aufregung versetzen konnte? Darüber gibt Folgendes Aufschlusz. Am Ende des Briefes heiszt es: Ueber den Inhalt Deines Schreibens werden wir Dir nicht eher eine bestimmte Antwort erteilen, bis Deine Legaten Rabbodi, Adelpreth und Uodescalki zu uns zurückgekehrt sind und uns über das, was wir ihnen mit Dir zu verhandeln anvertraut haben, Deinen Willen mitgeteilt haben. Darnach hatten neben diesem Schreiben die Gesandten noch einen mündlichen Auftrag an den König zu besorgen, und es fragt sich: Welcher Art mag dieser gewesen sein? Den besten Aufschlusz hierüber finden wir in dem Briefe Gregors:»Audivimus quosdam« vom Jahre 1076. Derselbe steht in den Epistolis collect. Gregorii VII Nro. 14 ¹). In diesem Schreiben rechtfertigt sich Gregor wegen der über den König verhängten Excommunication und gibt in der Kürze eine Geschichte des gegenseitigen Verhältnisses. Er sagt, er habe schon als Diacon den König durch Briefe und Boten ermahnt, dasz er sich beszern möge. Diese Ermahnungen habe er als Pabst fortgesetzt. Der König habe Beszerung gelobt aber seine Versprechungen nicht erfüllt. Die schuldigen Räte des Königs seien gebannt worden. Dann erwähnt Gregor des demütigen Schreibens des Königs nach dessen Flucht von der Harzburg und dasz dieser wiederholt ihm und auch seinen Legaten Humbert von Präneste und Gerald von Ostia Beszerung angelobt habe²*). Nach dem Sieg an der Unstrut habe aber Heinrich seine früheren Gelübde gebrochen und die gebannten Räte wieder in seine Gemeinschaft aufgenommen. Nochmals habe Gregor dem Könige epistolas commonitorias geschickt, deren Inhalt kurz angegeben wird und der mit dem obigen Briefe vom 8. December 1075(Jaffé Registr. III, 10 und p. 538) übereinstimmt. Ferner heiszt es: Praeterea misimus ad eum tres religiosos viros, suos utique fideles, per quos eum secreto monuimus, ut poenitentiam ageret de sceleribus suis, quae quidem horrenda dictu sunt, pluribus autem nota et in multis partibus divulgata, propter quae eum non excommunicari solum usque ad condignam satisfactionem sed ab omni honore regni absque spe recuperationis debere destitui divinarum et humanarum legum testatur et jubet auctoritas etc. Hieraus geht also hervor, dasz es die von den Sachsen ausgestreuten und Gregor hinterbrachten Gerüchte und Verleumdungen über Heinrichs sittlichen Lebenswandel waren, welche den Pabst veranlaszten, ohne Beweis der Wahrheit dem Könige verletzende Vorwürfe zu machen und ihm sogar mit der Excommunication zu drohen. Dieses war es also, was die oben genannten Boten dem Könige mündlich zu sagen hatten; und dies war wol auch in der That geeignet, den König in Harnisch zu bringen. Floto gibt ganz richtig an, dasz der Pabst sicher selbst nicht an die ausgesprengten Lügen geglaubt hat, dasz sie ihm aber damals ein erwünschter Vorwand gewesen seien. Das Schreiben Gregors an Heinrich kann noch unverfänglich erscheinen; aber durch die mündliche Botschaft fühlte sich der König beleidigt. Diesem stand ohne Zweifel das Recht zu, Satisfaction dafür von Gregor zu verlangen. Er hätte dem Papste in der richtigen Weise antworten müszen, ohne sich von den Bischöfen und Fürsten des Reichs zu einer sofortigen Absetzung Gregors hinreiszen zu laszen. Denn leider! siegte bei jenen alsbald die egoistische Berechnung des eigenen Vorteils, und die Nation liesz ihren König im Stich. Dies war ein Motiv, welches den König nach

1) Jaffé II Monument. Gregoriana p. 535 sqq. 2) 1074.